Berichtsvorlage - M/17/6936

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Sachverhalt

In der Vergangenheit fanden im Umfeld der vorhandenen Grünfläche an der Königstraße / Erlenstraße Straßenbauarbeiten für die neue Umgehungsstraße Zur Zeche Hugo statt. Während der Ausführungsarbeiten wurde die Grünfläche zeitweise als Materialablagefläche sowie zur Aufstellung der Baustellenschilder genutzt. Infolgedessen erfolgten diverse Befahrungen durch Baustellenfahrzeuge, wodurch es zu stellenweisen Bodenverdichtungen kam. Im Zufahrtsbereich wurde zudem Schotter zur besseren Überfahrung aufgebracht.

 

Auf der westlichen Seite befindet sich eine Trafostation, die bei Wartungsarbeiten über die Grünfläche angefahren wird, was zu einer weiteren Verdichtung beiträgt.

 

Nördlich der Fläche befindet sich ein Erdwall, auf dem zur Lärmminderung eine Lärmschutzwand aufgestellt wurde.

 

Die Vegetation hat sich selbständig und stark entwickelt. Die Pflege der zu den Privatgrundstücken liegenden Böschungsfläche ist durch die beengten Verhältnisse und die dichte Bepflanzung erschwert. Eine direkte Zuwegung auf die Fläche existiert nicht.

 

Nach dem Ende der Straßenbauarbeiten hat sich auf der gesamten Fläche der japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica) ausgebreitet, der die Pflege der Gesamtfläche erschwert. Hinzu kommt die sich ausbreitende Vegetation auf der Böschungsanlage. Die Pflege der Grünfläche beschränkt sich daher auf verkehrssichernde Rückschnitte und auf eine zweimal jährliche Mahd. Durch diese Maßnahmen kann die Ausbreitung des japanischen Staudenknöterichs jedoch nicht dauerhaft verhindert werden.

 

In den letzten Jahren hatte es verschiedene Anträge auf Entbehrlichkeit u.a. aus der Nachbarschaft gegeben, um die Fläche zuletzt als Parkplatz nutzen zu können. Den Anträgen hatte der Bereich Umwelt unter Beteiligung der SBO Servicebetriebe Oberhausen widersprochen.


 

Um die Gesamtsituation zu verbessern und eine attraktive ökologische Fläche zu schaffen, haben die SBO Servicebetriebe Oberhausen im April 2024 mit der konzeptionellen Überarbeitung der Grünfläche unter Einbezug des angrenzenden Straßenbegleitgrüns begonnen. Zur dauerhaften Bekämpfung des Staudenknöterichs wurde dabei auf die Expertise eines niederländischen Fachunternehmens, das sich hierauf spezialisiert hat, zurückgegriffen. Der Entwurf sieht eine Entnahme des anstehenden, jedoch mit Rhizomen des Staudenknöterichs durchzogenen Bodens bis in eine Tiefe von 2 m vor. Im Bereich der vorhandenen Bäume erfolgt die Bodenentnahme wurzelschonend mit einem Saugbagger und unter dendrologischer Baubegleitung. Bevor der Boden durch wasserspeichernde Substrate neu aufgebaut wird, wird zunächst vollflächig eine Wurzelschutzlage als Rhizomensperre aufgebracht. Dadurch soll ein Aufkeimen tiefer reichender Rhizome verhindert werden.

 

Im Bereich der Lärmschutz-Böschung wird über eine Länge von ca. 16 m eine Winkelstützwand vorgesetzt und hinterfüllt, um die Böschungsneigung zu reduzieren und darauf ein großflächiges Sandarium anzulegen.

