Beschlussvorlage - B/17/7052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für die Brüder-Grimm-Schule (Lothringer Straße 20, 46045 Oberhausen, Schulnr.: 104413) und die Schule am Siedlerweg (Siedlerweg 30, 46119 Oberhausen, Schulnr.: 197464) beschließt der Rat ab dem Schuljahr 2026/27 eine Erhöhung der Zügigkeit von drei auf vier Züge. Der Rat beschließt zudem den Ausbau der Brüder-Grimm-Schule.
  2. Der Rat beschließt, die Reduktion der Klassenstärke in den Eingangsklassen der Grundschulen an Schulen des Gemeinsamen Lernens oder an Schulen mit entsprechendem Sozialindex auf 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse (B/16/2852-01) aufzuheben. Zukünftig orientiert sich die Klassenfrequenz in den Grundschulen an den gesetzlichen Regelungen (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG in Verb. mit AVO-Richtlinien 2024/2025 - AVO-RL).
  3. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW beauftragt der Rat die Stadtverwaltung, die Gründung einer neuen sechszügigen Gesamtschule vorzubereiten. Die Errichtung soll ab dem 01.08.2027 sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5, ggf. an einem Interimsstandort, erfolgen.
  4. Der Rat beschließt eine Zügigkeitserhöhung in der Sekundarstufe I von sechs auf sieben Züge mit Wirkung zum 01.08.2026 für die Heinrich-Böll-Gesamtschule, Schmachtendorfer Straße 165, 46147 Oberhausen (Schulnr. 187781). Die Zügigkeitserhöhung erfolgt sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5 im Schuljahr 2026/2027. Die Verwaltung wird beauftragt,
    1. einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen.
    2. dafür Sorge zu tragen, dass das Raumkonzept angepasst wird und die erforderlichen Räumlichkeiten (Raumzellen, Erweiterungsbau) zeitgerecht zur Verfügung stehen.
  5. Der Rat beschließt eine Zügigkeitserhöhung von vier auf fünf Züge mit Wirkung zum 01.08.2026 für die Theodor-Heuss-Realschule, Tackenbergstr. 139, 46119 Oberhausen (Schulnr. 159177). Die Zügigkeitserhöhung erfolgt sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5 im Schuljahr 2026/27. Die Verwaltung wird beauftragt,
    1. einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen.
    2. dafür Sorge zu tragen, dass das Raumkonzept angepasst wird und die erforderlichen Räumlichkeiten (Raumzellen, Erweiterungsbau) zeitgerecht zur Verfügung stehen.
  6. Der Rat beschließt, die Reduktion der Klassengröße im Durchschnitt aller Parallelklassen des Eingangsjahrgangs der Sekundarstufe I an Schulen des Gemeinsamen Lernens auf 27 Schülerinnen und Schüler aufzuheben (B/16/4543-01). Zukünftig orientiert sich die Klassenfrequenz in allen Schulen der Sekundarstufe I an den geltenden gesetzlichen Regelungen (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG in Verb. mit AVO-Richtlinien 2024/2025 - AVO-RL).
  7. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW beauftragt der Rat die Verwaltung, die Gründung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vorzubereiten.
  8. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 i.V.m. § 83 Abs. 6, 7 SchulG NRW, die Schillerschule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen (Schulnr.: 185309), rückwirkend ab dem 01.08.2024 bis auf Weiteres dauerhaft an 3 Standorten zu führen:
  1. Hauptstandort Arminstraße 2a, 46117 Oberhausen
  2. Teilstandort Hasenstraße 10, 46119 Oberhausen
  3. Teilstandort Lindnerstraße 220, 46149 Oberhausen

Der Rat beauftragt die Verwaltung zudem, ausreichende Kapazitäten für die Schule bereitzustellen und entsprechende Planungen vorzunehmen (Erweiterungsbau, Raumzellen).

Die vorgenannten Einzelbeschlussfassungen und -beauftragungen sind mit der Bezirksregierung Düsseldorf vorbesprochen und werden so durch diese mitgetragen.

 

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

1. Vorwort und Datengrundlagen

 

Nach § 80 Schulgesetz NRW ist die Stadt Oberhausen als Schulträger für eine bedarfsgerechte Schulentwicklungsplanung verantwortlich, um so die „(…) Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen. (…)“ sicherzustellen (vgl. §80 SchulG, Absatz 1). Die Schulentwicklungsplanung hat nach Absatz 5 desselben Paragraphen ein angemessenes Angebot an Schulformen, Kapazitäten, Prognose der Schülerzahlen, Orten des Gemeinsamen Lernens sowie den Schulraumbestand zu berücksichtigen. In § 80, Absatz 1 wird zudem ausgeführt: „Die oberen Schulaufsichtsbehörden beraten die Schulträger dabei und geben ihnen Empfehlungen.“

 

Die vorliegende Schulentwicklungsplanung befasst sich mit der aktuellen Situation und der zukünftigen Entwicklung der Grundschulen, der Schulen der Sekundarstufe I sowie der Förderschulen in Oberhausen. Neben einer Darstellung des Status quo werden Schülerzahlen bis zum Jahr 2035 prognostiziert, bestehende Herausforderungen analysiert und schulorganisatorische Handlungsbedarfe sowie entsprechende Maßnahmen aufgezeigt.

 

In den vergangenen Monaten wurden diese Herausforderungen mit relevanten Akteurinnen und Akteuren der Oberhausener Politik sowie der Schulleitungen mehrfach besprochen sowie Hinweise und Empfehlungen aufgenommen. Zudem wurde die Bezirksregierung Düsseldorf, als die für Oberhausen zuständige obere Schulaufsichtsbehörde, mehrfach für Beratungen konsultiert. In diesen Beratungen wurde der dringende Handlungsbedarf zur Schaffung weiterer Schulkapazitäten auch seitens der Bezirksregierung Düsseldorf bekräftigt.

Zuletzt fand am 10.7.2025 ein Workshop mit Politikvertretungen, Schulleitungen, Bezirksregierung und Verwaltung statt, um die Situation sowie mögliche Lösungsansätze und Maßnahmen gemeinsam zu diskutieren.

 

Die Prognosen der Schulentwicklungsplanung basieren auf den folgenden zwei Datenquellen:

  1.       Bevölkerungsbestand der unter Siebenjährigen (Stichtag 31.12.2024, Quelle: Bereich Statistik), differenziert nach Sozialräumen, Geburtsjahr und -monat: Die Daten erlauben, die Schülerzahlen der kommenden Jahre (bis Schuljahr 2034/35) abzuschätzen.

 

  1.       Daten der Schulverwaltungssoftware SchILDzentral, die von den Schulen eingegeben und vom Schulträger abgerufen werden: Neben der Ermittlung tagesgenauer, schul- und klassenbezogener Schülerzahlen können diese Daten ebenfalls zur Prognose der Sekundarstufe I verwendet werden, da sie die bereits im Grundschulsystem befindlichen Kohorten abbilden.

