Antragsvorlage - A/17/7138
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der Linke Liste-Fraktion gem. §4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen zum Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Schulentwicklungsplanung Stadt Oberhausen 2025-2035 Antrag zur Vorlage B/17/7052_Antrag zur Vorlage A/17/7122
- Antragsteller/-in:
-
Yusuf Karacelik
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
29.09.2025
|
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, damit die Osterfelder Heideschule (Kapellenstraße 14, 46117 Oberhausen) zum Schuljahr 2027/2028 wieder in Betrieb genommen werden kann. Bis zur Inbetriebnahme können an der Schule am Siedlerweg (Siedlerweg 30, 46119 Oberhausen, Schulnr.: 197464) Mehrklassen gebildet werden.
2. Für die Brüder-Grimm-Schule (Lothringer Straße 20, 46045 Oberhausen, Schulnr.: 104413) beschließt der Rat ab dem Schuljahr 2026/27 eine Erhöhung der Zügigkeit von drei auf vier Züge. Der Rat beschließt zudem den Ausbau der Brüder-Grimm-Schule.
3. Der Rat beschließt, die Reduktion der Klassenstärke in den Eingangsklassen der Grundschulen an Schulen des Gemeinsamen Lernens oder an Schulen mit entsprechendem Sozialindex auf 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse (B/16/2852-01) aufzuheben. Zukünftig orientiert sich die Klassenfrequenz in den Grundschulen an den gesetzlichen Regelungen (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG in Verb. mit AVO-Richtlinien 2024/2025 - AVO-RL).
4. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW beauftragt der Rat die Stadtverwaltung, die Gründung einer neuen sechszügigen Gesamtschule, vorzugsweise in Lirich, vorzubereiten. Die Errichtung soll ab dem 01.08.2027 sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5, ggf. an einem Interimsstandort, erfolgen.wird mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 eine Gesamtschule (§ 17 SchulG NRW) in der Stadt Oberhausen errichtet.
a. Die Errichtung erfolgt ab dem 01.08.2026 sukzessive beginnend mit dem Jahrgang 5.
b. Die Gesamtschule wird unter dem Vorbehalt errichtet, dass die hierfür erforderliche Mindestanmeldezahl gemäß § 82 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 7 Satz 1 in Verbindung mit § 78 Abs. 4 S. 2 SchulG NRW für das Schuljahr 2026/2027 erreicht wird (nach der derzeitigen Rechtslage). Das bedeutet, dass für den Jahrgang 5 der neuen Gesamtschule in Oberhausen mindestens 100 Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Oberhausen angemeldet werden müssen.
c. Die Gesamtschule wird zunächst am ehemaligen Standort der Hauptschule Lirich (Eschenstr. 60 46049 Oberhausen) errichtet.
d. Die neue Gesamtschule wird sechszügig errichtet, d.h. mit sechs Parallelklassen pro Jahrgang (von Klasse 5 bis 10) festgelegt.
e. Die neue Gesamtschule wird zunächst unter dem Namen „Gesamtschule Lirich“ geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
f. Die neue Gesamtschule wird im gebundenen Ganztagbetrieb errichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt im Hinblick auf die Beschlussfassungen die baulichen und finanziellen Detailplanungen zügig zu spezifizieren, um die Beschlüsse im erforderlichen Zeitraum zur Umsetzung zu bringen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt die nötigen Schritte für einen Neubau auf einem geeigneten Grundstück in Lirich zu unternehmen, da der Standort an der Eschenstraße für eine voll ausgebaute Gesamtschule nicht ausreichend ist.
5. Ergänzend wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen perspektivisch eine weitere Gesamtschule eingerichtet werden kann und welche Handlungsalternativen geeignet sind, bestehende Risiken zu minimieren.
6. Bis zur Fertigstellung der Gesamtschule Lirich und einer weiteren neuen Gesamtschule ermöglicht der Rat eine Mehrklassenbildung an der Heinrich-Böll-Gesamtschule, Schmachtendorfer Straße 165, 46147 Oberhausen (Schulnr. 187781). Die Zügigkeitserhöhung erfolgt sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5 im Schuljahr 2026/2027.Die Verwaltung wird beauftragt,
a. einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen.
b. dafür Sorge zu tragen, dass das Raumkonzept angepasst wird und die erforderlichen Räumlichkeiten (Raumzellen, Erweiterungsbau) zeitgerecht zur Verfügung stehen.
7. Der Rat beschließt eine Zügigkeitserhöhung von vier auf fünf Züge mit Wirkung zum 01.08.2026 für die Theodor-Heuss-Realschule, Tackenbergstr. 139, 46119 Oberhausen (Schulnr. 159177). Die Zügigkeitserhöhung erfolgt sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5 im Schuljahr 2026/27. Die Verwaltung wird beauftragt,
a. einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen.
b. dafür Sorge zu tragen, dass das Raumkonzept angepasst wird und die erforderlichen Räumlichkeiten (Raumzellen,
Erweiterungsbau) zeitgerecht zur Verfügung stehen.
8. Nach Fertigstellung der Gesamtschule Lirich und einer weiteren neuen Gesamtschule wird die Zügigkeit an der Gesamtschule Osterfeld von acht auf sechs Züge abgesenkt.
9. Der Rat beschließt, die Reduktion der Klassengröße im Durchschnitt aller Parallelklassen des Eingangsjahrgangs der Sekundarstufe I an Schulen des Gemeinsamen Lernens auf 27 Schülerinnen und Schüler aufzuheben (B/16/4543-01). Zukünftig orientiert sich die Klassenfrequenz in allen Schulen der Sekundarstufe I an den geltenden gesetzlichen Regelungen (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG in Verb. mit AVO-Richtlinien 2024/2025 - AVO-RL).
10. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW beauftragt der Rat die Verwaltung konkrete Maßnahmen zu ergreifen, damit eine inklusive Beschulung an den Oberhausener Regelschulen unter guten Bedingungen ermöglicht wird. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Bildung kleinerer Klassen und zur Verbesserung der Raumsituation., die Gründung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vorzubereiten.
11. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 i.V.m. § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW, die Schillerschule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen (Schulnr.: 185309), rückwirkend ab dem 01.08.2024 bis auf Weiteres dauerhaft vorläufig an 3 Standorten zu führen:
1. Hauptstandort Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen
2. Teilstandort Hasenstraße 10, 46119 Oberhausen
3. Teilstandort Lindnerstraße 220, 46149 Oberhausen
Der Rat beauftragt die Verwaltung zudem, ausreichende Kapazitäten für die Schule bereitzustellen und entsprechende Planungen vorzunehmen (Erweiterungsbau, Raumzellen).
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Schulumbau so zu konzipieren und umzusetzen, dass der Unterricht zukünftig auf höchstens zwei Standorte konzentriert werden kann.
12. Unter dem Vorbehalt einer positiven Grundsatzentscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) zum Förderschwerpunkt Sprache beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte zur Einrichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache im Primarbereich in Oberhausen einzuleiten.
