Beschlussvorlage - B/17/7109
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Anbaus am Heinrich-Heine-Gymnasium
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Thomas Dabels
- Beteiligt:
- Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport
- Verantwortung:
- Herr Reeh, Herr Jehn, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.09.2025
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Geplant
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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29.09.2025
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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11.12.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung eines Erweiterungsanbaus am Heinrich-Heine-Gymnasium mit einem Gesamtkostenvolumen in Höhe von 8.175.000 EUR.
Mittel sind bislang wie folgt im investiven Haushalt 2025 angemeldet worden:
Finanzstelle 330003010400004 – Heinrich-Heine-Gymnasium
HH 2025 HH 2026 HH 2027 HH 2028
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785100 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
250.000 |
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Da zum Zeitpunkt der Anmeldung der Haushaltsjahre 2025 ff. die Kostenberechnung in Erstellung war und somit noch kein Ratsbeschluss vorlag, wurden vorerst nur die erwarteten Planungskosten für 2025 veranschlagt.
Die aktuellen Gesamtkosten gemäß Kostenberechnung in Höhe von 8.175.000 EUR werden im Rahmen des Haushaltsanmeldeverfahrens 2026 ff. unter den entsprechenden Haushaltsansätzen (siehe Sachverhalt) angemeldet.
Sachverhalt
Das vierzügige Heinrich-Heine-Gymnasium (HHG) richtet zum Schuljahr 2025/26 aufgrund hoher Anmeldezahlen einen fünften Zug in Jahrgangsstufe fünf ein (Mehrklasse). Zudem ist bereits der neunte Jahrgang fünfzügig.
Die (Teil-) Integration der Schülerinnen und Schüler aus zwei „Internationalen Vorbereitungsklassen“ erhöht zudem einen weiteren Jahrgang um eine Klasse. Ab Sommer 2026 werden alle drei Jahrgänge der Oberstufe wieder gefüllt sein, womit endgültig der Wandel vom G8-Gymnasium zum G9-Gymnasium erfolgt ist.
Unabdingbar für ein alltägliches Unterrichten sind somit weitere Kursräume für die Oberstufe (mindestens 8 Stück) sowie weitere Klassenräume. Die vorhandenen 26 Klassen (plus zwei Räume für die IVK) verfügen derzeit nur deswegen jeweils über einen eigenen Raum, weil immer noch eine mobile Raumzelle auf dem hinteren Schulhof steht (zwei Räume, Fläche müsste eigentlich Schulhoffläche sein) und weil die Räume des Erweiterungsbaus zu Klassenräumen wurden (außer der Eingangsfläche „Ganztag“). Die Raumstruktur des Heinrich-Heine-Gymnasiums bietet aufgrund der Architektur des 60er-Jahre-Baus keine Möglichkeiten, die nach neuen Leitlinien zu kleinen Räumen flexibel oder anders zu nutzen. Zudem sind die Klassenräume zu klein, um Klassen mit 30 (und mehr) Schülerinnen und Schülern angemessen zu unterrichten.
Ein weiterer Bedarf für räumliche Differenzierung ergibt sich in zwei Jahrgängen durch jeweils eine Klasse, in der sowohl Schülerinnen und Schüler mit bilingualem als auch mit MINT-Profil unterrichtet werden, sodass der Unterricht der bilingualen Sachfächer in gesonderten Räumlichkeiten erfolgen muss. Auch der Unterricht in den Wahlpflichtfächern erfordert die Nutzung weiterer Klassenräume.
Als Ganztagsgymnasium hat das HHG keine Arbeitsgemeinschaften im Nachmittagsbereich, sondern ab Klasse 7 Profilkurse. Diese Pflichtkurse müssen gewählt werden und bieten ein sehr breites, kompetenzorientiertes Angebot. Für die Profilkurse werden auch im Vormittagsbereich Räumlichkeiten benötigt (anderer Unterricht erfolgt am Nachmittag). An Halbtagsgymnasien können Oberstufenkurse in den Nachmittag rücken, weil dann Räume der Sekundarstufe I frei sind. Diese Vorgehensweise ist am Heinrich-Heine-Gymnasium nicht möglich, denn alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I müssen an drei Nachmittagen Unterricht bzw. Arbeitsgemeinschaften / Profile belegen.
