Antragsvorlage - A/17/7146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für die Brüder-Grimm-Schule (Lothringer Straße 20, 46045 Oberhausen, Schulnr.: 104413) und die Schule am Siedlerweg (Siedlerweg 30, 46119 Oberhausen, Schulnr.: 197464) beschließt der Rat ab dem Schuljahr 2026/27 eine Erhöhung der Zügigkeit von drei auf vier Züge. Der Rat beschließt zudem den Ausbau der Brüder-Grimm-Schule. 
  2. Der Rat beschließt, die Reduktion der Klassenstärke in den Eingangsklassen der Grundschulen an Schulen des Gemeinsamen Lernens oder an Schulen mit entsprechendem Sozialindex auf 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse (B/16/2852-01) aufzuheben. Zukünftig orientiert sich die Klassenfrequenz in den Grundschulen an den gesetzlichen Regelungen (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG in Verb. mit AVO-Richtlinien 2024/2025 - AVO-RL).
  3. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der anlassbezogenenSchulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW beauftragt der Rat die Stadtverwaltung, die Gründung einer neuen sechszügigen Gesamtschule vorzubereiten die Gründung einer neuen sechszügigen Realschule vorzubereiten. Die Errichtung soll ab dem 01.08.2027 sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5, ggf. an einem Interimsstandort, erfolgen. Der endgültige Standort sollte so gewählt sein, dass perspektivisch eine Kooperation zur Sicherung eines angemessenen und breitgefächerten Kursangebotes mit anderen Schulen durch eine gute Erreichbarkeit möglich ist.
  4. Der Rat beschließt eine Zügigkeitserhöhung in der Sekundarstufe I von sechs auf sieben Züge mit Wirkung zum 01.08.2026 für die Heinrich-Böll-Gesamtschule, Schmachtendorfer Straße 165, 46147 Oberhausen (Schulnr. 187781). Die Zügigkeitserhöhung erfolgt sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5 im Schuljahr 2026/2027. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen. dafür Sorge zu tragen, dass das Raumkonzept angepasst wird und die erforderlichen Räumlichkeiten (Raumzellen, Erweiterungsbau) zeitgerecht zur Verfügung stehen. 
  5. Der Rat beschließt eine Zügigkeitserhöhung von vier auf fünf Züge mit Wirkung zum 01.08.2026 für die Theodor-Heuss-Realschule, Tackenbergstr. 139, 46119 Oberhausen (Schulnr. 159177). Die Zügigkeitserhöhung erfolgt sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5 im Schuljahr 2026/27. Die Verwaltung wird beauftragt, 
    • einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen. 
    • dafür Sorge zu tragen, dass das Raumkonzept angepasst wird und die erforderlichen Räumlichkeiten (Raumzellen, Erweiterungsbau) zeitgerecht zur Verfügung stehen. 
  6. Der Rat beschließt, die Reduktion der Klassengröße im Durchschnitt aller Parallelklassen des Eingangsjahrgangs der Sekundarstufe I an Schulen des Gemeinsamen Lernens auf 27 Schülerinnen und Schüler aufzuheben (B/16/4543-01). Zukünftig orientiert sich die Klassenfrequenz in allen Schulen der Sekundarstufe I an den geltenden gesetzlichen Regelungen (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG in Verb. mit AVO-Richtlinien 2024/2025 - AVO-RL). 
  7. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW beauftragt der Rat die Verwaltung, die Gründung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vorzubereiten.
  8. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 i.V.m. § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW, die Schillerschule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen (Schulnr.: 185309), rückwirkend ab dem 01.08.2024 vorläufig bis auf Weiteres dauerhaft an 3 Standorten zu führen: 
    • Hauptstandort Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen 
    • Teilstandort Hasenstraße 10, 46119 Oberhausen 
    • Teilstandort Lindnerstraße 220, 46149 Oberhausen

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Schulumbau so zu konzipieren und umzusetzen, dass der Unterricht zukünftig auf höchstens zwei Standorte konzentriert werden kann.

  1. Unter dem Vorbehalt einer positiven Grundsatzentscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) zum Förderschwerpunkt Sprache beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte zur Einrichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache im Primarbereich in Oberhausen einzuleiten.

