Beschlussvorlage - B/16/1141-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Termins für die Gewährung von Kapitalnachlässen auf städtische Wohnungsbaudarlehen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Petra Schmal
- Verantwortung:
- Frau Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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03.11.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt:
Den im Beschluss vom 17.12.2012 gesetzten Termin zur Gewährung eines Kapitalnachlasses von 10 % vom jeweiligen Restkapital für die vorzeitige Vollrückzahlung städtischer verzinslicher Wohnungsfürsorgedarlehen, die nach dem 01.07.1994 zugesagt wurden, erneut um 3 Jahre bis zum 31.12.2018 zu verlängern.
Konsequenzen
Bezug
Gewährung von Kapitalnachlässen auf städtische Wohnungsbaudarlehen, Ratsbeschuss vom 17.12.2012, Drucksache-Nr. B/15/2389-01.
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine[ ]
ja[x]
Die Stadt verzichtet in Höhe der Kapitalnachlässe auf Darlehensbeträge. Durch den verstärkten Kapitalrückfluss ermäßigt sich jedoch das Kreditvolumen im Jahr des Rückflusses und vermindert so die Gesamtbelastung der Stadt. Die finanziellen Verbesserungen für den städtischen Haushalt richten sich nach den jeweiligen Kreditkonditionen bei der Aufnahme der Kommunalkredite.
b) Sonstige
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Sachverhalt
Begründung
Am 31.12.2012 lief die seit dem 10.12.1973 vom Rat der Stadt beschlossene Regelung über die Gewährung eines 20 %igen Kapitalnachlasses bei vorzeitiger Rückzahlung städtischer nicht verzinslicher Wohnungsbaudarlehen aus. Mit Ratsbeschluss vom 21.12.2009 wurde eine Verlängerung bis zum 31.12.2015 nicht zugestimmt.
Nachdem im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 1994 bis 1998 vom Rat der Stadt am 20.06.1994 beschlossen wurde, die ab 01.07.1994 zu gewährenden Wohnungsfürsorgedarlehen mit 4 % zu verzinsen, wurde diesen Darlehensnehmern mit dem Ratsbeschluss vom 22.08.1994 erstmals die Möglichkeit eröffnet, die Darlehen ebenfalls vorzeitig unter Gewährung eines Kapitalnachlasses zurückzuzahlen, wobei der Kapitalnachlass in diesen Fällen wegen der sich ergebenden Zinseinsparung für die Darlehensnehmer – und entsprechender Einnahmeverluste der Stadt – auf 10 % begrenzt wurde. Dieser Beschluss läuft am 31.12.2015 wieder aus. Der Termin ist bisher sechsmal verlängert worden.
Die aktuellen Berechnungen der Verwaltung kommen zu folgenden Ergebnissen:
Aufgrund des derzeitig niedrigen Zinsniveaus auf dem Kapitalmarkt rechnet sich die Gewährung eines 20 %igen Kapitalnachlasses bei vorzeitiger Vollrückzahlung nicht verzinslicher Wohnungsbaudarlehen nicht mehr für die Stadt. Auch die Gewährung eines 10 %igen Kapitalnachlasses würde einen Verlust für die Stadt darstellen. Aus diesem Grunde kann für diese Altdarlehen eine erneute Gewährung eines Kapitalnachlasses nicht vorgeschlagen werden.
Lediglich bei den verzinslichen Wohnungsfürsorgedarlehen, die zurzeit mit einem Kapitalnachlass von 10 % vorzeitig getilgt werden können, steht sich die Stadt – trotz des derzeitigen Kapitalmarktniveaus – besser. Für diese Darlehen sollte daher der Ratsbeschluss für weitere 3 Jahre verlängert werden.
