Berichtsvorlage - M/17/7091
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Alice-Silvia Scheer
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt
- Verantwortung:
- Herr Hülsebusch, Herr Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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18.09.2025
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Sachverhalt
Funktion des Landesentwicklungsplans (LEP), Anlass und Verfahren der 3. Änderung
Die Landesregierung hat am 14. März 2025 die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des LEP beschlossen. Sie steht unter der Überschrift, eine Balance zwischen wirtschaftlichem Fortschritt, Ressourcenschonung und Klimaschutz zu schaffen. Darüber hinaus werden mit der 3. Änderung verschiedene Regelungen der 1. Änderung des LEP NRW erneut aufgegriffen, die zwischenzeitlich vom Oberverwaltungsgereicht (OVG) NRW in Münster als nicht hinreichend begründet für unwirksam erklärt wurden. Im Ergebnis umfasst der Entwurf ein breites Spektrum an Änderungen.
Im Zeitraum vom 03. April bis zum 30. Juni 2025 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden statt. Da es sich um ein Verfahren der Landesentwicklungsplanung handelt, hat die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr 2030 gemäß §10 der Verwaltungsvereinbarung zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Städte Essen, Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet und fristgerecht bei der Landesplanungsbehörde eingereicht. Der verfahrensbegleitende Ausschuss GFNP wurde in der Sitzung am 29. August 2025 über die abgegebene Stellungnahme informiert.
Inhalte der gemeinsamen Stellungnahme
Der grundlegende Ansatz der Änderung, eine Flexibilisierung der Planungspraxis auf der einen Seite, mit einer nachhaltigen Flächenentwicklung auf der anderen Seite zu vereinen, ist im Grundsatz positiv zu bewerten. In der konkreten Umsetzung sind jedoch verschiedene Defizite zu erkennen. Diese werden in der gemeinsamen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr aufgegriffen. Dabei sind die folgenden Aspekte hervorzuheben:
- Bedenken gegenüber der ersten Ausnahmeregelung des Ziels 2-3 (Siedlungsraum und Freiraum), wonach Siedlungserweiterungen über die Grenzen der in den Regionalplänen festgelegten Siedlungsbereiche von bis zu 5 ha bzw. in Einzelfällen bis zu 10 ha möglich sind, womit sich diese der regionalplanerischen Steuerung entziehen.
- Bedenken an der in Ziel 2-4 (Entwicklung von Ortsteilen im Freiraum) neu verankerten Möglichkeit, nicht in den Regionalplänen festgelegte Ortsteile über den Eigenbedarf hinaus entwickeln zu können, womit die Suburbanisierung und Zersiedelung vorangetrieben würden.
- Bedenken gegenüber der in der Erläuterung zu Ziel 6.1-1 formulierten Nichtanrechnung von Brachflächen auf den Siedlungsflächenbedarf (Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung). Dies würde in der Konkurrenz zu der Brachflächenentwicklung den Siedlungsdruck auf den Freiraum massiv erhöhen.
- Anregung zum Grundsatz 6.1-2 (5-ha Grundsatz), vor dem Hintergrund des Ziels einer Netto-Null-Versiegelung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie bis 2050, den Einstig in die Definition von verbleibenden Restkontingenten für den Flächenverbrach zu finden.
- Bedenken gegen die im Grundsatz 6.1-10 (Spielräume für die Siedlungsentwicklung) formulierte Möglichkeit, bis zum Dreifachen des ermittelten Bedarfs als Siedlungsbereiche festlegen zu können (Flex-Model).
- Forderung der Beibehaltung einer qualifizierten Alternativenprüfung bei der Ausnahmsweisen Inanspruchnahme von Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) (Ziel 7.2-3) bzw. Waldbereichen (Ziel 7.3-3)
Die von der Landesplanung vorgesehenen Klarstellungen und ergänzenden Erläuterungen zu Ziel 6.5-2 (Steuerung des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen) werden begrüßt.
Darüber hinaus bittet die Planungsgemeinschaft in ihrer Stellungnahme zu verschiedenen Zielen und Grundsätzen bzw. deren Erläuterung um ergänzende oder klarstellende Ausführungen. So z.B. hinsichtlich der Vereinbarkeit von Naturschutz und Kompensationsmaßnahmen mit den landwirtschaftlichen Kernzonen oder der Flächenkonkurrenz beim gleichzeitigen, vorrangigen Ausbau des ÖPNV und der Radverkehrsinfrastruktur in den zentralörtlich bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereichen (zASB).
Abschließend wird hinsichtlich der Empfehlung, kommunale Konzepte für den Ausbau von Freiflächen-Solaranlagen zu erarbeiten, darauf hingewiesen, dass die Kommunen mit der zunehmenden Regelungsdichte zunehmend an ihre finanziellen und personellen Grenzen kommen.
Ausblick
Bei wesentlichen Änderungen des Entwurfs zur 3. Änderung des LEP ist eine erneute Beteiligung erforderlich. Die Landesregierung strebt an, das Verfahren bis zum Ende der Legislaturperiode, im Jahr 2027, abzuschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96,7 kB
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(wie Dokument)
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550,3 kB
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