 

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Bezug

B/17/7052

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Sachverhalt

Der von der Verwaltung vorgelegte Schulentwicklungsplan 2025–2035 bleibt weit hinter den gesetzlichen Anforderungen und den Erwartungen an eine vorausschauende Bildungsplanung zurück. Nach § 80 SchulG NRW muss eine Schulentwicklungsplanung Schülerzahlen und Kapazitäten zu erfassen. Sie ist darüber hinaus aber verpflichtet, auch Aussagen zu allen Schulformen, zur Sekundarstufe II, zu den Berufskollegs, zu Orten des Gemeinsamen Lernens, zu Übergängen, zur Ganztagsbetreuung und zur Abstimmung mit den Nachbarkommunen zu treffen. Die Vorlage erfüllt diese Pflichten nicht in ausreichender Weise. Sie ist verspätet, einseitig auf einzelne Maßnahmen verkürzt und bleibt ohne strategische Perspektive.


Besonders problematisch ist die einseitige Festlegung auf die Gründung einer neuen Gesamtschule in Lirich. Diese Empfehlung lässt nicht den Elternwillen erkennen und sie ignoriert

1. dass es keinen nachgewiesenen Bedarf für eine weitere Oberstufe gibt und

2. dass die Qualität jedweden Oberstufenangebotes entscheidend für die Wahlfreiheit und die Zukunftschancen der Kinder ist.

Die Standortwahl Lirich ist zudem zweifelhaft, da die Nähe zu bestehenden Oberstufen fehlt, die zumindest eine kooperative Sicherung eines vielfältigen Kursangebotes ermöglichen würde.

Damit würden für Jahrzehnte Fakten geschaffen, die sich schlicht durch kurzfristigen Druck bestimmen.


Darüber hinaus ist es ein gravierendes Versäumnis, dass der 2021 begonnene Workshopprozess/Werkstattprozess zur Schulentwicklung mit breiter Beteiligung und wissenschaftlicher Begleitung nicht fortgeführt wurde. Die Chance, eine konsistente, partizipative und zukunftsweisende Strategie für die Oberhausener Bildungslandschaft zu entwickeln und sachorientiert Entscheidungen vorzubereiten, wurde so vertan.


Die CDU-Fraktion zieht daraus Konsequenzen: Wir stehen für eine verantwortliche Schulentwicklung, die kurzfristige Kapazitäten sichert und gleichzeitig langfristig tragfähige Strukturen aufbaut. Deshalb schlagen wir konkrete Zügigkeitserhöhungen an Grund- und weiterführenden Schulen sowie die Gründung einer neuen Förderschule vor. Zugleich öffnen wir die Möglichkeit, eine neue weiterführende Schule zu schaffen. Maßgeblich sind für uns der Elternwille, die Bedarfsentwicklung, die sozialräumlichen Bedingungen und die enge Anbindung an die Sekundarstufe II. Insbesondere der Elternwille war in der Vergangenheit für die politische Mitte ein wesentliches Kriterium für jedwede Schuldebatte.

Wir fordern außerdem, dass die Verwaltung künftig eine Schulentwicklungsplanung vorlegt, die diesen Namen verdient: mit belastbaren Prognosen, einer systematischen Einbeziehung aller Schulformen und Förderangebote, mit schulorganisatorischen und pädagogischen Leitbildern sowie mit einer verbindlichen interkommunalen Abstimmung. Nur so wird Oberhausen eine zukunftsfeste Bildungslandschaft erhalten, die Wahlfreiheit sichert, Qualität stärkt und echte Chancengerechtigkeit ermöglicht.


Mit diesem Änderungsantrag setzt die CDU-Fraktion ein klares Signal: Wir benötigen für die Oberhausener Schulentwicklung keine reflexhafte Reaktion auf kurzfristigen Druck, der erkennbar war, sondern eine strategische Schulentwicklungsplanung, die Verantwortung erkennen lässt. Wir verbinden die notwendige Sicherung von Kapazitäten mit einer Perspektive, die über den Tag hinausreicht und die Grundlage für eine tragfähige, gerechte und qualitativ hochwertige Bildungslandschaft bildet.

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