Berichtsvorlage - M/17/6922

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Beratungsfolge

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die Geschäftsanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Oberhausen wurde angepasst. Gem. § 32 (1) S. 3 KomHVO ist diese nunmehr dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu geben.

 

Bedingt durch die Einführung einer neuen Vollstreckungssoftware haben sich innerhalb der vorgenannten Geschäftsanweisung wesentliche Änderungen im Hinblick auf die Zahlungsverfolgung sowie auf die Volsstreckung ergeben. Die genauen Änderungen sind der in der Anlage befindlichen Synopse zu entnehmen.

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Anlagen

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