 

Ein Blick auf die Rohdaten zum Kinderbestand zeigt, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen innerhalb derselben Kohorte mit jeder jährlichen Aktualisierung der Datensätze kontinuierlich ansteigt. Dies weist darauf hin, dass sich mit den verwendeten Daten verlässliche Entwicklungstendenzen abbilden lassen, hinsichtlich der prognostizierten absoluten Werte jedoch nur eine begrenzte Genauigkeit besteht. Die Gründe liegen in demografischen und stadtentwicklungsbezogenen Prozessen (Zuwanderung, Zuzüge z.B. bedingt durch günstigen Wohnraum, Ziele der Stadtentwicklung). Weitere, die Schülerzahlprognosen beeinflussende Faktoren sind die Verweildauer in der Schuleingangsphase (Klasse 1 oder 2), die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I, die eine Klasse wiederholen oder vom Gymnasium auf die Real- oder Gesamtschule wechseln, die Größe der Familien / Kinderanzahl, die Integration der Kinder mit Erstförderung (Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger) sowie die steigende Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen.

 

2. Grundschulen

2.1 Aktuelle Zahl der Schülerinnen und Schüler und wichtige Einflussfaktoren auf die Schülerzahlentwicklung

 

Im Schuljahr 2024/25 (Stand 03.04.2025) befanden sich insgesamt 8.493 Schülerinnen und Schüler an Oberhausener Grundschulen, die sich wie folgt auf die vier Jahrgänge verteilten:

Abbildung 1: Überblick über die SuS-Zahlen in den Jahrgangsstufen der Grundschulen im SJ 24/25

Datenquelle: SchILD zentral, Stand: 03. April 2025

 

Deutlich wird, dass die Jahrgänge 1 und 2 weitaus höhere Schülerzahlen aufwiesen als Jahrgänge 3 und 4. Der Jahrgang 2 des Schuljahres 2024/25 mit 2.264 Kindern wird zum Schuljahr 2027/28 in die Sekundarstufe I einmünden und zu entsprechenden Herausforderungen in der Versorgung mit Schulplätzen führen (s. Kapitel 3.1.1). Die hohe Zahl an Schülerinnen und Schülern in Jahrgangsstufen 1 und 2 ist einerseits auf geburtenstarke Schuljahreskohorten zurückzuführen, andererseits auf die Tatsache, dass eine hohe Anzahl an Kindern im Rahmen der Schuleingangsphase die erste oder zweite Klasse wiederholt (im Schuljahr 2024/25 wiederholten 6,95 % der Kinder in Jahrgangsstufe 1 die erste Klasse 1; 12,5 % der Kinder in Jahrgangsstufe 2 wiederholten Klasse 2, Stand 26.05.2025). Die Durchlässigkeit in der Schuleingangsphase erweist sich bereits seit einiger Zeit als zunehmende Herausforderung für die valide Vorausberechnung der Entwicklung von Schülerzahlen.

 

Ein weiterer schwer zu prognostizierender Einflussfaktor im Bereich der Grundschulen ist die Zahl der zugewanderten Kinder und Jugendlichen. Zum Stichtag 10.06.2025 besuchten 718 Seiteneinsteigende in Erstförderung die Primarstufe.

 

Darüber hinaus haben zwei weitere, über die kommunale Ebene hinausreichende, Entwicklungen die Schulraumbedarfe an Grundschulen erhöht:

Erstens ist die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Um im Rahmen des Gemeinsamen Lernens inklusiv an Grundschulen unterrichtet zu werden, wurden für das Schuljahr 2024/25 insgesamt 151 Anträge nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) gestellt – im Vergleich zu 89 Anträgen im Schuljahr 2017/18. Für das Schuljahr 2025/26 liegen 127 Anträge auf Gemeinsames Lernen in der Grundschule vor.

 

Zweitens beteiligen sich deutlich mehr Kinder an Oberhausener Grundschulen am Offenen Ganztag (OGS): Lag die absolute Anzahl im Schuljahr 2014/2015 noch bei unter 4.000 Schülerinnen und Schülern (entspricht einer Beteiligungsquote von 57,8 %), waren im vergangenen Schuljahr 2024/25 6.755 Kinder im Offenen Ganztag angemeldet (Beteiligungsquote: 79,5 %). Laut Prognose werden im Schuljahr 2025/26 6.902 Schüler/innen teilnehmen (Beteiligungsquote 80,6 %). Oberhausen weist im Vergleich zu anderen Ruhrgebietskommunen eine überdurchschnittlich hohe Beteiligungsquote am Offenen Ganztag auf, was in Hinblick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch eine positive Ausgangslage darstellt.

 

Um den verschiedenen Bedarfen Rechnung zu tragen, sollen die Räume der Grundschulen grundsätzlich multifunktional verwendet werden: Statt einer getrennten Nutzung von Klassen- und OGS-Räumen ist es das Ziel des Bereichs Schule, Räumlichkeiten so zu gestalten, dass sie durch flexible Möblierung als multifunktionale Lernlandschaft über den gesamten Schultag hinweg genutzt werden können. Auch Fachräume sollen so gestaltet werden, dass sie durch unterschiedliche Professionen verwendet werden können. Die Räumlichkeiten der Grundschulen werden mit Blick auf die Möglichkeit einer multifunktionalen Nutzung geprüft und – wo notwendig – mit neuer Möblierung ausgestattet. Gemeinsam mit den Schulen und OGS-Trägern werden entsprechende Konzepte, ggf. mit Hilfe externer Beratungsleistungen (s. Förderprogramme „Investitionsprogramm Ganztagsbetreuung“ und „Startchancenprogramm“) erarbeitet. Diese werden bei künftigen Sanierungen, Ausbau- und Neubaubedarfen an Grundschulen berücksichtigt.

 

2.2 Prognose der Schülerzahlen in den Grundschulen

 

Abbildung 2 zeigt die Prognose der Einschulungszahlen bis zum Schuljahr 2030/2031.

 

Abbildung 2: Prognose der Einschulungszahlen bis 2030/31

Datenquellen: SJ 25/26 SchILD zentral, SJ 26/27 Meldeamt und Daten FB Schule, ab SJ 27/28 Zahlen basierend auf Bevölkerungsstand u7 (Stand 31.12.24)

 

Im Schuljahr 2025/26 werden 2.054 Kinder die erste Klasse besuchen (vgl. Daten aus SchILDzentral). Für das Schuljahr 2026/27 sind 2.112 Anmeldungen zu erwarten (vgl. Daten Meldeamt in Verbindung mit Rückmeldungen aus den einzelnen Schulen). Die prognostizierten Einschulungszahlen sind aufgrund der aktuell vorliegenden Daten abnehmend, da die Geburtenzahlen in den vergangenen Jahren rückläufig waren. Seit 2011 mit einem Tiefstand von 1546 Geburten sind bis zum Jahr 2017 starke Geburtenanstiege auf 2000 Geburten im Jahr 2017 zu verzeichnen. Danach nehmen die Geburten bis 2023 ab, steigen in 2024 aber wieder leicht an (2023: 1727 vs. 2024: 1779 Geburten). Hier bleiben die Geburtenzahlen 2025 abzuwarten, ob sich dieser Trend fortsetzt. Es ist möglich, dass die in der Grafik dargestellte sinkende Schülerzahl nicht ganz so stark abfällt und ggf. wieder mehr Kinder eingeschult werden. Zudem ist weiterhin mit Zuzug zu rechnen. Die bislang vorgehaltenen Kapazitäten an Schulplätzen sind nach aktuellem Kenntnisstand auch für leicht steigende Geburtenzahlen ausreichend.

 

Der folgenden Tabelle 1 lassen sich die vorausberechneten Schülerzahlen für jedes neue Einschulungsjahr der Grundschule (bzw. der weiterführenden Schule) für das gesamte Stadtgebiet sowie differenziert nach Sozialräumen entnehmen.

