Antragsvorlage - A/17/7122-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für die Brüder-Grimm-Schule (Lothringer Straße 20, 46045 Oberhausen, Schulnr.: 104413) und die Schule am Siedlerweg (Siedlerweg 30, 46119 Oberhausen, Schulnr.: 197464) beschließt der Rat ab dem Schuljahr 2026/27 eine Erhöhung der Zügigkeit von drei auf vier Züge. Der Rat beschließt zudem den Ausbau der Brüder-Grimm-Schule.
     
  2. Der Rat beschließt, die Reduktion der Klassenstärke in den Eingangsklassen der Grundschulen an Schulen des Gemeinsamen Lernens oder an Schulen mit entsprechendem Sozialindex auf 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse (B/16/2852-01) aufzuheben. Zukünftig orientiert sich die Klassenfrequenz in den Grundschulen an den gesetzlichen Regelungen (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG in Verb. mit AVO-Richtlinien 2024/2025 - AVO-RL).
     
  3. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW beauftragt der Rat die Stadtverwaltung, die Gründung einer neuen sechszügigen Gesamtschule, vorzugsweise in Lirich, vorzubereiten. Die Errichtung soll ab dem 01.08.2027 sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5, ggf. an einem Interimsstandort, erfolgen. Ergänzend wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen perspektivisch eine weitere Gesamtschule eingerichtet werden kann und welche Handlungsalternativen geeignet sind, bestehende Risiken zu minimieren.
     
  4. Der Rat beschließt eine Zügigkeitserhöhung in der Sekundarstufe I von sechs auf sieben Züge mit Wirkung zum 01.08.2026 für die Heinrich-Böll-Gesamtschule, Schmachtendorfer Straße 165, 46147 Oberhausen (Schulnr. 187781). Die Zügigkeitserhöhung erfolgt sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5 im Schuljahr 2026/2027. Die Verwaltung wird beauftragt,
    a. einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen.
    b. dafür Sorge zu tragen, dass das Raumkonzept angepasst wird und die erforderlichen Räumlichkeiten (Raumzellen, Erweiterungsbau) zeitgerecht zur Verfügung stehen.
     
  5. Der Rat beschließt eine Zügigkeitserhöhung von vier auf fünf Züge mit Wirkung zum 01.08.2026 für die Theodor-Heuss-Realschule, Tackenbergstr. 139, 46119 Oberhausen (Schulnr. 159177). Die Zügigkeitserhöhung erfolgt sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5 im Schuljahr 2026/27. Die Verwaltung wird beauftragt,
    a. einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen.
    b. dafür Sorge zu tragen, dass das Raumkonzept angepasst wird und die erforderlichen Räumlichkeiten (Raumzellen,
    Erweiterungsbau) zeitgerecht zur Verfügung stehen.
     
  6. Der Rat beschließt, die Reduktion der Klassengröße im Durchschnitt aller Parallelklassen des Eingangsjahrgangs der Sekundarstufe I an Schulen des Gemeinsamen Lernens auf 27 Schülerinnen und Schüler aufzuheben (B/16/4543-01). Zukünftig orientiert sich die Klassenfrequenz in allen Schulen der Sekundarstufe I an den geltenden gesetzlichen Regelungen (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG in Verb. mit AVO-Richtlinien 2024/2025 - AVO-RL).
     
  7. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW beauftragt der Rat die Verwaltung, die Gründung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vorzubereiten.
     
  8. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 i.V.m. § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW, die Schillerschule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen (Schulnr.: 185309), rückwirkend ab dem 01.08.2024 bis auf Weiteres dauerhaft vorläufig an 3 Standorten zu führen:
    1. Hauptstandort Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen
    2. Teilstandort Hasenstraße 10, 46119 Oberhausen
    3. Teilstandort Lindnerstraße 220, 46149 Oberhausen
    Der Rat beauftragt die Verwaltung zudem, ausreichende Kapazitäten für die Schule bereitzustellen und entsprechende Planungen vorzunehmen (Erweiterungsbau, Raumzellen).
    Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Schulumbau so zu konzipieren und umzusetzen, dass der Unterricht zukünftig auf höchstens zwei Standorte konzentriert werden kann.
     
  9. Unter dem Vorbehalt einer positiven Grundsatzentscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) zum Förderschwerpunkt Sprache beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte zur Einrichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache im Primarbereich in Oberhausen einzuleiten.

Die vorgenannten Einzelbeschlussfassungen und -beauftragungen sind mit der Bezirksregierung Düsseldorf vorbesprochen und werden so durch diese mitgetragen.
 

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Bezug

B/17/7052

A/17/7122

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Sachverhalt

Die Begründung erfolgt mündlich.

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