Berichtsvorlage - M/17/6987
Grunddaten
- Betreff:
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Örtliche Planung nach § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) 2024 - 2028 (ehem. Alten- und Pflegeplan der Stadt Oberhausen)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Dorothea Albrecht
- Verantwortung:
- Frau Peters, Herr Motschull, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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16.09.2025
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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23.09.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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29.09.2025
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Bereit
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Kenntnisnahme
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02.12.2025
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Geplant
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Seniorenbeirat
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Kenntnisnahme
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24.09.2025
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Sachverhalt
Die kreisfreien Städte sind verpflichtet die Ergebnisse der örtlichen Planung gem. § 7 APG NRW (ehemals „Alten- und Pflegeplanung“) zusammenzustellen. Die örtliche Planung ist zweijährlich fortzuschreiben (Stichtag: 31.12.2023). Die Planung ist sowohl dem MAGS NRW zu übersenden als auch kostenfrei im Internet und in sonstiger geeigneter Form zu veröffentlichen.
Die aktuelle örtliche Planung berücksichtigt den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2028. Daten zur Pflegestatistik basieren auf Auswertungen von Veröffentlichungen der Landesbehörde IT.NRW (Daten-Stichtag: 31.12.2023) sowie Sekundärdaten. Gegenstand der örtlichen Planung ist die Bestandsaufnahme der pflegerischen Angebote sowie die Ermittlung des zukünftigen Bedarfs (Bedarfsprognose). Aspekte der Teilhabe und altengerechten Quartiersentwicklung sollen berücksichtigt werden. Eine wesentliche Grundlage der Pflegebedarfsprognose ist die Bevölkerungsentwicklung differenziert nach Altersgruppen. Daten zur Bevölkerungsentwicklung wurden vom Bereich 4-5/Statistik (Stichtag 31.12.2024) zur Verfügung gestellt.
Pflegebedürftige, Pflegebedürftigkeit
Die Anzahl der Pflegebedürftigen in Oberhausen ist seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 um 69,1 % gestiegen. Laut der neuen Bedarfsanalyse ist durch die vorhandene pflegerische Infrastruktur eine grundsätzliche Bedarfsdeckung gegeben. Handlungsbedarf besteht im stationären Bereich sowie bei der Unterstützung pflegender Angehöriger. Weiterhin besteht Handlungsbedarf bei Zielgruppen mit besonderem pflegerischem Bedarf. Hierzu zählen Demenzerkrankte, junge Pflegebedürftige und schwerbehinderte Menschen mit zusätzlichem altersbedingtem Pflegebedarf. Hinsichtlich der gendersensiblen Pflege sowie gleichgeschlechtlicher Lebensweisen wird eine weitere Sensibilisierung für diese Handlungsfelder unterstützt. Im Bereich der kultursensiblen Pflege werden Projekte durchgeführt. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist in den nächsten Jahren mit einer grundsätzlichen Steigerung der Anzahl der Pflegebedürftigen zu rechnen.
Pflegepersonal
Der Fachkräftemangel in der Altenpflege ist nach wie vor (bundesweit) präsent. Aufgrund der zunehmenden Alterung der Bevölkerung ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach professionellen Pflegedienstleistungen weiter steigen wird. Auf Bundes- und Landesebene wird durch Gesetze und konzertierte Aktionen versucht, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Aufgrund der Altersstruktur der Beschäftigten ist in Oberhausen mittelfristig mit erheblichen Altersabgängen im ambulanten und stationären Bereich zu rechnen, die den Fachkräftemangel weiter verschärfen werden.
Stationäre Pflege / Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
Derzeit deckt die Anzahl der vorhandenen stationären Pflegeplätze noch den Bedarf. Aufgrund des demografischen Wandels, veränderter Pflegesettings und Recherchen zu Wartelisten in stationären Einrichtungen wird jedoch weiterer Bedarf an stationären Pflegeplätzen gesehen.
Betreute Wohngemeinschaften und Servicewohnen
Die Nachfrage deutet darauf hin, dass insbesondere im Bereich des „bezahlbaren“ Servicewohnens ein erheblicher Bedarf besteht.
Tages- und Nachtpflege
Das Angebot an Tagespflegeplätzen konnte weiter ausgebaut werden, so dass grundsätzlich in allen Sozialräumen ein Angebot vorhanden ist und eine wohnortnahe Versorgung ermöglicht wird. Einige der Tagespflegeeinrichtungen sind nicht voll ausgelastet. Perspektivisch wird sich dieser Umstand jedoch ändern und weitere Tagespflegeplätze werden benötigt.
Kurzzeitpflege
Es werden sowohl eingestreute als auch solitäre Kurzzeitpflegeplätze angeboten. Die Nachfrage in den Einrichtungen sowie die Erfahrungswerte sprechen – insbesondere saisonbedingt – für einen weiteren Bedarf. Besonders wünschenswert ist dabei die Erweiterung des Angebots an solitären Kurzzeitpflegeplätzen – auch im Hinblick auf „frühzeitige (blutige) Krankenhausentlassungen“ und eine rehabilitative Ausrichtung.
Hospize
Oberhausen ist mit einem stationären Hospiz und zwei ambulanten Hospizen sowie dem Palliativnetzwerk Oberhausen in der Hospiz- und Palliativversorgung gut aufgestellt. Das stationäre Hospiz St. Vinzenz Pallotti und das ambulante Hospiz St. Vinzenz Pallotti haben sich in der Christlichen Hospize Oberhausen gGmbH zusammengeschlossen.
Ambulante Pflegedienste
Bis ins Jahr 2028 ist eine weitere Zunahme der Nachfrage nach professioneller, ambulanter Betreuung aufgrund demografischer Effekte zu erwarten. Es findet eine weitere „Ambulantisierung“ der Pflege statt.
Komplementäre Dienste /Unterstützungsleistungen
Durch individuelle Hilfs- und Unterstützungsangebote kann die alltägliche Lebenssituation und die Teilhabe an der Gemeinschaft gestärkt werden, so dass ein längerer Verbleib im vertrauten Wohnumfeld ermöglicht wird. Angebote sollten ausgebaut werden.
Häusliche Pflege
Inzwischen werden 89% der Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit versorgt, davon ca. 77% in reiner Angehörigenpflege. Die Angehörigen sind die wichtigste Stütze unseres Pflegesystems. Sie müssen gefördert und unterstützt werden, um das häusliche Pflegepotenzial zu stärken und Überlastungen zu vermeiden. Aufgrund des demografischen Wandels und sich verändernder Familienstrukturen ist mit einem Rückgang des häuslichen Pflegepotenzials zu rechnen.
Altersgerechte Quartiersentwicklung
Ein Ausbau der alter(n)sgerechten Quartiersentwicklung ist ein wichtiger Baustein bei der Sozialraumorientierung. In den sechs Oberhausener Sozialräumen wurden Quartiersbüros eingerichtet, die die Quartiersentwicklung unterstützen. Es wurden Beratungs- und Informationsangebote sowie quartiersorientierte Seniorenarbeit als wohnortnahe Angebotsstruktur realisiert. Die Knüpfung nachbarschaftlicher Kontakte und der Ausbau tragfähiger sozialer Netzwerke sind dabei von großer Bedeutung. Der gelebte Sozialraum ist die gemeinsame „Klammer“ für alles. Ein inhaltlicher Ausbau des Angebots der Quartiersbüros ist weiterhin anzustreben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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