 

Geburts-jahr

Einschu-lungsjahr

Übergang 4-5

SR 71 Mitte/ Styrum

SR 72
OB Ost

SR 73

Alstaden/ Lirich

SR 74
Sterkrade-Mitte

SR 75 Sterkrade-Nord

SR 76

Osterfeld

Sum-me

2023/24

2030/31

2034/35

283

317

267

393

191

315

1766

2022/23

2029/30

2033/34

279

287

243

401

209

362

1781

2021/22

2028/29

2032/33

320

337

285

445

250

369

2006

2020/21

2027/28

2031/32

313

314

292

474

291

372

2056

2019/20

2026/27

2030/31

325

332

305

453

288

393

2096

Schulplatzkapazität je Jgst.

356

310

306

474

268

356

2070

 

 

Tabelle 1: Schülerzahlentwicklung nach Geburts-, Einschulungs- und Übergangsjahr für die Sozialräume und das gesamte Stadtgebiet Oberhausen

Anmerkung zu den Datenquellen: Die Zahlen der Schuljahre 25/26 und 26/27 weichen leicht von den Zahlen in Abb. 2 ab, da in Abb. 2 die tatsächlichen Anmeldezahlen, in Tabelle 1 die Kinderbestandsdaten verwendet werden.

 

In einzelnen Einschulungsjahrgängen übersteigen die aktuell prognostizierten Zahlen die vorhandenen Platzkapazitäten (rot markiert, insb. in den Sozialräumen 75 und 76). Die benötigten Platzkapazitäten können durch die unter 2.3 beschriebenen Maßnahmen bedarfsgerecht und einmalig zur Verfügung gestellt werden, so dass insgesamt die Kapazität an vorhandenen Schulplätzen als auskömmlich zu bewerten ist.

 

2.3 Maßnahmen an Grundschulen

 

Folgende Maßnahmen sichern in den kommenden Schuljahren ein ausreichendes Schulplatzangebot im Grundschulbereich:

 

2.3.1 Mehrklassenbildungen

 

Zum Schuljahr 2025/26 werden aufgrund der punktuellen Mehrbedarfe an folgenden Grundschulen Mehrklassen in Jahrgangsstufe 1 gebildet:

  • Concordia-Schule (78 Anmeldungen),

zweizügig lt. Beschluss, dreizügig mit Mehrklasse

  • Jacobi-Schule (72 Anmeldungen),

zweizügig lt. Beschluss, dreizügig mit Mehrklasse

  • Brüder-Grimm-Schule (99 Anmeldungen),

dreizügig lt. Beschluss, vierzügig mit Mehrklasse

  • Schule am Siedlerweg (88 Anmeldungen),

dreizügig lt. Beschluss, vierzügig mit Mehrklasse

 

Nach VO zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz in Verbindung mit AVO-Richtlinien 2024/2025 sind bei einer Schülerzahl von 57 bis 81 zwingend drei Klassen, bei einer Schülerzahl zwischen 82 und 104 vier Klassen zu bilden.

 

2.3.2 Zügigkeitserhöhungen

 

Die Verwaltung schlägt vor, bei der Brüder-Grimm-Schule und der Schule am Siedlerweg ab dem Schuljahr 2026/27 grundsätzlich die Zügigkeit von drei auf vier Züge zu erhöhen. An der Brüder-Grimm-Schule wurden bereits in den Eingangsklassen der Schuljahre 2021/22, 2023/24 und 2024/25 jeweils eine Mehrklasse gebildet. Die Schule am Siedlerweg richtet im vierten Jahr in Folge vier Klassen in Jahrgang 1 ein. Da die Einrichtung von Mehrklassen nicht als langfristiges Planungsinstrument genutzt werden kann und die Einzugsgebiete der Brüder-Grimm-Schule und der Schule am Siedlerweg eine entsprechende Schülerzahlentwicklung aufweisen, ist bei beiden Schulen eine generelle Zügigkeitserhöhung anzustreben (s. Beschluss 1).

 

Zur Umsetzung einer dauerhaften Zügigkeitserhöhung der Brüder-Grimm-Schule ist eine Umnutzung bestehender Räumlichkeiten, die Prüfung multifunktionaler Raumnutzung sowie der Ausbau der Mensa erforderlich. Aufgrund der begrenzten Schulgeländefläche ist eine Gebäudeerweiterung durch Anbauten nicht möglich.

 

Das große Gebäude der Schule am Siedlerweg lässt eine Zügigkeitserhöhung grundsätzlich zu, sodass kleinere Renovierungsmaßnahmen ausreichend sind.

 

2.3.3 Änderung der Klassenfrequenzen in Grundschulen

 

Die Verwaltung empfiehlt zudem, den 2018 getätigten Beschluss (B/16/2852-01), die Klassenstärke von Grundschulen aufgrund besonderer Herausforderungen (Schulsozialindex / Schule des gemeinsamen Lernens) auf 25 Kinder zu reduzieren, aufzuheben (s. Beschluss 2).

 

Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine kommunale Regelung, die schulrechtlich keine Relevanz aufweist (s. VO zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz in Verbindung mit AVO-Richtlinien 2024/2025). Die Stadt Oberhausen hat als kommunaler Schulträger eine wohnortnahe Beschulung für Kinder im Grundschulalter sicherzustellen. Der Blick in die jüngere Vergangenheit zeigt, dass einige Eltern an Grundschulen, deren Klassenstärke durch den Beschluss der Stadt Oberhausen in der Eingangsklasse reduziert ist, erfolgreich einen Schulplatz für ihr Kind einklagen.

 

3. Sekundarstufe I

3.1 Herausforderungen an den weiterführenden Schulen

3.1.1 Steigende Schülerzahlen und mangelnde Schulplatzversorgung

 

Die folgende Abbildung verdeutlicht, wie sich die Schülerzahlen in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen in den kommenden Jahren entwickeln werden.

 

Abbildung 3: Entwicklung der Schülerzahlen in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen

Datenquellen: Anmeldungen Sek I aus SchILD für das SJ 25/26; SchILD-Daten der Grundschuljahrgänge (SJ 26/27- 28/29); U8-Kinderdaten mit Stand vom 31.12.2024 (ab SJ 29/30)

 

Der durchgezogene blaue Graph in Abbildung 3 zeigt die Entwicklung der Schülerzahlen in der Jahrgangsstufe 5. Der gepunktete blaue Graph veranschaulicht ein Szenario mit höheren Schülerzahlen infolge möglicher Zuzüge. Der gestrichelte blaue Graph hingegen bildet ein Szenario ab, bei dem – bedingt durch Wegzüge und auspendelnde Schülerinnen und Schüler – die tatsächlichen Zahlen um 2 % unter den aktuell prognostizierten Werten liegen könnten. Der rote Graph zeigt die derzeit vorhandenen Kapazitäten im Status quo. In Abbildung 3 wurde der Einfluss neuer Wohngebiete, die zu einem entsprechenden Zuzug führen, noch nicht berücksichtigt.

 

Es wird deutlich, dass aufgrund der aktuellen Daten zum Jahr 2027/28 ein Peak i. H. v. über 2.300 Schülerinnen und Schülern anzunehmen ist (Schülerzahl des derzeitigen zweiten Jahrgangs der Oberhausener Grundschulen inkl. der Zuzugsannahme der Schulentwicklungsplanung). 

