Beschlussvorlage - B/16/1183-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die nachfolgend aufgeführte Veränderungsnachweisung, die als Anlage beigefügt ist.

 

1.Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2016

- Änderungsvorschläge der Verwaltung -

- Erträge und Aufwendungen -

- Einzahlungen und Auszahlungen -

- Verpflichtungsermächtigungen -

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Ratsvorlage Drucksache-Nr. B/16/1184-01 für die Ratssitzung am 16.11.2015.

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[x]

 

b) Sonstige

 

-

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 41 Abs. 1 S. 2 Bst. h der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Rat der Stadt zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung.

 

Nach den rechtlichen Vorgaben des § 59 Abs. 2 GO NRW bereitet der Finanzausschuss die Haushaltssatzung der Gemeinde vor und trifft die für die Ausführungen des Haushaltsplans erforderlichen Entscheidungen, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind.

Die in den vorgenannten Veränderungsnachweisungen eingebrachten Bedarfe wurden von den Dezernaten / Bereichen ermittelt und für den Haushalt 2016 beantragt.

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seinen Sitzungen am 20.10.2015 und 27.10.2015 gemäß § 70 Abs. 2 Bst. c GO NRW ebenfalls über die vorgenannten Veränderungsnachweisungen beraten und damit an der Aufstellung des Haushaltsplanes mitgewirkt.

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Anlagen

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