Ein weiterer Raumbedarf entsteht durch den herkunftssprachlichen Unterricht (Russisch-Unterricht für Kinder der Grundschulen in Oberhausen bis zu Jugendlichen der Klasse 10), der sich größter Beliebtheit erfreut. Dieser Unterricht findet an zwei Tagen ab mittags statt – auch hier werden Räumlichkeiten benötigt.
Fazit: Die bestehende Gebäudestruktur ermöglicht keine Umwandlung oder alternative Nutzung der gegenwärtigen Räume. Ein Anbau ist erforderlich, um den schulischen Alltag eines Ganztagsgymnasiums (erhöhter Raumbedarf durch Differenzierungsmöglichkeiten und Unterricht im Vor- und Nachmittagsbereich), die Rückkehr von G8 zu G9 sowie die Zügigkeitserhöhungen in der Sekundarstufe I mit einem angemessenen Raumangebot bewerkstelligen zu können. Ziel ist, nach dem Wegfall der alten Pavillons Zwischenlösungen zu überwinden und die Schule zukunftsfähig zu gestalten.
Der nunmehr aktuelle Raumbedarf für den Neubau umfasst 9 Klassenräume (je 66-70qm), 3 Differenzierungsräume (je rund 34qm) und 4 Kursräume (zwischen 52 und 65 qm).
Aktuelle Planung
Der Klassentrakt IV (laut Lageplan in der Anlage), parallel zur Mülheimer Straße und gegenüber dem neu gestalteten Lehrschwimmbecken liegend, verfügt über eine Reihe Klassen- und Fachräumen. Auf Seiten der Grünfläche zum Sportgebäude verläuft in jeder Etage der Flur, der zu den Unterrichtsräumen im Trakt führt. An der Giebelwand befindet sich für den Notfall ein Treppenhaus, welches direkt ins Freie führt. An der nördlichen Seite befindet sich das Haupttreppenhaus mit einer Aufzugsanlage.
Es ist beabsichtigt, an diesem Gebäude einen 4-geschossigen Anbau zu errichten. Hierfür genügt es, die benötigten Unterrichtsräume anzubauen, da der Flur des Bestandsgebäudes mitgenutzt werden kann. Nebenräume sind ebenfalls allesamt vorhanden und versorgen den Anbau. Der erste Rettungsweg verläuft über das Haupttreppenhaus. Für den zweiten Rettungsweg ist auf der südlichen Giebelseite gegenüber des vorhandenen Treppenhauses ein zweiter Abgang herzustellen, da das Bestandstreppenhaus nicht die vorgeschriebene Breite für die dann erhöhte Anzahl an Personen hat.
Gründung
Im Boden befindet sich eine alte Bunkeranlage auf der das Gebäude errichtet werden soll. Das Tragwerkskonzept sieht eine Überbauung des Bunkers mit Fundamentbalken und zwei Stahlbetonwänden im Erdgeschoss vor. Zudem sollen Brunnenfundamente an der Längsseite des Gebäudes erstellt werden. Durch diese Maßnahmen würde die Last von der Decke des Bunkers genommen, der somit bestehen bleiben kann.
Die Stahlbetonwände im Erdgeschoss führen dazu, dass der geplante Grundriss im Erdgeschoss nicht flexibel ist. Der Erweiterungsbau soll ein Stahlbetonskelettbau mit Stützen und Unterzügen werden. Dies ermöglicht eine flexible Gestaltung der weiteren drei Obergeschosse, da jede Wand entsprechend zukünftiger Bedarfe versetzt werden könnte.