 

Im Schuljahr 2027/28 beläuft sich das Delta der fehlenden Schulplätze somit auf ca. 300 Plätze. In den vorhandenen Kapazitäten ist bereits berücksichtigt, dass die Gesamtschule an der Knappenstraße ab dem Schuljahr 2025/26 und die Gesamtschule Weierheide ab dem Schuljahr 2027/28 sechs Klassen aufnimmt.

 

In den Prognoseberechnungen (s. Abbildung 3) lässt sich ab dem Schuljahr 2032/2033 ein Rückgang der Schülerzahlen in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I erkennen. Dazu ist folgende Anmerkung von Bedeutung: Die Prognosen basieren auf dem aktuellen Bevölkerungsbestand der unter Siebenjährigen (Stichtag 31.12.2024, Quelle: Bereich Statistik), der aufgrund leicht rückläufiger Geburtenzahlen bereits einen abnehmenden Trend zeigt. Die Prognosegenauigkeit nimmt jedoch mit zunehmendem Zeithorizont ab: Weltweite Krisen oder politische Entwicklungen können zu zusätzlichen Zuzügen führen und die gegenwärtigen Zahlen beeinflussen. Zudem steigen die aktuellen Geburtenzahlen wieder leicht an (s. Kapitel 2.2) und es ist weiterhin von einem Zuzug nach Oberhausen auszugehen.

Auf die Schülerzahl, die sich insgesamt an weiterführenden Schulen in Oberhausen befindet, hat die derzeit sinkende Geburtenzahl nur einen marginalen Einfluss:

 

Abbildung 4: Entwicklung der Schülerzahl an Real-, Gesamtschulen und Gymnasien

Datenquelle: IT.NRW, Auswertung vom Beratungsbüro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch

 

Abbildung 4 zeigt, dass die Zahl von 13.301 Schülerinnen und Schülern an Real-, Gesamtschulen und Gymnasien in 2025 auf 17.097 Schülerinnen und Schülern in 2032 wachsen wird, bevor sie dann wieder minimal rückläufig sein wird (insgesamt 16.867 Schülerinnen und Schüler in 2035). Abbildung 4 verdeutlicht, dass die sinkenden Schülerzahlen in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I auf die Gesamtschülerzahl bis Mitte der 2030er Jahre nur einen geringen Einfluss haben.

 

Eine Analyse des Beratungsunternehmens Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch kommt zu dem Schluss, dass bis zum Jahr 2040 mit einer dauerhaft erhöhten Zahl an Schülerinnen und Schülern im Oberhausener Schulsystem zu rechnen ist. Dr. Garbe, Lexis und von Berlepsch verdeutlichen, dass im kommenden Schuljahr – bei einer angenommenen Klassenfrequenz von 27 Schülerinnen und Schülern – insgesamt 80 Züge erforderlich wären. Würden die laut Schulgesetz zulässigen Klassenfrequenzen vollständig ausgeschöpft, wären 72 Züge ausreichend. Tatsächlich stehen im Schuljahr 2025/26 in Oberhausen jedoch lediglich 68 Züge an den weiterführenden Schulen zur Verfügung.

 

3.1.2 Jahrgangsstarke Kohorten sowie schulformwechselnde und wiederholende Schülerinnen und Schüler führen zu hohen Klassenfrequenzen und der Einrichtung von Mehrklassen

 

Sowohl die Eingangsklassen der Gymnasien als auch die Klassen der Mittelstufe der Gesamt- und Realschulen weisen hohe Klassenfrequenzen auf. Während die hohen Klassenstärken in den Eingangsklassen der Gymnasien vor allem auf besonders geburtenstarke Jahrgänge und das Schulwahlverhalten der Eltern zurückzuführen sind, resultieren die hohen Klassengrößen in der Mittelstufe der Gesamt- und Realschulen hauptsächlich aus der großen Zahl an schulformwechselnden sowie wiederholenden Schülerinnen und Schülern.

 

Als Beispiel sei hier die aktuelle Situation geschildert, die bereits in den vergangenen Jahren existierte und jährlich steigende Bedarfe aufzeigt:

Zum Ende des Schuljahres 2024/25 meldeten die Gymnasien insgesamt 186 Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium entweder auf eigenen Wunsch (seitens der Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler) oder aufgrund schulrechtlicher Vorgaben verlassen müssen, da die maximal zulässige Zahl an Klassenwiederholungen erreicht wurde. Nach der Koordinierungssitzung vom 16. Juni 2025 zeigte sich, dass nur diejenigen 125 Schülerinnen und Schüler ein Schulplatzangebot erhalten konnten, die das Gymnasium aus rechtlichen Gründen verlassen müssen (dieselbe Klasse darf nur einmal wiederholt werden; in der Sekundarstufe I sind insgesamt nur zwei Wiederholungen zulässig). Somit konnten freiwillige Wechselwünsche nicht berücksichtigt werden.

 

Für die 125 schulformwechselnden Schülerinnen und Schüler wären eigentlich vier bis fünf zusätzliche Klassen notwendig gewesen. Aufgrund begrenzter Raum- und Gebäudekapazitäten entschieden sich die Schulleitungen jedoch, im kommenden Schuljahr lediglich zwei Mehrklassen in der Mittelstufe einzurichten. Die übrigen Schülerinnen und Schüler werden auf bestehende Klassen verteilt, wodurch sich Klassenfrequenzen von 30 bis 32 ergeben werden. Hierbei ist es unerheblich, ob die Klassenstärke im Eingangsjahrgang Klasse 5 in den Schulen des gemeinsamen Lernens auf 27 begrenzt ist. Während die Schülerzahl an den Real- und Gesamtschulen von Klasse 5 zu Klasse 9 kontinuierlich ansteigt, nimmt die Schülerzahl an den Gymnasien von Klasse 5 zu Klasse 9/10 ab.

 

Tabelle 2 stellt dar, wie viele Züge die weiterführenden Schulen laut Beschluss aufweisen. Die orange gefärbten Felder zeigen auf, in welchen Jahrgängen im Schuljahr 2025/26 jeweils Mehrklassen eingerichtet wurden. Zum Schuljahr 2025/26 befinden sich 21 Mehrklassen im System der weiterführenden Schulen. An drei Schulen befinden sich in den Jahrgangsstufen 9 und 10 weniger Klassen als die geplante Zügigkeit vorsieht (sechs Klassen insgesamt, blaue Einfärbung in der nachfolgenden Tabelle).

 

Schule

festgelegte
Zügigkeit

Zügigkeiten pro Jgst.

im Schuljahr 25/26

JG 5

JG 6

JG 7

JG 8

JG 9

JG 10

Gesamtschule Osterfeld

8

8

8

8

8

9

8

Heinrich-Böll-Gesamtschule

6

7

6

6

6

8

6

Fasia-Jansen-Gesamtschule

6

6

6

7

7

8

7

Gesamtschule Weierheide

4

4

4

4

4

6

4

Gesamtschule a. d. Knappenstr.

