Beschlussvorlage - B/17/7047
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführungsbeschluss für den Ausbau der Neustraße im Abschnitt Kirchhofstraße bis Hiesfelder Straße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Selajdin Zeneli
- Verantwortung:
- Frau Mauksch, Dr.Palotz, Herr Tsalastras
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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11.09.2025
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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18.09.2025
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Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt dem geplanten Ausbau der Neustraße im Abschnitt Kirchhofstraße bis Hiesfelder Straße zu.
Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 900.000 EUR (brutto).
Finanzielle Mittel sind für das Haushaltsjahr 2026 unter
Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen
Finanzposition 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
anzumelden.
Eine Umsetzung erfolgt daher unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2026 und einer entsprechenden Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Sachverhalt
Das aktuelle Straßen- und Wegekonzept 2025 – 2029 sieht den Ausbau der Neustraße als Mischverkehrsfläche vor und diese ist unter der laufenden Nummer 518 gelistet. Die Neustraße wird im Abschnitt Kirchhofstraße bis Hiesfelder Straße in das Straßenbauprogramm 2026 aufgenommen.
Bei der Neustraße handelt es sich um eine Wohnstraße in Oberhausen Sterkrade, welche sich in einer Tempo 30 – Zone befindet. Der betrachtete Abschnitt ist durch Sperrpfosten von der Hiesfelder Straße getrennt und bildet somit für den PKW-Verkehr eine Sackgasse. Fußgänger und Radfahrer können ohne Einschränkungen von der Neustraße auf die Hiesfelder Straße gelangen.
Das Straßenbild ist von Bäumen geprägt, welche der Straße den Charakter einer Allee verleihen. Ziel ist es, diese Bäume zu erhalten und die entsprechenden Baumscheiben zu vergrößern. Im Bestand sind erhebliche Schäden im Bereich Fahrbahn, Borde und Nebenanlagen zu erkennen, welche durch den Wurzeldruck entstanden sind. Aktuell sind die Schäden primär auf der westlichen Straßenseite vorhanden. Es ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren die Schäden größer und auch auf der östlichen Seite der Straße zunehmen werden. Durch den Umfang der Schäden und der Ausbreitung der Wurzeln ist diese Problemstellung nicht durch Ausbesserungsmaßnahmen im Rahmen der Straßenunterhaltung zu bewältigen.
Der Zustand der Fahrbahn ist stellenweise als „sehr schlecht“ und in keinem Abschnitt besser als „mittelmäßig“ eingeordnet. Aus der beschädigten Fahrbahn resultiert eine gestörte Entwässerung.
In dem betrachteten Abschnitt ist die Neustraße aktuell im Separationsprinzip ausgebaut und befindet sich auf dem Stand der 60er Jahre. Die Straße weist eine Querschnittsbreite von etwa 13 m vor und es bestehen keine baulichen Wendemöglichkeiten, sodass vermehrt private Zufahrten zum Wenden genutzt werden. Das Parken findet einseitig zwischen den privaten Zufahrten am westlichen Fahrbahnrand statt. Die Positionierung der Bäume und die Querschnittsaufteilung der Straße lassen keine andere Parkanordnung im Bestand zu.
Aufgrund der beschriebenen Faktoren sieht die Verwaltung vor, die Neustraße im Bereich Kirchhofstraße bis Hiesfelder Straße als Mischverkehrsfläche auszubauen. Durch den Ausbau als Mischverkehrsfläche ist es möglich, dass der vorhandene Straßenquerschnitt optimal genutzt wird. Somit können alle Bestandsbäume erhalten und die entsprechenden Baumscheiben vergrößert werden, um den Wurzeln Platz zu bieten.
