Beschlussvorlage - B/17/7019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die als Anlage beigefügte Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom NABU Oberhausen und vom BUND Oberhausen zur Kenntnis.

 

2. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt den Sachverhalt zu prüfen und dem Rat der Stadt einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise vorzulegen. Unabhängig davon wird die Öffentlichkeit hinsichtlich der potentiellen Gefahr für Igel und sonstige Kleinsäuger über geeignete Medien informiert.

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat der Stadt oder die entsprechende Bezirksvertretung zu wenden. Für die Erledigung der vorliegenden Anregungen ist kommunalverfassungsrechtlich grundsätzlich der Rat zuständig.

Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 GO NRW kann der Rat die Erledigung von Anregungen und Beschwerden einem Ausschuss übertragen. Von dieser gesetzlichen Ermächtigung hat der Rat Gebrauch gemacht; gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen („Hauptsatzung“) werden Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW, wenn die Angelegenheit in die Entscheidungszuständigkeit des Rates oder eines Fachausschusses fällt, durch den Haupt- und Finanzausschuss erledigt.

Gemäß § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung werden Anregungen und Beschwerden, die bis dreißig Tage vor der Sitzung des Hauptausschusses eingehen, in der nächsten Sitzung, im Übrigen in der übernächsten Sitzung behandelt. Die vorliegende Anregung ist am 22.06.2025 eingegangen und wird daher entsprechend § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2025 behandelt.

Die in § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW geregelte formelle Voraussetzung der Schriftlichkeit ist mit den vorliegenden Eingaben erfüllt.

 

Stellungnahme der Verwaltung

In vielen europäischen Ländern wurde in den vergangenen Jahrzehnten eine Bestandsabnahme des Westeuropäischen Igels (Erinaceus europaeus) dokumentiert. In Deutschland wird der Igel seit der letzten Aktualisierung der Roten Liste auf der Vorwarnliste geführt.

Die Ursachen für den Bestandsrückgang sind vielfältig. Zum einen besteht ein Zusammenhang zu den Bestandsrückgängen von Insekten, der Hauptnahrung von Igeln, zum anderen hat ein Verlust von geeigneten Lebensräumen stattgefunden. Während die ursprünglich bevorzugten Lebensräume des Igels, strukturreiche Feldfluren, nahezu vollständig aus der mitteleuropäischen Kulturlandschaft verschwunden sind, haben sich die Tiere als Kulturfolger erfolgreich den menschlichen Siedlungsraum erschlossen. Neben Grün- und Parkanlagen, Streuobstwiesen und Friedhöfen, sind hier insbesondere auch (Privat-)Gärten zu nennen. Städten obliegt somit eine besondere Verantwortung für den Schutz der Art.

In Gärten haben sich in den letzten Jahren jedoch Mähroboter als Gefahrenquelle für Igel und weitere Kleintiere herausgestellt. Mähroboter können gravierende Schnittverletzungen bei Igeln verursachen, die größtenteils zum Tode führen. Verletzte Tiere haben meist lange und erhebliche Leidenszeiten. Da Mähroboter autonom agieren und dabei sehr geräuscharm sind, werden sie häufig auch in der Nacht in Betrieb genommen. Dies stellt eine potentielle Gefahr für Igel dar, da die nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Tiere nachts nach Nahrung suchen und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchten, sondern sich zum Schutz zusammenrollen. Hierbei kann es passieren, dass sie von dem Mähroboter überrollt und verletzt oder getötet werden. Es ist belegt, dass es sich bei solchen Verletzungen nicht um seltene Unglücksfälle handelt. Technische Lösungen, die zum Schutz der Igel an den automatisierten Geräten angebracht oder in jene integriert werden, sind aktuell noch nicht ausgereift.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt den Sachverhalt zu prüfen und dem Rat der Stadt einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise vorzulegen. Unabhängig davon wird die Öffentlichkeit hinsichtlich der potentiellen Gefahr für Igel und sonstige Kleinsäuger über geeignete Medien informiert.

 

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Anlagen

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