6

6

4

/

/

/

/

Anne-Frank-Realschule

5

5

5

5

5

5

6

Friedrich-Ebert-Realschule

5

5

5

5

6

6

6

Theodor-Heuss-Realschule

4

4

4

4

4

5

5

Elsa-Brändström-Gymnasium

5

5

5

5

4

4

3

Bertha-von-Suttner-Gymnasium

5

5

5

5

5

5

4

Heinrich-Heine-Gymnasium

4

5

4

4

5

5

4

Freiherr-vom-Stein-Gymnasium

5

6

5

5

5

5

4

Sophie-Scholl-Gymnasium

5

5

6

6

5

5

5

Tabelle 2: eingerichtete Mehrklassen im kommenden Schuljahr 2025/26, orange=Mehrklassenbildung, blau=weniger Züge als festgelegt, Quelle: SchILD zentral, Stand: 12.8.2025

 

Die Zahlen zeigen, dass sich derzeit viele Mehrklassen im System befinden. Unter der Annahme, dass die Zahlen der schulformwechselnden Schülerinnen und Schüler stabil bleiben, wird sich die Gesamtzahl der Mehrklassen insbesondere ab Klassenstufe 7ff in den kommenden Jahren weiter erhöhen.

 

Des Weiteren ist die Zahl der seiteneinsteigenden Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, die sich in der Sekundarstufe I in der Erstförderung befinden (Stichtag 10.06.2025: 301 Schülerinnen und Schüler). Diese Kinder und Jugendlichen werden entweder im Rahmen innerer Differenzierung, in teilweiser oder in vollständig äußerer Differenzierung (z.B. in Form von Internationalen Vorbereitungsklassen) unterrichtet. Je nach Differenzierungsart sind unterschiedliche schulorganisatorische Maßnahmen – insb. gesonderte Räumlichkeiten – erforderlich.

 

3.1.3 Gemeinsames Lernen an weiterführenden Schulen

 

Laut §20 Schulgesetz NRW sind Orte der sonderpädagogischen Förderung die allgemeinbildenden Schulen im Rahmen des Gemeinsamen Lernens oder die Förderschulen. Die Eltern können hierbei die entsprechenden Förderorte nach Beratung durch die Schulen und das Schulamt für ihre Kinder wählen. Damit ist der Schulträger verpflichtet, ausreichende Kapazitäten in den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sowohl im gemeinsamen Lernen als auch in den Förderschulen vorzuhalten. Die durch den Rat der Stadt Oberhausen im Jahr 2018 (B/16/2852-01, Grundschulen) und 2019 (B/16/4543-01, weiterführende Schulen) gefassten Beschlüsse zur Reduktion der Klassenstärken beziehen sich jeweils nur auf die Eingangsklassen der Grundschulen bzw. der Klassen 5 der weiterführenden Schulen der Real- und Gesamtschulen (Gymnasien sind nach einer Gesetzesänderung keine Schulen des gemeinsamen Lernens mehr). Nach Bildung der Eingangsklassen sind alle Schulen verpflichtet, zusätzliche Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise durch Zuzug oder Schulformwechsel einen Schulplatz benötigen, aufzunehmen. Dann ist die Reduktion der Klassenstärke nicht mehr bindend. Dies hat zur Folge, dass in vielen Grund- und weiterführenden Schulen trotz gefasster Beschlüsse die Klassenstärken weit über einer Klassenfrequenz von 25 (Grundschulen) bzw. 27 (weiterführende Schulen) im Gemeinsamen Lernen liegen.

 

3.1.4 Ein- und auspendelnde Schülerinnen und Schüler: Stadtkinderprinzip in umliegenden Kommunen

 

Abbildung 5: Anzahl der ein- und auspendelnde Schülerinnen und Schüler an relevante Schulformen im Schuljahr 2024/25

Quelle: IT.NRW

 

Abbildung 5 zeigt, wie viele Schülerinnen und Schüler im vergangenen Schuljahr aus Oberhausen an Haupt-, Real-, Sekundar-, Gesamt- und Gymnasien in den umliegenden Kommunen ausgependelt sind – und wie viele umgekehrt aus dem Umland an Oberhausener Schulen der Sekundarstufe I eingependelt sind.

 

Bereits im Jahr 2021 hat die Stadt Bottrop beschlossen, dass Anmeldungen gemeindefremder Schülerinnen und Schüler bei der Aufnahme in die weiterführenden Schulen der Jahrgangsstufe 5 unberücksichtigt bleiben, sofern es im Rahmen des Anmeldeverfahrens zu einem Anmeldeüberhang kommt. Vorrangig werden in diesem Fall die Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Bottrop aufgenommen. Nur wenn – unter Berücksichtigung der von der Stadt Bottrop festgelegten Zügigkeit der einzelnen Schulen sowie der Klassenfrequenzhöchstwerte – noch Kapazitäten verbleiben, können die Schulleitungen entscheiden, ob freie Plätze auch an gemeindefremde Schülerinnen und Schüler vergeben werden (vgl. Drucksache Nr. 2021/0126).

 

Auch die Stadt Dinslaken hat im Mai 2025 einen entsprechenden Beschluss gefasst: Sofern Schülerinnen und Schüler in ihrer Heimatgemeinde eine Schule der gewählten Schulform gemäß § 10 SchulG NRW besuchen können, wird ihnen die Aufnahme an weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Dinslaken verwehrt, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazitäten der Schule überschreitet (vgl. Vorlage-Nr. 1735/2025).

 

Aus schulentwicklungsplanerischer Sicht ist zu berücksichtigen, dass durch diese restriktiveren Aufnahmeregelungen die Zahl der auspendelnden Oberhausener Schülerinnen und Schüler in benachbarte Kommunen künftig sinken könnte. Diese Schülerinnen und Schüler müssten dann im Oberhausener Schulsystem aufgenommen und entsprechend versorgt werden.

Trotz der entsprechenden Beschlüsse in den Städten Bottrop und Dinslaken spricht sich die Schulverwaltung unter Berücksichtigung aller Pendlerzahlen und sämtlicher Schulformen dagegen aus, dass Oberhausen einen vergleichbaren Weg einschlägt und künftig ausschließlich stadteigene Kinder und Jugendliche aufnimmt. Stattdessen wird empfohlen, die kommunalen Grenzen weiterhin offen zu halten: Gerade im dicht besiedelten Ruhrgebiet greifen Entscheidungen, die sich allein an Verwaltungsgrenzen orientieren, zu kurz und berücksichtigen nicht die tatsächlichen Lebensrealitäten von Familien.

 

3.2 Maßnahmen aus Sicht der Schulentwicklungsplanung 

 

Folgende Maßnahmen sollen in den kommenden Schuljahren ein ausreichendes Schulplatzangebot im Bereich der weiterführenden Schulen, Sekundarstufe I sicherstellen:

 

3.2.1 Gründung einer neuen Gesamtschule

 

Zur Deckung der steigenden Platzbedarfe an den weiterführenden Schulen ist die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten dringend notwendig. Hierfür wurden zuerst die Ausbaumöglichkeiten an den Bestandsschulen der Sekundarstufe I geprüft und wo möglich in die Planung aufgenommen. Die Ausbaumöglichkeiten sind jedoch insbesondere aufgrund der Begrenzung der zur Verfügung stehenden Schulgeländeflächen und möglichen Erweiterungsbauten gering. Die im Rahmen von Kapazitätserweiterungen an Bestandsschulen möglichen zusätzlichen Schulplätze reichen nicht aus, um den Bedarf zu decken.

 

Aus diesem Grund wurde die Errichtung einer neuen weiterführenden Schule als Planungsoption zur Sicherstellung der benötigten Platzkapazitäten geprüft. Im Rahmen einer Schulträgerberatung mit der Bezirksregierung Düsseldorf wurde die Schulentwicklungsplanung diskutiert und die Zügigkeitserhöhungen an Bestandsschulen sowie die Gründung einer neuen weiterführenden Schule als Lösungsoptionen erörtert. Die Bezirksregierung steht der Gründung einer neuen Schule positiv gegenüber. Grundsätzlich ist der Schulträger bei der Entscheidungsfindung über die benötigte Schulform frei, muss diese jedoch bei der Beantragung der neuen Schule bei der Bezirksregierung mit verlässlichen Zahlen begründen. Die Bezirksregierung wies in der Beratung darauf hin, dass für die Neugründung einer Haupt- oder Sekundarschule zuerst eine Elternbefragung durch den Schulträger durchzuführen ist, da es beide Schulformen aktuell in Oberhausen nicht (mehr) gibt. Für die Durchführung einer solchen stadtweiten Elternbefragung sowie der Auswertung der Ergebnisse ist mit einer Dauer von mindestens 6-10 Monaten zu rechnen. Die Bezirksregierung beobachtet bei den in ihrem Gebiet in den letzten Jahren neu gegründeten Sekundarschulen ein schwieriges Anwahlverhalten der Eltern, so dass in vielen Kommunen die (neuen) Sekundarschulen mangels Schülerzahlen bereits wieder geschlossen oder in andere Schulformen überführt werden mussten. Da es bereits Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien in Oberhausen gäbe, können diese Formen ohne Elternbefragung neu gegründet werden. Grundsätzlich haben es die „reinen“ Schulformen der Sekundarstufe I – Haupt-, Real- und Sekundarschulen – schwerer, geeignetes Lehrpersonal zu akquirieren, da Studierende vermehrt die Lehramtsstudiengänge Gymnasium/Gesamtschule bzw. Grundschule anwählen.

 

Angesichts der guten Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialwunsch und der zu berücksichtigten Schulformwechselbewegungen ab Klasse 7 sei die Errichtung eines Gymnasiums aufgrund der dargelegten Zahlen zumindest zu hinterfragen und der Bedarf bei einem Antragsverfahren an die Bezirksregierung genau darzulegen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Versorgung mit Gymnasialplätzen in Oberhausen für den Bedarf ausreichend. Auf punktuelle Mehrbedarfe in einzelnen Schuljahren oder an einzelnen Schulen kann nach Abstimmung mit der Schulaufsicht und den Schulleitungen sowie nach Genehmigung durch die Bezirksregierung mit der Bildung von Mehrklassen reagiert werden (dies wird auch bereits so praktiziert).

 

Die drei Oberhausener Realschulen führen aufgrund einer Genehmigung seitens der Bezirksregierung Düsseldorf zusätzlich den Hauptschulbildungsgang, da Oberhausen keine eigenen Hauptschulen mehr vorhält. Schulformwechselnde Schülerinnen und Schüler aus den Realschulen verbleiben damit an den Realschulen und wechseln innerhalb der Schule den Bildungsgang. Hierdurch sind die Realschulen bereits zusätzlich belastet und raumkapazitär aktuell ausgelastet. Erweiterungsmöglichkeiten aufgrund der Geländesituation bestehen nur noch an der Theodor-Heuss-Realschule.

 

Die mittlerweile fünf Oberhausener Gesamtschulen werden von den Eltern gut angewählt und weisen hohe Anmeldezahlen teilweise über der Aufnahmekapazität auf. Die neu gegründete Gesamtschule an der Knappenstraße wird daher bereits ab dem 2. Schuljahr nach der Gründung als sechszügige Schule geführt, obwohl am Interimsstandort nur mit 4 Zügen gerechnet wurde. Eine Erhöhung der Zügigkeit und damit Schaffung weiterer Schulplätze ist nur an der Heinrich-Böll-Gesamtschule möglich. Die Zügigkeitserhöhung der Gesamtschule Weierheide ist bereits beschlossen (von vier auf sechs Züge). Weitere Zügigkeitserhöhungen sind auf den aktuellen Schulgeländen der Gesamtschulen nicht möglich.

 

Insofern ergibt sich vor dem Hintergrund des geringen Zeitfensters zur Realisierung zusätzlicher Schulplätze aber auch der Hinweise der Bezirksregierung als einzig verbleibende Variante die Gründung einer weiteren Gesamtschule. Damit würden zusätzliche Kapazitäten für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe 5 geschaffen, aber auch nach dem Aufbau schulformwechselnde Schülerinnen und Schüler von den Gymnasien in den höheren Jahrgangsstufen aufgenommen werden können. Bei einem Start zum Schuljahr 2027/28 könnten mit einer zunächst vierzügigen neuen Gesamtschule 108 zusätzliche Schulplätze, später bei einer Sechszügigkeit 162 neue Schulplätze pro Jahrgang geschaffen werden.

 

Aus schulentwicklungs- und sozialplanerischer Sicht ist ein Standort südlich des Kanals und hier insbesondere der Sozialraum Alstaden / Lirich für den Standort einer neuen Gesamtschule zu favorisieren: Insbesondere das Sozialquartier Lirich-Süd ist durch ein erhöhtes Armutsrisiko geprägt (vgl. Sozialbericht Oberhausen 2022). Der größte Teil der Kinder an Grundschulen in Lirich-Süd erhielt in den letzten Jahren eine Übergangsempfehlung zur Hauptschule. Auch in den angrenzenden Sozialquartieren Lirich-Nord, Innenstadt und Marienviertel-West sind die Anteile überdurchschnittlich hoch (vgl. Bildungsatlas Oberhausen). Seit der Schließung der Hauptschule Alstaden gibt es im Sozialraum Alstaden / Lirich keine weiterführende Schule mehr. Kinder mit einer Hauptschulempfehlung oder einer eingeschränkten Realschulempfehlung wählen daher meist eine Gesamtschule. Auch die Übergangsquoten für den Sozialraum zeigen, dass fast die Hälfte der Kinder von den Grundschulen in Alstaden / Lirich zu einer Gesamtschule übergeht. Auch in den anderen Sozialräumen in Alt-Oberhausen wählt der Großteil der Kinder eine Gesamtschule und dies, obwohl das Angebot mit der Fasia-Jansen-Gesamtschule und der Gesamtschule an der Knappenstraße begrenzt ist. Ein neuer attraktiver und moderner Schulstandort könnte die Infrastruktur und das Image des Stadtteils nachhaltig stärken, die soziale Durchmischung und die Chancengleichheit fördern und an bestehende soziale Strukturen anknüpfen (s. z.B. Familiengrundschulzentren an der Wunderschule und der Concordiaschule).

Vor dem Hintergrund der Schülerzahlentwicklung in Verbindung mit der Verpflichtung des Schulträgers, „die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten“ (§ 79 SchulG NRW), schlägt die Schulverwaltung daher für die Errichtung einer neuen, zunächst vierzügigen, später sechszügigen Gesamtschule den Sozialraum Alstaden / Lirich vor (s. Beschluss 3). Ein entsprechendes Gebäude müsste neu errichtet werden. Bis eine geeignete Fläche zur Verfügung steht und geprüft ist, könnte die Schule ab dem Schuljahr 2027/28 bereits an einem Interimsstandort an den Start gehen (analog zum Verfahren der neuen Gesamtschule an der Knappenstraße).

