Berichtsvorlage - M/17/7096

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Sachverhalt

 

 1. Einleitung

Der vorliegende Bericht der Erzieherischen Hilfen bezieht sich auf das erste Halbjahr des Jahres 2025 und zeigt im Folgenden die Transferaufwendungen und Fallzahlen im Fachbereich 3-1-40 auf. Diese werden unter Bezugnahme des jeweils ersten Quartals dargestellt.

Bei der Darstellung der Transferaufwendungen ist das Ergebnis des jeweiligen Betrachtungszeitraums gegenübergestellt.

Im vorliegenden Bericht wird bewusst auf die Nennung von Prognosedaten verzichtet. Begründet ist dies mit den für September anberaumten Controllinggesprächen, in welchen eine detaillierte Analyse der Kostenprognose vorgenommen wird. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die präsentierten Prognosedaten auf dem aktuellsten Stand sind und in dem dafür vorgesehenen Rahmen transparent und umfassend erläutert werden können. Es wird ausgeschlossen, dass aufgrund der zeitlich auseinanderliegenden Termine abweichende Daten dargestellt werden.

Alle Daten sind dem Modul Wirtschaftliche Jugendhilfe des Fachverfahrens LogoData entnommen und wurden für den vorliegenden Bericht am Stichtag 11.09.2025 erhoben.

Zur besseren Lesbarkeit sind detailliertere Darstellungen der Sachkonten dem Quartalsbericht als Anhang beigefügt und der Aufwand in Mio. EUR dargestellt. Auch die Grafik „2.4 Haushaltsansatz, Ergebnis 1. Halbjahr“ ist zur besseren Lesbarkeit in Mio. EUR dargestellt.

Wie in den Vorberichten ist auch hier darauf hinzuweisen, dass die Verzögerung von entstehenden Kosten (im eigentlichen Leistungsmonat) aufgrund des tatsächlichen Rechnungseingangs mit entsprechender Sollstellung, das Gesamtergebnis noch geringfügig verändern kann. Diese Verzögerungen können ebenfalls zur Folge haben, dass valide Zahlen für die Quartalsberichte verspätet vorliegen. Dies gilt analog für Fallzahlen, die sich aufgrund von zeitlichen Verzögerungen nachträglich verändern können.

 

2. Übersichten

Die nachfolgenden Abbildungen stellen das Ist-Ergebnis der zugrundeliegenden Betrachtungszeiträume - zum oben genannten Stichtag - dar. Da das Fachverfahren LogoData monetären Aufwand bezogen auf seinen Leistungszeitraum verbucht, können sich diese Angaben noch ändern (s.o.).

Im Folgenden wird die Verteilung von Hilfen auf die entsprechenden Hilfearten [ambulant, teilstationär und stationär)] und die jeweiligen Paragrafen des SGB VIII dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Summe der Hilfen nicht der Anzahl leistungsbeziehender Personen entspricht. Ein Hilfeempfänger kann mehrere Hilfen in Anspruch nehmen.

 

2.1 Hilfen ambulant 1. & 2. Quartal 2025

Die Aufschlüsselung der einzelnen Hilfeparagrafen verdeutlicht, dass die Sozialpädagogische Familienhilfe mit 438 Fällen die am häufigsten installierte Hilfeform darstellt. Nachfolgend sind die Erziehungsbeistandschaften mit 325 Fällen und die flexiblen ambulanten Hilfen mit 249 Fällen installiert. Daraus lässt sich schließen, dass die klassischen, alltagsorientierten Hilfen dem in den Familien bestehenden Bedarf entsprechend eingesetzt sind. Im mittleren Bereich befinden sich die ambulante Eingliederungshilfe, die pädagogische Therapie, die Beratung / Unterstützung im Rahmen der Umgangsregelung und der Ausübung der Personensorge, sowie soziale Gruppenangebote. Diese Leistung wird seit Beendigung der Coronapandemie wieder vermehrt angefragt. Selten eingesetzt wird die intensive, sozialpädagogische Einzelbetreuung, die fiskalisch mit hohen Ausgaben verbunden ist. Die meisten ambulanten Bedarfe werden demnach durch Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaften abgedeckt, wodurch derzeit eine Konzentration auf wenige Hauptangebote gelegt wird.

 

 

 

 

 

 

 

2.2 Hilfen stationär 1. & 2. Quartal

 

Die häufigste Hilfeform ist die Pflegefamilie in Vollzeitpflege mit 401 Fällen in Q2 2025. Das macht in etwa ein Viertel aller Hilfen aus. Dem folgend sind die Heimunterbringungen für Minderjährige mit 378 Fällen sowie für Volljährige mit 242 Hilfen. Die Inobhutnahmen, die im Rahmen der akuten Krisenintervention notwendig geworden sind, liegen für das zweite Quartal bei 92 Fällen. Auch im stationären Bereich findet sich eine starke Konzentration auf wenige Haupthilfen, das Mittelfeld ist differenzierter, wohingegen spezialisierter Maßnahmen seltener eingesetzt werden.

2.3 Hilfeempfänger Q1 und Q2 2025

 

Die Darstellung zeigt die Gesamtzahl aller Jugendhilfemaßnahmen im ersten und zweiten Quartal 2025. Es ist abzulesen, dass die installierten ambulanten Hilfen steigen, die installierten stationären Hilfen hingegen sinken. Dies entspricht dem langfristigen Ziel in der Fallsteuerung, ambulante vor stationären Hilfen zu gewähren.

