Antragsvorlage - A/17/7145
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß §4 der Geschäftsordnung zur Vorlage A/17/7009-01 - Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Antrag der Linke Liste-Fraktion - Erstellung eines Schulentwicklungsplans für die Jahre 2026 bis 2030
- Antragsteller/-in:
-
Gundula Hausmann-Peters
Simone-Tatjana Stehr
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
29.09.2025
|
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, einen umfassenden, rechtssicheren und zukunftsorientierten Schulentwicklungsplan für den Planungszeitraum 2026–2030 zu erstellen und den politischen Gremien bis zum Ende des ersten Quartals 2026 zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Plan hat die gesetzlichen Vorgaben des § 80 SchulG NRW vollständig zu erfüllen.
Der zu erstellende Schulentwicklungsplan hat insbesondere folgende Punkte systematisch und belastbar darzustellen und fachlich zu bewerten:
- Schulform- und schulstufenübergreifende Planung: Grundschulen, weiterführende Schulen (Sekundarstufe I), Sekundarstufe II und Berufskollegs, inkl. notwendiger Schnittstellen.
- Belastbare Prognosen: Mittelfristige Entwicklung der Schülerzahlen (mind. 5 Jahre), differenziert nach Schulformen, Jahrgangsstufen, Sozialräumen, Orten des Gemeinsamen Lernens sowie mit Szenarien (Basis/hoch/niedrig).
- Schulraumbestand und -bedarf: Aktueller Bestand, Kapazitäten, Auslastungskennzahlen, OGS-Bedarf, Differenzierungsflächen, Fachraum- und Sportflächen sowie notwendige Puffer- und Interimsflächen.
- Elternwahlverhalten und Übergänge: Analyse des Wahlverhaltens, Übergangsmuster Grundschule zur Sek I, Sek II/BK, und die Auswirkungen auf Kapazitäten und Angebot.
- Förderschulen und Gemeinsames Lernen: Darlegung der aktuellen Schülerzahlen, Kapazitätsengpässe, Standorte und ein Plan zur Sicherung und Erweiterung inkl. Förderschwerpunkt Sprache und Geistige Entwicklung.
- Sozialräumliche Analyse: Einbindung von Sozialbericht, Bildungsatlas und Kinder- und Jugendförderplan; Berücksichtigung sozialräumlicher Besonderheiten bei Standortentscheidungen.
- Interkommunale Abstimmung: Abstimmung mit Nachbarkommunen zu Pendlerströmen, gemeinsamen Angeboten und Aufnahmebedingungen; Darstellung möglicher Effekte restriktiver Regelungen in Nachbarstädten.
- Pädagogisches Leitbild und Qualitätsstandards: Vorgaben zu Inklusion, Ganztag, digitaler Ausstattung, Differenzierung, Schulgröße und Lernumgebungen; Personal- und Fachkräfteentwicklungsplanung.
- Beteiligungsprozess: Fortführung und Ausweitung des 2021 gestarteten Werkstattprozesses zur deliberativen Schulentwicklung mit wissenschaftlicher Begleitung; transparente Beteiligung von Schulgemeinden, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie der Politik.
- Szenario- und Risikoanalyse: Finanzielle Folgen, Bau- und Realisierungszeiten (Lead-Times), Interimsmaßnahmen (Module/Mehrklassen), sowie Mechanismen zur Nachsteuerung (Trigger).
Sachverhalt
Die CDU-Fraktion hält die vorgelegte Schulentwicklungsplanung für unzureichend. Ein Schulentwicklungsplan (SEP) ist kein reiner Maßnahmenkatalog; er muss strategisch, rechtssicher und sozial ausgewogen sein. Die Verwaltungsvorlage hat das in zentralen Punkten nicht berücksichtigt: sie betrachtet nicht die Sekundarstufe II und die Berufskollegs, liefert keine verbindliche sozialräumliche Analyse, der Beteiligungsprozess von 2021 wurde nicht fortgeführt, und zentrale Aussagen zu OGS, Übergängen und Förderschulen fehlen weitgehend.
Unsere Position, dass insbesondere Bildung ein Zukunftsfaktor für unsere Stadt ist, begründet die folgende Forderung: ein SEP mit zwei ineinandergreifenden Perspektiven:
1) Kurzfristige Handlungsfähigkeit:
Die Verwaltung hat zugleich pragmatische Maßnahmen zu benennen (z. B. Zügigkeitserhöhungen, modulare Interimsflächen, OGS-Notfallkapazitäten), die innerhalb von 12–24 Monaten Wirkung entfalten.
2) Strategische Nachhaltigkeit:
Parallel ist eine umfassende SEP-Erstellung mit systematischen Prognosen, sozialräumlicher Verankerung, Sek II-/BK-Einbindung, einem verbindlichen Beteiligungsverfahren und einer Szenarioanalyse vorzulegen. Diese Arbeit ist bis Ende 2026 abzuschließen.
Die CDU-Fraktion hält an folgenden Grundsätzen fest:
Elternwahl und Vielfalt: Angebote müssen so gestaltet sein, dass Eltern Wahlfreiheit haben und die Bildungsqualität gewährleistet ist.
Stärkung der Förderschulen und des gemeinsamen Lernens: Kapazitäten für Geistige Entwicklung und Sprache sind vorrangig zu planen und materiell vorzuhalten.
Sozialräumliche Verantwortung: Standortentscheidungen müssen Quartiere stärken und Chancengerechtigkeit fördern.
Mit diesem Änderungsantrag fordert die CDU-Fraktion einen SEP, der den Anforderungen des § 80 SchulG NRW entspricht: belastbar, transparent und zukunftsorientiert. Er soll die Grundlage für politische Entscheidungen bilden und kurzfristig wirksame Maßnahmen ermöglichen, ohne die langfristige Strategie zu gefährden.