Bäume im Baufeld
Auf der Wiese stehen im zukünftigen Baufeld aktuell noch 6 Bäume, die zur Errichtung des Anbaus gefällt werden müssen. Hierbei handelt es sich um eine Kirsche (Umfang 1,50 m) und 5 zum Teil mehrstämmige Feldahorne (Umfang je Stamm zwischen 0,53 m und 0,90 m)
Räume
Die Aufteilung der ersten drei Geschosse ist baugleich - mit jeweils drei Klassenräumen und einem Differenzierungsraum. Das dritte Obergeschoss soll vier Kursräume enthalten.
In den Fluren werden Nischen zum Aufenthalt eingebaut. Entsprechend der aktuellen pädagogischen Konzepte werden die Klassenräume einsehbar. Für einen ungestörten Unterricht im Klassenraum, soll ein flexibler Sichtschutz zum Flur angebracht werden.
Technik
Das Gebäude wird über die Bestandsheizung (Fernwärme) beheizt. Der Neubau erhält eine Fußbodenheizung, so dass dort auf Heizkörper verzichtet werden kann. Die Bestandsflure erhalten neue Heizkörper, da diese an der aktuellen Außenwand installiert sind.
Da die vorhandene ELA-Anlage (elektroakustische Anlage) zur Alarmierung und Durchsagen den Anbau nicht mehr mitversorgen kann, wird diese zeitgemäß erneuert.
Das Bestandsgebäude soll am südlichen Kopfende mit einer wärmegedämmten und vorgehängten Plattenfassade aus Faserzementplatten ausgestattet werden, um am Übergang vom Anbau zum Bestandsgebäude Kältebrücken zu vermeiden.
Das Flachdach ist als extensiv begrüntes Dach geplant worden.
Aufgrund der Schnittstellen zur Schule (Bauen im Bestand bzw. während des Schulbetriebs) sowie der sehr beengten Flächen für eine Baustelleneinrichtungsfläche wird die Bauausführung durch einen Generalunternehmer geprüft. Dieser soll dann auf Basis von Leitdetails eine eigene Ausführungsplanung erstellen und die Bauarbeiten eigenständig koordinieren und durchführen.
Der entsprechende GU-Zuschlag ist durch die angesetzten Honorarkosten sowie den Sicherheitspuffer gedeckt.
Außenanlage
Im Rahmen des Erweiterungsanbaus sind in zwei Bereichen des Heinrich-Heine-Gymnasiums Anpassungen an der Außenanlage vorzunehmen.
Direkt angrenzend am Anbau ist das Umfeld nach Fertigstellung wiederherzurichten. Hierzu zählt auch die Feuerwehrzufahrt von der Mülheimer Straße. Da die Fahrradabstellanlage zurückgebaut wird, soll ein Ersatz auf der Fläche am Haupteingang Lohstraße geschaffen werden. Die dort bereits vorhandene marode Anlage soll in diesem Zuge erneuert und erweitert werden. Zudem werden weitere Parkplätze erstellt, um den Parkplatznachweis für die Baugenehmigung zu erfüllen.
Finanzübersicht und weitere Vorgehensweise
Die Kostenberechnung beinhaltet die Neubaukosten, die Herrichtung der Außenanlage und die Honorarkosten. Zusätzlich werden ein Zuschlag als Sicherheitspuffer als auch ein Zuschlag für die erwartete Indexsteigerung eingerechnet.
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Baukosten Anbau |
4.928.000 EUR |
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Außenanlage |
536.000 EUR |
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Sicherheitspuffer 25% |
1.366.000 EUR |
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Indexsteigerung 4,5% |
245.000 EUR |
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Summe Baukosten |
7.075.000 EUR |
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Honorarkosten Planung Anbau |
992.000 EUR |
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Honorarkosten Außenanlagenplanung |
108.000 EUR |
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Gesamtkosten |
8.175.000 EUR |
Der Zuschlag als Sicherheitspuffer umfasst die durchschnittliche Abweichung zwischen Kostenberechnung und Kostenfeststellung von 20-25%. Aufgrund der schwierig zu kalkulierenden Art des Anbaus entlang der gesamten Fassade am Bestand auf einem Bunker im laufenden Betrieb werden 25 % der Baukosten für den Anbau eingerechnet. Dies entspricht 1.366.000 EUR.
