Beschlussvorlage - B/17/6937

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Sachverhalt

Baumbereisung vom 10.07.2025

 

 

1.) Sophie-Scholl-Gymnasium

 

Antrag: Fällung von 6 Baumhaseln

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller

 

Sachverhalt

Der zuständige Planer stellt das Projekt des Neubaus Sophie-Scholl-Gymnasium vor. Er erläuterte, dass für die Errichtung und die Bautätigkeiten Lagerflächen für Baumaterialien in örtlicher Nähe geschaffen werden müssen. Hierbei ist der Standort des Baukrans zu berücksichtigen, da der Kran-Ausleger die gesamte Maßnahme erreichen muss. Da bereits durch die Bautätigkeiten der Schulhofbereich massiv eingeschränkt wird, ist es nicht möglich, die Lageflächen auf dem Schulgrundstück zu errichten. Aus diesem Grund bietet sich ausschließlich die Möglichkeit auf der Tirpitzstraße neben dem Baufeld. Hierfür müssen die sechs vorhandenen Baumhaseln entnommen werden.

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich die Situation vor Ort ansehen.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission sprachen sich einstimmig für die Fällung der in Rede stehenden Bäume aus. Als Ersatz sollen nach Abschluss der Bautätigkeiten die Flächen wiederhergerichtet und mit sechs Laubbaumhochstämmen der Qualität 20-25 cm Stammumfang bepflanzt werden.

 

 

2.) Neumühler Straße / Hülskathstraße

 

Antrag: Fällung von 2 Robinien und 2 Ahornen

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung im Rahmen der Fördermaßnahme

 

Sachverhalt

Bei der in Rede stehenden Dreiecksfläche handelt es sich um eine Grünfläche, die im Rahmen der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBB) Nr. 25 – Biefangstraße – nicht berücksichtigt wurde. Sie ist durchzogen u. a. von Knöterich.

 

Für die Umgestaltung der Fläche wurde eine Förderung beantragt. Mittlerweile liegt die Förderzusage in Höhe von 90% der Gesamtkosten vor.

 

Es ist geplant die Fläche vollständig neu zu gestalten. Jedoch ist eine Neugestaltung ausschließlich unter Entnahme der vier vorhandenen Bäume möglich, da die Rhizomen des Knöterichs bereits die gesamte Fläche und auch die Wurzeln der Bäume eingenommen haben. Würde man die Fläche neugestalten, ohne dass die Bäume entfernt und der Boden großzügig ausgetauscht würde, würde sich der Knöterich schnell wieder etablieren. Dies muss verhindert werden.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt von dem zuständigen Planer vor Ort erläutert.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig der Fällung der Bäume zu und befürworten die Neugestaltung der Fläche. Die Kompensation soll im Rahmen der vorgenommenen Planungen erfolgen.

 

 

3.) Lindnerstr. 178

 

Antrag: Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch SBO

 

Sachverhalt

Der Anwohner bemängelt die Wurzelaufwerfungen auf seinem Privatgrundstück und macht von seinem Anspruch auf Beseitigung Gebrauch. Im Rahmen der Vorprüfungen wurde ein Gutachter beauftragt. Der Gutachter sollte die vorhandenen Möglichkeiten zur Regulierung des Schadens – eventuell unter Kappung einzelner Wurzeln – beurteilen. In seinem Gutachten kommt er zu dem Ergebnis, dass eine Regulierung der Fläche nur unter Kappung der betroffenen Starkwurzeln möglich wäre. Dies würde jedoch zu einem Verlust der Standsicherheit der Platane führen. Aus diesem Grund ist die Entnahme des Baumes unumgänglich.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde das eingeholte Gutachten zur Prüfung vorgelegt.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission sprachen sich einstimmig für die Fällung des Baumes aus. Im Rahmen der Regulierungsmaßnahme soll geprüft werden, inwieweit eine Verschiebung der Baumscheibe notwendig und möglich ist, um den Baum an Ort und Stelle ersetzen zu können. Ist ein Ersatz an dieser Stelle nicht möglich, soll die Kompensation im nahen Umfeld erfolgen.

 

 

4.) Im Weidenkamp 22

 

Antrag: Fällung von 3 Feldahornen

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Pflegeschnitt

 

Sachverhalt

Die Anwohner bemängeln die Verschattung ihres Grundstückes durch die hinter dem Grundstück befindlichen drei Feldahorne. Unter anderem aus gesundheitlichen Gründen ist die größtmögliche Sonneneinstrahlung für sie notwendig. Auch gaben Sie an, dass die Verschattung derzeit zwar noch ertragbar sei, sie jedoch aufgrund des Wachstums der Bäume eine Unzumutbarkeit in Zukunft befürchten.

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich ein Bild von der Situation vor Ort machen.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission konnten die vorgebrachten Gründe nachvollziehen. Da die Verschattung des Grundstückes derzeit jedoch minimal ist, sprachen sie sich zum jetzigen Zeitpunkt einstimmig gegen die Fällung der beantragten Bäume aus. Allerdings sollen die Bäume einer Kronenpflege unterzogen werden. Gleichzeitig soll den Anwohnern die Zusage übermittelt werden, dass sobald es zu einer unzumutbaren Verschattung kommt, weitere Schnittmaßnahmen erfolgen werden.

 

 

5.) Weißensteinstr. 83

 

Antrag: Fällung von 1 Stieleiche

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Pflegeschnitt

 

Sachverhalt

Der Anwohner erläuterte, dass sein Wohnhaus verschattet wird. Gleichzeitig soll in Kürze eine PV-Anlage auf dem Dach errichtet werden. Durch die zu erwartende Verunreinigung der Dachfläche und somit auch der PV-Anlage ist davon auszugehen, dass die Anlage in ihrer Leistung stark beeinträchtigt würde.

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich vor Ort ein Bild von der Situation machen.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen einstimmig die Fällung des Baumes ab. Vor Ort zeigten sich alle Straßenbäume in einem zufriedenstellenden Zustand. Alle Standorte weisen zu kleine Baumscheiben auf, was in Zukunft eventuell zu Problemen führen kann. