Antragsvorlage - A/17/7071
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Sterkrade gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Sachstand zur Baumaßnahme an der Grundschule Buschhausen
- Antragsteller/-in:
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SPD-Fraktion
Hubert Cordes
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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11.09.2025
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Sachverhalt
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Stadt Oberhausen wurde beschlossen, die Grundschule Buschhausen durch An- und Umbaumaßnahmen zu einer dreizügigen Grundschule zu ertüchtigen. Der Rat der Stadt hat hierzu am 16.06.2023 (Drucksache B/17/3578-01) u. a. beschlossen, dass vor Fertigstellung der Baumaßnahmen die Raumkapazitäten durch die temporäre Installierung mobiler Raumeinheiten und/oder durch eine multifunktionale Nutzung bestehender Ganztagsräume sichergestellt werden sollen.
In der fortlaufenden Berichterstattung im Schulausschuss, zuletzt am 8. Mai 2025, wurde zum aktuellen Sachstand der Maßnahme berichtet. Demnach wurden bereits erste Besichtigungen des Außengeländes vorgenommen, das Raumbuch auf den aktuellen Bedarf hin überprüft und die Entwurfsplanung angepasst. Weitere Abstimmungen mit der Stadtplanung und Bauordnung stehen noch aus. Zudem wird die Ausschreibung für Fachplaner vorbereitet und eine denkmalrechtliche Prüfung des unterirdischen Bunkers ist angelaufen – erste Probeschürfungen haben bereits stattgefunden.
Vor dem Hintergrund dieses Planungsstandes bittet die Bezirksvertretung Sterkrade um die Beantwortung folgender Fragen:
Ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb an der Grundschule Buschhausen ohne den Einsatz zusätzlicher mobiler Raumeinheiten überhaupt möglich, oder drohen Einschränkungen im Schulalltag?
Gibt es bereits Erkenntnisse aus der eingeleiteten denkmalrechtlichen Prüfung des unterirdischen Bunkers auf dem Schulgelände, insbesondere im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die geplanten Baumaßnahmen?
Des Weiteren wird um Auskunft gebeten, an welcher konkreten Stelle des Außengeländes der neue Baukörper entstehen soll und mit welcher Geschosshöhe geplant wird.
Abschließend stellt sich die Frage, ob und in welcher Form die Anwohnerinnen und Anwohner sowie gegebenenfalls die Schulgemeinschaft in den weiteren Planungsprozess eingebunden werden sollen.