 

3.2.2 Zügigkeitserhöhungen

 

Als einzige Gesamtschule lässt sich aufgrund der Schulgeländesituation die Heinrich-Böll-Gesamtschule baulich erweitern. Daher soll diese ab dem Schuljahr 2026/27 von sechs auf sieben Züge erhöht werden (s. Beschluss 4). Bereits zum aktuellen SJ 2025/26 hat die Schule in Jahrgang 5 eine Mehrklasse gebildet und schulformwechselnde Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 9 mit einer Mehrklasse aufgenommen.

 

Um die zum Schuljahr 2025/26 eingerichteten Mehrklassen sowie die Zügigkeitserhöhung 2026/27 räumlich versorgen zu können, sind Neubauten und ggf eine Umplanung im Bestandsgebäude notwendig. Die Prüfung und die Ausarbeitung eines konkreten Raumkonzepts erfolgen derzeit. Neben der Erstellung weiterer Klassenräume sind aufgrund der Schülerzahlen auch die Kapazitäten für Fachräume sowie Aula und Mensabetriebsflächen zu erhöhen. Um den kurzfristigen Bedarf zu decken, sind für das Schuljahr 2026/27 zunächst weitere Raumzellen am Hauptstandort sowie am Zweigstellenstandort notwendig. Parallel erfolgen die Planungen für eine dauerhafte Raumerweiterung auf dem Hauptgelände der Schule.

 

Als einzige Realschule lässt sich nach Prüfung aufgrund der Schulgeländesituation die Theodor-Heuss-Realschule baulich erweitern und soll daher ab dem Schuljahr 2026/27 von vier auf fünf Züge erhöht werden (s. Beschluss 5). Es ist zu prüfen, wie der erweitere Raumbedarf abgedeckt werden kann. Ggf. müssen auch hier zur kurzfristigen Versorgung Raumzellen errichtet werden.

 

3.2.3 Rücknahme der Reduktion der Klassengröße

 

Mit Verweis auf die Ausführungen unter Kapitel 3.1.3 und um den Bedarf an Schulplätzen zu decken, schlägt die Verwaltung die Aufhebung des in 2019 getätigten Beschlusses zur Reduktion der Klassenstärke (B/16/4543-01) vor. Danach sollte die Klassenstärke an Schulen des Gemeinsamen Lernens im Durchschnitt aller Parallelklassen des Eingangsjahrgangs in der Sekundarstufe I auf 27 Schülerinnen und Schüler abgesenkt werden (s. Beschluss 6). Nach Aufhebung des Beschlusses würde die zukünftige Klassenstärke in allen weiterführenden Schulen (analog zu den Gymnasien) im Mittel 27 Schülerinnen und Schüler bei einer Bandbreite zwischen 25 und 29 Schülerinnen und Schülern betragen.

 

Grundsätzlich ist ein kommunaler Beschluss zur Absenkung der Klassenstärken in Schulen des Gemeinsamen Lernens für Klageverfahren von Eltern nicht bindend, da die im Schulgesetz NRW und entsprechenden Ausführungsverordnungen (BASS) andere Regelungen enthalten. Die Regelungen der BASS besitzen eine höhere normenhierarchische Stellung als kommunale Entscheidungen, sodass Eltern sich im Rahmen einer Klage auf einen Schulplatz auf die Regelungen der BASS berufen können. Die dort dargelegten Rahmenbedingungen (§6 Klassenbildungswerte) lauten wie folgt:

 

„(5) In der Realschule und in der Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 27. Es gilt die Bandbreite 25 bis 29. In Klassen des Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite unterschritten werden, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im Durchschnitt aller Parallelklassen die Bandbreite eingehalten wird.“ (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG mit AVO-Richtlinien 2024/2025, § 6 Absatz 5)

 

„(5.2) Ab vier Parallelklassen pro Jahrgang:

a) Soweit es im Einzelfall zur Klassenbildung erforderlich ist, kann die Bandbreite nach Satz 2 um eine Schülerin oder einen Schüler unterschritten, an einer Realschule oder einem Gymnasium auch um eine Schülerin oder einen Schüler überschritten werden.“ (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG mit AVO-Richtlinien 2024/2025, § 6 Absatz 5 Satz 2)

 

3.2.4 Beantragung von Mehrklassen

 

Zum kommenden Schuljahr 2025/26 wurde in den Eingangsklassen (5. Jahrgang) der Heinrich-Böll-Gesamtschule, des Heinrich-Heine-Gymnasiums und des Freiherr-von-Stein-Gymnasiums jeweils eine Mehrklasse eingerichtet, um allen Schülerinnen und Schülern ein Schulplatzangebot unterbreiten zu können und dem Elternwillen (Anwahlverhalten Klasse 5) weitestgehend entsprechen zu können.

 

Zur Versorgung der großen Zahl an schulformwechselnden Schülerinnen und Schülern richtet zum Schuljahr 2025/26 die Fasia-Jansen-Gesamtschule eine Mehrklasse in Jahrgang 7 und die Heinrich-Böll-Gesamtschule eine Mehrklasse in Jahrgang 9 ein.

 

Die Einrichtung sämtlicher Mehrklassen wurde bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt und genehmigt.

 

Des Weiteren richtet die Friedrich-Ebert-Realschule eine Mehrklasse innerhalb ein, um Schulplätze für die wiederholenden Schülerinnen und Schüler der eigenen Schule anbieten zu können (Die Einrichtung von Wiederholerklassen der eigenen Schule ist nicht genehmigungspflichtig).

 

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Einrichtung von Mehrklassen ein Instrument der Schulentwicklungsplanung ist, um aktuelle Bedarfsspitzen abzufangen und bedarfsgerechte Plätze in bestimmten Sozialräumen bereitstellen zu können. Die Bildung von Mehrklassen ist kein grundständiges Planungsinstrument. Auch für die eingerichteten Mehrklassen ist der Schulträger verpflichtet, die erforderlichen Raumkapazitäten, sonstigen Einrichtungen, Sachausstattung und Lehrmittel zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Unterrichts zusätzlich bereitzustellen (§ 79 Schulgesetz).

 

3.2.5 Zusammenfassung der Maßnahmen

 

Der rote gestrichelte Graph in Abbildung 6 zeigt auf, wie sich die Kapazitäten entwickeln, wenn alle beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.

 

 

Maßnahmen:

- Neue sechszügige Gesamtschule

- Zügigkeitserhöhung Heinrich-Böll-Gesamtschule auf sieben Züge

- Zügigkeitserhöhung Theodor-Heuss-Realschule auf fünf Züge

- Aufhebung Reduktion Klassenstärken Gemeinsames Lernen (27  29)

 

Abbildung 6: Gegenüberstellung der prognostizierten Schülerzahlen sowie der Kapazitäten nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Jahrgang 5

Quelle: Daten von SchILDzentral, Kinderbestandsdaten

 

Ob der aus der Grafik für die Eingangsklassen im Jahrgang 5 ersichtliche Rückgang der Schülerzahlen wirklich so eintrifft, lässt sich aktuell nur schwer prognostizieren. Die bereits mehrfach beschriebenen zusätzlichen Einflussfaktoren wie Anstieg der Geburten, Zuzug, verändertes Wahlverhalten der Eltern etc. führen möglicherweise zu einer Veränderung der dann benötigten Platzkapazitäten. Je weiter die Prognose in der Zukunft lieg, desto ungenauer werden die ermittelten Zahlen. Sollten die Schülerzahlen so wie aktuell errechnet trotzdem sinken, können Klassenstärken wieder reduziert oder die Zügigkeiten der Heinrich-Böll-Gesamtschule, der Gesamtschule Osterfeld und der Theodor-Heuss-Realschule wieder reduziert werden. Große Raumüberhänge sind selbst bei einem jetzt vorgenommenen Ausbau der Standorte und geringfügigen Abnahme der Schülerzahlen nicht zu erwarten, da die Räumlichkeiten dann für andere, teilweise ausgelagerte Angebote der Schule genutzt werden können. Zudem ist grundsätzlich der Raumbedarf an Differenzierungsflächen in den Schulen groß und kann aktuell nur sehr begrenzt bedient werden. Trotz der Annahme eines wagen Rückgangs der Schülerzahl sind die o.g. Maßnahmen daher notwendig, um die Oberhausener Schullandschaft zukunftssicher und qualitätsvoll aufzustellen.

