Antragsvorlage - A/17/7144
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag der Linke Liste-Fraktion gem. §4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen zur Beschlussvorlage (B/17/7022) Beauftragung einer Machbarkeitsstudie/Projektstudie zur zukunftsfähigen Ausrichtung des Stadions Niederrhein (Drittligatauglichkeit) und zur Untersuchung der Optionen eines Neubaus der Zuschauertribüne in der Kanalkurve
- Antragsteller/-in:
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Yusuf Karacelik
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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29.09.2025
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt die Vergabe einer Machbarkeitsstudie/Projektstudie mit dem Tenor: „Zukunftsfähige Ausrichtung des Stadions Niederrhein als moderne Multifunktionsarena (Drittligatauglichkeit) und Untersuchung der Optionen eines Neubaus der Zuschauertribüne auf der Kanalseite“. Hierbei ist der Neubau der Zuschauertribüne auf der Kanalseite aufgrund der bestehenden baulichen Schäden als alternativlos anzusehen. Die sportlichen und infrastrukturellen Bedürfnisse von RWO werden bei der Machbarkeitsstudie/Projektstudie ausdrücklich miteinbezogen.
- Der Rat der Stadt beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung eines investiven Auszahlungsbudgets für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt:
Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag EUR
250008010300740 Sportanlage 7851.00 Auszahlungen f. 198.000
Stadion Niederrhein Hochbau
Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die vorgegebene Kreditobergrenze der Bezirksregierung wird beachtet.
Seitens der Bundesregierung wurde die Bereitstellung von Fördermitteln für die Sportförderung in Aussicht gestellt. Eine mögliche Gegenfinanzierung über Fördermittel wird im Falle eines entsprechenden Förderaufrufs des Bundes durch die Sportverwaltung geprüft.
