Beschlussvorlage - B/17/6966

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt für die Jahre 2026 – 2030 eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Theater (Theaterpakt):

1.    Der städtische Zuschuss an das Theater Oberhausen richtet sich nach den im HSK festgesetzten Beträgen. Das bedeutet ab dem Jahr 2027 eine jährliche Einsparung von 600.000 Euro. Dafür garantiert die Stadt eine Weitergabe der Tarifsteigerungen beim Personalaufwand. Der Wirtschaftsplan sieht bei den Personalkosten jährliche Tarifsteigerungen in Höhe von 2,5 % vor. Diese werden später durch die realen Tarifsteigerungen ersetzt.

2.    Die Urban Arts Tanzsparte wird fortgesetzt, wie mit dem Land vereinbart. Bis zum 31.12.2026 fördert das Land das Projekt mit 80% und einem städtischen Eigenanteil von 20%. Ab dem 01.01.2027 verstetigt das Land voraussichtlich die Förderung mit einem Anteil von 40% bei einem 60%igen städtischen Anteil auf Dauer, der in der mittelfristigen Haushaltsplanung einzusetzen ist.

3.    Zusätzliche Projektfördermittel, die das Theater einwirbt, werden für die damit zu finanzierenden Projekte genutzt und führen nicht zu einer Reduzierung des Theateretats. Die für Finanzierung notwendigen Eigenanteile werden aus dem Theateretat finanziert und führen nicht zu einer zusätzlichen Belastung des städtischen Haushalts.

4.    Das Theatergebäude wird dem Theater zu den jetzigen Bedingungen auf unbestimmte Zeit zur Verfügung gestellt.

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Bezug

1.    Drucksache B/16/4122-01 vom 19.11.2018; Theaterpakt: Fördervereinbarung mit dem Land NRW

2.    Drucksache B/17/2216-01 vom 20.06.2022; Theaterpakt: Fortschreibung der Fördervereinbarung mit dem Land NRW

 

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Sachverhalt

Das Theater Oberhausen - eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Oberhausen - begreift sich als offenes Haus der Zeitgenossenschaft, als Stadttheater für Oberhausen und großes Schauspielhaus für die gesamte Region. In einer durch gelebten Vielfalt wie auch soziale Herausforderungen geprägten Stadt übernimmt das Theater eine zentrale gemeinschaftsstiftende wie demokratiefördernde Funktion. Es stellt allen Bürger*innen Oberhausens umfangreiche und vielfältige kulturelle, unterhaltende, gesellschaftspolitische wie auch bildende Angebote zur Verfügung und fungiert als offener Ort der Stadtgesellschaft. Das Theater setzt einen inhaltlich wie ästhetisch anspruchsvollen Abendspielplan um, der in der künstlerischen Qualität überregional ausstrahlt. Die Sparte Open Haus wirkt als Vermittlungs- und Vernetzungszentrale in die Stadtgesellschaft hinein. Mit dem Jungen Theater und der Theaterpädagogik sowie dem großen Schulnetzwerk liegt zudem ein Schwerpunkt auf kultureller Bildung. Die 2023 integrierte Sparte Urban Arts ist einzigartig in der deutschen Theaterlandschaft und erprobt interdisziplinäres Arbeiten und die Verbindung mit der freien und urbanen Szene. Die Transformationsthemen Diversität, Inklusion, Nachhaltigkeit und Digitalisierung werden mit Hilfe von zusätzlich akquirierten Fördermitteln in den Fokus genommen.

Das Theater Oberhausen realisiert in der bestehenden Struktur und Personaldichte (Drucksache B/17/6551-01 vom 30.04.2025 „Organigramm Theater Oberhausen“) pro Spielzeit bis zu 17 Eigenproduktionen an den Spielstätten Großes Haus, Studio und Bar sowie an variierenden Spielorten in der Stadt. Den Repertoirebetrieb ergänzen bis zu 8 Wiederaufnahmen sowie zahlreiche Sonderveranstaltungen und 2-3 Festivals. Die Gesamtveranstaltungszahl beläuft sich auf ca. 300 Veranstaltungen pro Spielzeit.

In der Fördervereinbarung aus dem Jahr 2018 zwischen der Landesregierung NRW, der Stadt Oberhausen und dem Theater steht im §1 Abs.1 „Gemeinsames Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Oberhausen ist es, Planungssicherheit für das Theater durch klare finanzielle Rahmensetzungen zu schaffen. Tarif- und Sachkostensteigerungen sollen dabei berücksichtigt werden, um die künstlerische Leistungsfähigkeit des Theaters zu erhalten.“

Im Jahr 2022 wurde in der 1. Änderungsvereinbarung zur Fördervereinbarung dieses Ziel nochmals bekräftigt. Die Laufzeit der Vereinbarung war bis zum Ende des Jahres 2023 datiert und wurde bisher jeweils um ein Jahr verlängert, sofern keiner der Vertragspartner widerspricht. Mit Datum vom 10.06.2025 teilte das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW dem Theater Oberhausen mit, dass eine Fortsetzung des Theaterpaktes aktuell nicht vorgesehen ist. Aufgrund der perspektivischen Haushaltsentwicklungen in den nächsten Jahren könne eine überjährige Festlegung der Betriebskostenzuschüsse über Fördervereinbarungen mittelfristig nicht umgesetzt werden, weswegen die Landesförderungen zunächst jährlich ohne den Abschluss von Fördervereinbarungen bewilligt werden.

Damit die bisherige Fördervereinbarung nicht ersatzlos wegfällt und die Planungssicherheit des Theaters erhalten bleibt, werden folgende finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen zwischen der Stadt Oberhausen und dem Theater für die kommenden 5 Jahre (01.01.2026 – 31.12.2030) vereinbart: 

1.    Der kommunale Zuschuss an das Theater Oberhausen

Aktuell beträgt der städtische Zuschuss für das Jahr 2025 11.549.000, - €. Dieser berechnet sich nach dem Wirtschaftsplan durch die Differenz der Erträge und Aufwendungen abzüglich der jeweiligen HSK-Einsparung pro Spielzeit. Das Theater Oberhausen spart bis 2027 jedes Jahr zusätzliche 150.000 Euro, die sich im Jahr 2027 auf 600.000 Euro jährliche Einsparung summieren.

Jahr

2024

2025

2026

2027

Einsparung

150.000 Euro

300.000 Euro

450.000 Euro

600.000 Euro

 

Das macht etwas mehr als 5% des städtischen Zuschusses aus. Nach 2027 werden die HSK-Einsparungen nicht wieder aufgestockt und bleiben somit strukturell auf dem 2027er Niveau. Der Wirtschaftsplan sieht bei den Personalkosten eine jährliche Tarifsteigerung von 2,5 % vor, die später durch die reale Tarifsteigerung ersetzt wird. Bei einem Tarifabschluss über 2,5 % werden die darüberliegenden Personalkosten dem Theater ausgeglichen, wohingegen Tarifabschlüsse unter 2,5 % mit dem Zuschuss entsprechend verrechnet werden und diesen reduzieren. Die bisherige Vorgehensweise soll beibehalten werden.

 

 

 

 

 

Jahr

 Plan 2024

Plan 2025

Plan 2026

Plan 2027

Plan 2028

Plan 2029

Plan 2030

Zuschuss mit HSK

11.297.335

11.549.000

11.669.000

11.805.000

11.916.340

12.154.000

12.396.090

Zuschuss ohne HSK

11.447.335

11.849.000

12.119.000

12.405.000

12.516.340

12.754.000

12.996.090

HSK-Beitrag

150.000

300.000

450.000

600.000

600.000

600.000

600.000

 

Die Kosten für Sachmittel bleiben auf konstantem Niveau. Trotz der hohen Inflation in der Vergangenheit ist kein Inflationsausgleich vorgesehen. Da externe Dienstleistungen wie Reparaturen, Wartungen, Wachdienste u.Ä. durch die Mindestlohnerhöhungen zu weiteren Preissteigerungen geführt haben und auch weiter führen, wäre mittelfristig ggf. Handlungsbedarf notwendig. Aktuell gelingt es dem Theater diese Kostensteigerungen neben der HSK-Maßnahme selbstständig aufzufangen.

 

2.    Die Urban Arts Tanzsparte (Förderprogramm „Neue Wege“ des Landes NRW)

Mit dem Programm "Neue Wege" fördert das Land innovative Projekte von kommunalen Orchestern und Theatern. Die Neue Wege Förderung war Teil des Theaterpaktes und wurde im Rahmen der Veränderungsvereinbarung im Jahr 2022 eingeführt. Das Theater hat diese Förderung genutzt, um erstmals an einem deutschen Stadttheater einen festen Ort für urbane Tanzkunst zu etablieren. Die Tanzsparte ist mit einem eigenen Ensemble und künstlerischer Leitung fest an das Haus gebunden und entwickelt eine eigene Ästhetik für zeitgenössische Tanzproduktionen und interdisziplinäre Projekte. Zum Programm gehören interaktive Tanzformate, Workshops, Battles und Community Dance mit offenen Trainings. Zudem werden Jugendliche in den künstlerischen Prozessen eingebunden, womit ein Raum für eine vielfältige Tanzcommunity in Oberhausen erschaffen wird. 

Aktuell betragen die Kosten (Personal- und Sachkosten) der Tanzsparte ca. 813 TEUR / jährlich. Diese teilen sich auf 80% Landesförderung und 20% Eigenmittel der Stadt Oberhausen auf. Die Förderung läuft zum 31.12.2026 aus. Anfang 2026 entscheidet das Land, ob die Förderung auf dem Niveau 40% (325 TEUR/Jahr) auf Dauer verstetigt wird. Dafür stehen aktuell die Chancen für Oberhausen sehr gut. Deshalb soll vereinbart werden, dass zum Erhalt der Sparte die Stadt Oberhausen ab dem 01.01.2027 den erhöhten Eigenanteil von 40% (325 TEUR/Jahr) trägt. Die weiteren 20% (ca. 163 TEUR/Jahr) finanziert das Theater über den eigenen Etat. Potenzielle Einnahmesteigerungen für die Tanzsparte durch Drittmittel / NRW Landesmittel etc. werden gegengerechnet und reduzieren die Eigenmittel der Stadt Oberhausen.

 

3.    Zusätzliche Projektfördermittel

Das Theater hat in den letzten Jahren sehr erfolgreich Projektfördermittel des Landes und des Bundes nutzen können, um neue Impulse setzen zu können, zusätzliche aktuelle Angebote zu schaffen und auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren zu können. Diese Projektmittel dienen der Umsetzung der Projektinhalte und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Deshalb werden sie auch nicht zur Reduzierung des Theaterzuschusses benutzt und stehen dem Theateretat in voller Höhe zur Verfügung. Der oftmals notwendige Eigenanteil wird wie bisher aus dem Theateretat finanziert, und belastet den städtischen Haushalt nicht.

4.    Theatergebäude

Die Stadt stellt dem Theater das vorhandene Theatergebäude am Will-Quadflieg-Platz zu den aktuellen Bedingungen auch weiterhin zur Verfügung. Das bedeutet, dass Investitionen zur Aufrechterhaltung der Gebäudesubstanz und der Betriebsfähigkeit für das städtische Gebäude aus dem Investitionshaushalt der Stadt zu finanzieren sind. Das gleiche gilt für große Instandhaltungsmaßnahmen (über 200.000 Euro). Betriebskosten und anderer konsumtiver Aufwand muss aus dem Theateretat finanziert werden.

Sollten sich hinsichtlich der NRW-Landesförderung Änderungen ergeben, wird sich das Theater über einzelne Parameter mit der Stadt neu austauschen. Bei geänderten Rahmenbedingungen für den städtischen Haushalt verpflichtet sich die Stadt rechtzeitig in Gespräche mit dem Theater einzutreten und Änderungen der Finanzierungsvereinbarung zur Planungssicherheit möglichst in einem mittelfristigen Zeitraum vorzunehmen.

 

 

 

 

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