Beschlussvorlage - B/17/7074
Grunddaten
- Betreff:
-
Erwerb von 3 Rettungswagen (RTW) im Jahr 2027
hier: Außerplanmäßige Bereitstellung eines Verpflichtungsermächtigungsbudgets (VE) 2025, kassenwirksam in 2027
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Feuerwehr
- Bearbeitung:
- Nicole Kenzer
- Verantwortung:
- Herr Brandenburg, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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17.09.2025
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.09.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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29.09.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung eines Verpflichtungsermächtigungsbudgets 2025, kassenwirksam in 2027, in Höhe von 1.350.000,- € bei der Finanzstelle 610002160100200 - Rettungstransport, Finanzposition 783100 – Auszahlung für Sachanlagen über 800,- € zum Erwerb von 3 RTW im Jahr 2027.
Deckungsvorschlag: Reduzierung des Verpflichtungsermächtigungsbudgets 2027 über 1.350.000,- € bei der Finanzstelle 330003010400003 – Sophie-Scholl-Gymnasium, Finanzposition 785100 – AiB Hochbaumaßnahmen
Eine kassenmäßige Abdeckung dieses Budgets wird durch bestehende Haushaltsansätze des Haushaltsjahres 2027 aus der mittelfristigen Finanzplanung 2025 ff. gewährleistet.
Sachverhalt
Ein RTW ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes für die Notfallrettung. Er wird benutzt, um Notfallpatienten zu versorgen und in eine spezialisierte Klinik zu transportieren.
Die Abschreibungszeit eines RTW beträgt laut NKF-Rahmentabelle 6-8 Jahre und wurde für die Stadt Oberhausen auf 7 Jahre festgelegt.
Der Beschaffungszeitraum eines RTW beträgt von der Ausschreibung bis zur Auslieferung derzeit ca. 18 bis 24 Monate.
Im Jahr 2027 ist die Ersatzbeschaffung von 3 RTW vorgesehen. Um eine Auslieferung und Inbetriebnahme der benötigten Fahrzeuge im Jahr 2027 sicherstellen zu können, ist es erforderlich, das erforderliche europaweite Vergabeverfahren zeitnah durchzuführen und den Auftrag noch im Jahr 2025 zu erteilen.
Hierzu wird ein außerplanmäßiges Verpflichtungsermächtigungsbudget (VE 2025, kassenwirksam in 2027) in Höhe von 1.350.000,- Euro (Finanzstelle 610002160100200 - Rettungstransport, Finanzposition 783100 - Auszahlung für Sachanlagen über 800,- €) benötigt.
Deckungsvorschlag:
Die benötigte VE kann zu Lasten des Verpflichtungsermächtigungsbudgets bei der Finanzstelle 330003010400003 – Sophie-Scholl-Gymnasium, Finanzposition 785100 – AiB Hochbaumaßnahmen, zur Verfügung gestellt werden. Dieser Deckungsvorschlag wurde mit den Bereichen 1-1/ Finanzen und dem Bereich 3-3/ Schule sowie mit den SBO abgestimmt.
Im Rahmen der Finanzplanungen für das Jahr 2027 wurden die benötigten Haushaltsmittel bereits berücksichtigt.