Für den Ausbau der Neustraße ist es vorgesehen, dass 12 Stellplätze hergestellt werden. Diese werden zum Teil in Längsaufstellung und zum Teil in Queraufstellung angeordnet. So ist es möglich innerhalb des Querschnittes die maximale Anzahl an Stellplätzen unter Berücksichtigung der Bäume und Zufahrten herzustellen. Gleichzeitig wird eine Verkehrsberuhigung erzeugt, da die Fahrbahnbreite punktuell auf 3,50 m eingeengt wird und es somit notwendig ist, bei Begegnungsverkehr anzuhalten. Des Weiteren werden durch den niveaugleichen Ausbau die Wendemöglichkeiten verbessert. Besonders im Bereich der Hiesfelder Straße werden Flächen entstehen, in welchen die gesamte Breite des Straßenquerschnitts zum Wenden zur Verfügung steht, da diese nicht durch ein Bord eingeschränkt wird. Zusätzlich ist es vorgesehen, dass zwischen den Bäumen vereinzelte Radabstellbügel platziert werden. Dies soll dazu beitragen, dass es beispielsweise attraktiver ist den Friedhof, welcher sich auf der Neustraße befindet, mit dem Rad zu erreichen. Es wurde darauf geachtet, dass die Radabstellbügel in den Bereichen eingeplant werden, in welchen die Fläche für PKW-Stellplätze nicht ausreichend ist. Weiterhin ist es vorgesehen, dass die Neustraße im Abschnitt Kirchhofstraße bis Hiesfelder Straße als Sackgasse ausgebaut wird. Somit soll verhindert werden, dass ein Durchgangsverkehr erzeugt wird, welcher nicht dem Charakter eines verkehrsberuhigten Bereiches entspricht. Für Radfahrer und Fußgänger ist der Durchgang zur Hiesfelder Straße weiterhin ohne Einschränkungen gewährleistet.
Es ist vorgesehen, dass alle Bestandsbäume erhalten bleiben. Neupflanzungen sind aufgrund der geringen verfügbaren Fläche nicht möglich. Ebenso wären Konflikte mit Versorgerleitungen zu befürchten. Die Baumscheiben der Bestandsbäume werden jeweils auf mindesten 3,00 x 4,50 m vergrößert, sodass eine erhebliche Verbesserung zum Erhalt der Vitalität stattfindet und gegen Wurzelschäden vorgebeugt wird.
Durch den niveaugleichen Ausbau als Mischverkehrsfläche wird die Barrierefreiheit auf der Neustraße verbessert, da es bedeutend weniger Stolperkanten geben und die Fahrgeschwindigkeit erheblich reduziert wird. Da der gesamte ausgebaute Querschnitt von Fußgängern genutzt werden kann, erzeugt auch Begegnungsverkehr von Rollatoren, Kinderwagen, usw. keine Schwierigkeiten. Zwischen den Baumscheiben / Parkständen und den Grundstücken wird zusätzlich ein Raum von etwa 1,20 m hergestellt, welcher beidseitig entlang des gesamten Straßenabschnitts verfügbar ist und nicht vom motorisierten Individualverkehr (MIV) genutzt werden kann.
Am 24.02.2025 hat eine digitale Bürgerversammlung stattgefunden, in welcher die Bürger und Bürgerinnen informiert und angehört worden sind. In dieser Veranstaltung wurden einige Fragen zur Planung, zum Thema Bäume und zum weiteren Ablauf der Maßnahme gestellt und beantwortet. Die Kernaussagen können der Dokumentation entnommen werden. Es wurden im Nachhinein noch einige Fragen schriftlich an die Verwaltung der Stadt Oberhausen gestellt, welche sich primär auf die Entwässerung und den niveaugleichen Ausbau bezogen. Alle Anfragen wurden von der Verwaltung beantwortet. Des Weiteren fand ein Ortstermin mit einigen Anliegern, der WBO und der Stadtverwaltung statt, in welchem offene Fragen geklärt worden sind. Es wurden geringfügige Anpassungen an der Planung vorgenommen.
Der Baubeginn der Straßenbaumaßnahme soll voraussichtlich im dritten Quartal 2026 starten. Die geplante Bauzeit beträgt 6 Monate.
Die Gesamtkosten in Höhe von ca. 900.000 EUR (brutto) sind für das Haushaltsjahr
2026 unter Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen,
Finanzposition 785200 –Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen anzumelden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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264,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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169,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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