 

 

4. Förderschulen

 

Die Anzahl der Kinder an Förderschulen in Oberhausen (Glück-Auf-Schule, Schillerschule) hat sich in den vergangenen Jahren insgesamt erhöht. Zudem steigt die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf insgesamt, d.h. auch im Gemeinsamen Lernen, kontinuierlich an. Der Schulträger ist verpflichtet, sowohl Schulen des Gemeinsamen Lernens als auch spezielle Förderschulen vorzuhalten. Bei der Wahl der Schulform ist der Elternwille – der nicht prognostizierbar ist – entscheidend. Zudem sind Wechselbewegungen sowohl aus dem Gemeinsamen Lernen an die Förderschule oder umgekehrt zu berücksichtigen und hier entsprechende Kapazitäten vorzuhalten. Auch diese Wechselbewegungen sind nicht prognostizierbar.

 

4.1 Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung: Schillerschule und Gründung einer neuen Förderschule

 

Tabelle 4 zeigt die Schülerzahlentwicklung der Schillerschule auf, die deutlich überproportional verläuft.

 

 

SJ 18/19

SJ 19/20

SJ 20/21

SJ 21/22

SJ 22/23

SJ 23/24

SJ 24/25

SJ 25/26

Schillerschule

204

224

237

259

300

311

341

382

 

Tabelle 3: Schülerzahlentwicklung an der Schillerschule

 

Im vergangenen Schuljahr wurden 341 Schülerinnen und Schüler an der Schillerschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gefördert. Zum neuen Schuljahr 2025/26 werden 53 neue Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Da einige Schülerinnen und Schüler die Schule verlassen haben, werden im Schuljahr 2025/26 insgesamt 382 Kinder und Jugendliche die Schillerschule besuchen.

 

Aufgrund der besonderen Förderbedarfe der Schülerinnen und Schüler ist eine Förderschule Geistige Entwicklung grundsätzlich kleiner als eine Regelschule und umfasst die Klassen 1 bis zur Berufspraxistufe, so dass Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Lebensjahr in der Schule bleiben können (nicht müssen). Die Klassenstärke beträgt in der Regel 15 Schülerinnen und Schüler. Die Mindestgröße einer Förderschule Geistige Entwicklung beträgt 50 Schülerinnen und Schüler (Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke, § 1 Abs. 2), ideal ist eine Größenordnung von 150-200 Schülerinnen und Schüler.

Bereits zum Schuljahr 2024/25 wurden Kinder in fünf parallelen 1. Klassen an der Schillerschule, die ursprünglich als zweizügige Schule geplant war, aufgenommen. Da die Raumkapazitäten sowohl am Hauptstandort Arminstraße als auch am Zweigstandort Hasenstraße erschöpft waren und die Bereitstellung von Raumzellen nicht ausreichte, wurde kurzfristig ein dritter Standort an der Lindnerstraße eingerichtet. Die Führung der Schillerschule an dann drei Standorten muss formal noch einmal beschlossen werden (s. Beschluss 8).

 

Bereits ein Zweigstandort ist für jede Schule, aber insbesondere für eine Förderschule schulorganisatorisch schwer zu bewerkstelligen. Ein weiterer Standort ist für die Situation der Schule maximal als kurzfristige Interimslösung darstellbar. Zudem generiert jeder weitere Standort zusätzliche Beförderungskosten für den Schulträger.

Ein wichtiges Ziel der Schulverwaltung ist es daher, die Schillerschule perspektivisch an einem, maximal zwei Standorten zu führen. Daher sind entsprechende Planungen vorzunehmen und umzusetzen (s. Beschluss 8).

 

Ein derart dynamischer Anstieg der Förderschulzahlen, der sich auch in anderen Kommunen zeigt, ist planerisch nicht prognostizierbar und kann schulpädagogisch und -organisatorisch an einer einzelnen Schule, in dem Fall der Schillerschule, nicht bewältigt werden.

 

Vor dem Hintergrund der stark steigenden Schülerzahl und nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf in der bereits erwähnten Schulträgerberatung schlägt die Verwaltung die Gründung einer weiteren Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Oberhausen vor (s. Beschluss 7). Für die Gründung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung liegt ein positives Votum der Bezirksregierung Düsseldorf vor.

 

Derzeit erfolgt die Prüfung möglicher Flächen bzw. Bestandsgebäude, auf bzw. in denen eine Förderschule realisiert werden könnte.

 

4.2 Mittelfristige Gründung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache

 

Als kommunaler Schulträger ist die Stadt Oberhausen verpflichtet, Schulplätze im Förderschwerpunkt Sprache Primarstufe an einer entsprechenden Förderschule anzubieten. Da die Stadt Oberhausen keine eigene Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache Primar vorhält, werden im Rahmen eines Beschulungsvertrages mit der Stadt Essen Oberhausener Schülerinnen und Schüler an der Albert-Liebmann-Schule in Essen gefördert und täglich zur Schule befördert. Aktuell besuchen 143 Oberhausener Kinder diese Schule. Damit verbunden sind hohe Schulkostenbeiträge, die jährlich gemäß der Verwaltungsvereinbarung an die Stadt Essen zu entrichten sind, sowie die Problematik, geeignete und verlässliche Beförderungsunternehmen zu akquirieren und dafür hohe Beförderungskosten zur Verfügung zu stellen.

 

In diesem Zusammenhang wird mittelfristig die Gründung einer Oberhausener Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache vorgeschlagen. Die Mindestschülerzahl beläuft sich auf 55 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe (Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke, § 1 Abs. 2). Gegebenenfalls könnte eine Oberhausener Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache Primar im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen auch Kinder aus den umliegenden Städten Mülheim/Ruhr, Duisburg oder Essen aufnehmen und zur Entlastung der Situation vor Ort beitragen. Mögliche Bedarfe sind hier zu eruieren. Auf Mülheimer Stadtgebiet liegt z.B. die Ruhrstadtschule (Förderschule mit den Förderschwerpunkten Sprache, Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung), in deren Förderschwerpunkt Sprache derzeit 40 Kinder beschult werden. An der Albert-Liebmann-Schule in Essen wurden zum Schuljahr 2024/25 10 Eingangsklassen gebildet. 

 

Dieser mittelfristige Maßnahmenvorschlag wird seitens der Verwaltung erst weiterverfolgt, sobald das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) eine Grundsatzentscheidung zum Förderschwerpunkt Sprache getroffen hat. Grundsätzlich liegt jedoch ein positives Votum der Bezirksregierung Düsseldorf vor.

 

 

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