 

Auf der gesamten Fläche werden Strauchgruppen (u.a. Vogelschutz- und -nährgehölze), Stauden und fünf neue Bäume gepflanzt sowie Blumenwiese ausgesät, eine Wasserfläche angelegt und Totholzhaufen errichtet. In den Randbereichen werden zu den Gehwegen hin Benjeshecken und Gabionenwände gesetzt, um die Fläche vor unbefugtem Zutritt abzusichern, damit sich Flora und Fauna ungestört langfristig entwickeln können. Lediglich im vorhandenen Zufahrtsbereich wird für die Pflege und Wartung eine Schotterrasenfläche angelegt, die bis zur Böschung geführt und wo eine neue Wartungstreppe für die Pflege der weiterführenden Böschungsbereiche errichtet wird. Im Bereich des Wurzelbereichs der beiden Bestandsbäume werden als Wurzelbrücke Kunststoffgitterelemente (TTE ®) verlegt und mit Rasen eingesät. Hierdurch wird einerseits das Überfahren ermöglicht, andererseits werden die Wurzeln geschützt und eine Verdichtung des Bodens verhindert.

 

Der Bereich der Trafostation wird mit einer Zaunanlage eingefasst und von der Grünfläche getrennt. Die Zugangsfläche wird ebenfalls mit Kunststoffgitterelementen hergestellt, eingesät und mit Pflastersteinen begehbar gemacht. Die Gitterelemente sind dauerhaft vollständig versickerungsfähig, so dass anfallendes Regenwasser der Vegetation zur Verfügung steht.

Der Boden des vorhandenen Straßenbegleitgrüns wird bodentechnisch verbessert und die vorhandene Bepflanzung durch zwei neue Bäume sowie Sträucher ergänzt.

Die Standorte der Bestandsbäume werden mittels Bodeninjektionen verbessert und durchlässiger gemacht sowie mit Nährstoffen angereichert.

Aufgrund der zu erwartenden Baukosten wurde ein Antrag auf Förderung mit Bundesmitteln gestellt (Förderquote max. 90%). Umfang und Art der Maßnahme wurden dabei von der Bezirksregierung Düsseldorf als musterwürdig angesehen, so dass die Maßnahme Ende März 2025 vor mehr als 300 Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Kommunen präsentiert wurde.

 

Fördermaßnahme Königstraße / Erlenstraße

 

Die Maßnahme wird durch das Förderprogramm des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – Grüne Infrastruktur“ (EFRE GI) mit maximal 304.218,09 € brutto bezuschusst. Den Förderantrag für die Gesamtmaßnahme inkl. dreijähriger Fertigstellungs- und Entwicklungspflege hatten die SBO im Dezember 2024 bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Die Förderzusage liegt seit Anfang April 2025 vor.

 

Zunächst wurde ein Bodengutachter mit der Untersuchung der anstehenden Böden beauftragt, um u.a. die Versickerungsleistung der tieferliegenden Bodenschichten zu untersuchen sowie die Einordnung der zu entsorgenden Böden zu bestimmen. Anschließend erfolgten die Vergaben der Leistungen für die Standortverbesserungen mittels Bodeninjektion sowie für die dendrologische Baubegleitung.

 

Mitte August 2025 wurden die Hauptleistungen (Umbau- und Pflanzarbeiten) an ein Garten- und Landschaftsbauunternehmen vergeben, so dass die geplanten Arbeiten voraussichtlich im Oktober beginnen werden. Anliegende Anwohner werden mittels Informationsblatt über alle wesentlichen Aspekte der Maßnahme vor Baubeginn in Kenntnis gesetzt. Nach Abschluss der Arbeiten werden Hinweisschilder mit Angaben über die Förderung und das Projekt aufgestellt.

 

Gemäß Förderauflagen sind die im Maßnahmenbereich neu gepflanzten Bäume und Gehölze bis Ende 2035 bzw. 2050 zu pflegen und zu erhalten. Hierdurch kann eine gleichbedeutende Veränderungssperre der Grünfläche abgeleitet werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Gesamtkosten für alle Maßnahmen sowie die dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege belaufen sich nach aktueller Kostenschätzung auf ca. 370.685,24 € brutto.

 

Über das Förderprogramm werden hiervon maximal 304.218,09 € brutto bis zum 31.07.2027 finanziell gefördert. Die restlichen rund 66.467,15 € brutto werden über den Pauschalzuschuss der SBO für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 kompensiert.

 

 

 

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Anlagen

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