Weiterhin ist die Indexsteigerung für den Zeitraum der Kostenberechnungserstellung bis zum Baubeginn zu beachten. Für den Neubau sind somit eineinhalb Jahre anzusetzen. Als Präferenz wird die Indexsteigerung im Zeitraum vom 2. Quartal 2024 bis zum 4. Quartal 2025 herangezogen. Der Zuschlag für den Neubau beträgt somit 4,5 %, also 245.000 EUR.
Unter Beachtung der Kostenberechnung und der genannten Zuschläge ergeben sich Gesamtkosten von 8.175.000 EUR (inkl. 1.100.000 EUR HOAI) für den Neubau mit der Herrichtung der Außenanlagen.
Im Rahmen des Haushaltsanmeldeverfahrens 2026 ff. werden die Kosten unter den entsprechenden Haushaltsansätzen wie folgt angemeldet:
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Fi.-Po |
Beschreibung |
Ansatz |
Ansatz |
Ansatz |
Gesamt-summe (inkl. 2025) |
|
7851.00 |
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
100.000 |
3.000.000 |
3.439.000 |
6.539.000 |
|
7851.01 |
Auszahlung für Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen |
300.000 |
221.000 |
221.000 |
992.000 (inkl. 250.000 aus 2025) |
|
7852.00 |
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
50.000 |
150.000 |
336.000 |
536.000 |
|
7852.01 |
Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen Ingenieurleistungen |
30.000 |
53.000 |
25.000 |
108.000 |
|
|
Gesamtsumme |
480.000 |
3.424.000 |
4.021.000 |
8.175.000 |
Eine Umsetzung erfolgt daher unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2026 ff. und einer entsprechenden Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Ein finanzieller Ausgleich des Landes für die Rückkehr zu G9 wird den Städten pauschal für die Jahre 2022 bis 2026 ausgezahlt. Die Pauschale umfasst einmalige investive Kosten zur Schaffung und Ausstattung von Schulraum und die jährlich wiederkehrenden Kosten der Schulträger als Folge der Einführung einer zusätzlichen Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I der Gymnasien.
Die erste Hälfte des Belastungsausgleichs erfolgt in den Jahren 2022 bis 2024 nach Maßgabe des Anteils der Schülerzahl der Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien je Gemeinde an der entsprechenden landesweiten Schülerzahl vom 15.10.2018. Für die Jahre 2022 und 2023 wurden bereits 1.671.916,65 EUR vereinnahmt. Für 2024 wurde nochmals eine Zahlung in Höhe von 1.114.611,10 EUR bewilligt.
Die Verteilung der zweiten Hälfte in den Jahren 2025 und 2026 wird auf Basis des Schülerzuwachses pro Gemeinde in der Sekundarstufe I erfolgen. Der Schülerzuwachs errechnet sich aus der Differenz zwischen der Schülerschaft an nun G9 geführten Gymnasien im Bezirk des Schulträgers am 15.10.2023 und der Schüleranzahl derselben Gymnasien am 15.10.2017. Die Pauschale für 2025 betrug mithin 1.407.173,44 EUR und wird bei der Finanzstelle 330003010401000 – Belastungsausgleich G9, Finanzposition 681100 – Zuweisung vom Land vereinnahmt.
Die Stadt Oberhausen hat für die Jahre 2022 bis 2025 insgesamt 4.193.701,19 EUR für die Baumaßnahmen an den 5 Oberhausener Gymnasien vereinnahmt.
Im Anschluss an einen Ratsbeschluss kann die Genehmigungsplanung erfolgen. Unter Beachtung der Ausführungsplanung und der anschließenden Ausschreibungsphase wird ein Baubeginn im Frühjahr 2027 avisiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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672,1 kB
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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847,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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178 kB
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|
4
|
(wie Dokument)
|
148,3 kB
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|
5
|
(wie Dokument)
|
151,7 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
193 kB
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|
7
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
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