  

2.4 Haushaltsansatz, Ergebnis 1. Halbjahr

 

 

Dargestellt ist der Aufwand der einzelnen Sachverhalte im gesamten Deckungsring „Erzieherische Hilfen“. Im oberen Block sind die bekannten und in der Vergangenheit regelmäßig berichteten Hilfearten aufgeführt. Im unteren Block sind weitere Positionen aufgeführt, welche diese ergänzen und vervollständigen. Dies dient der Transparenz in der Gesamtdarstellung der untereinander deckungsfähigen Positionen.

Die Leistungen für Hilfen zur Erziehung machen im gesamten Deckungsring ca. 93 % der gesamten Transferleistungen aus. Der Aufwand, exklusive UMA, liegt zum Stichtag 4,72 % (= 2,97 Mio EUR) über dem angemeldeten Haushaltsbudget. Mit Stichtag vom 01.07.2025 waren der Stadt Oberhausen 135 UMA über das Land zugewiesen. Die Aufnahmequote nach dem Königsteiner Schlüssel lag bei 126. Die Aufwendungen der Hilfeleistungen im Rahmen intensivpädagogischer Maßnahmen gem. §35 SGB VIII bedürfen einer besonderen Betrachtung, da diese Transferleistungen den Haushalt stark belasten.

Die Transferaufwendungen für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) liegen 11,16 % über dem Planbudget. Dieser Aufwand belastet den Haushalt jedoch nur mittelfristig, da er vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) nahezu vollumfänglich kompensiert wird.

Erstattungen an Gemeinden stellen im Rahmen der Aufwendungen, auch nach Abschluss des 2. Quartals, den zweitgrößten Einzelposten dar. Im ersten Halbjahr wurden bereits 1,62 Mio EUR mehr ausgezahlt, als für das Haushaltsjahr 2025 geplant. Ursächlich ist hierbei die Rechnungsverarbeitung aus dem Vorjahr zu nennen, da Rückstände priorisiert zu erledigen sind. Für das nächste Haushaltsjahr kann hierdurch, unter Berücksichtigung von Rückstellungen, eine präzisiere Prognose erstellt werden. Zukünftig werden auch die erstattungspflichtigen Fälle, die in Nachbarkommunen untergebracht sind, über das Fachverfahren LogoData abgebildet werden können. Dies wird das anzumeldende Haushaltsbudget sowie die Prognose der Position Erstattungen an Gemeinden signifikant verbessern.

Erfreulicherweise konnte durch die veränderte Organisationsstruktur in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe die Ertragsseite verbessert werden. Demnach liegen die Erträge bei den UMA bereits im 1. Halbjahr bei 120 % und die Erstattung von Gemeinden bei 96 % der prognostizierten Einnahmen.

Die gezeigten Aufwendungen für das Projekt „Kinderstark“ beziehen sich ausschließlich auf die Positionen im Deckungsring Erzieherische Hilfen und bilden somit nicht vollumfänglich das Volumen des Gesamtprojektes ab.

2.5 Aufwand HzE 1. Halbjahr im Jahresvergleich  

Die Darstellung verdeutlicht die kontinuierlich gestiegenen Aufwendungen der ersten Halbjahre ab 2022.

 

3. Fazit und Ausblick

Die fiskalischen Zahlen im vorgestellten Bericht liegen rund 12,48 % über dem 1. Halbjahr 2024. Die HzE Leistungen exkl. UMA übersteigen das Halbjahresbudget um 4,72 %. Hierbei schlagen vor allem die stationären Aufwendungen zu Buche. Wird der gesamte Deckungsring HzE betrachtet, so liegt der zum Stichtag gebuchte Aufwand 9,83 % über dem Halbjahresbudget. Neben den stationären Hilfen liegen im Besonderen die Erstattungen an Gemeinden über dem Planansatz.

Neben den bereits im Jahresbericht 2024 benannten Tarifsteigerungen der Jugendhilfeträger, wird derzeit ein besonderer Fokus auf die Analyse weiterer ursächlicher Parameter bezüglich der steigenden Aufwendungen in der Einzelfallhilfe gelegt. Hierbei spielen beispielsweise notwendige Prozessoptimierungen bei internen Prüfprozessen und Fallabgaben eine signifikante Rolle.

Bezüglich der bundesweit angespannten Angebotssituation bei den ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung, insbesondere bei Erfordernis intensivpädagogischer Maßnahmen, findet seitens der Jugendhilfeplanung HzE ein intensiver Austausch mit Trägern der Jugendhilfe statt, um hierzu eine bedarfsgerechte Jugendhilfestruktur zu entwickeln. Die intensivpädagogischen Maßnahmen gem. §35 SGBVIII stellen aktuell die größte Herausforderung im Rahmen der Hilfeplanung dar und sind in ihrer Dauer und Intensität der Zusatzhilfen schlecht prognostizierbar.

Unter den genannten Herausforderungen ist der Auftrag für das Haushaltsjahr 2025 darin begründet, neben einer bedarfsgerechten Jugendhilfestruktur die internen Arbeitsprozesse mittel- und langfristig zu optimieren, um den bestehenden Herausforderungen gerecht zu werden.

Die angehängte detaillierte Aufstellung nach Sachkonten zeigt die Aufwendungen im Einzelnen.

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Anlagen

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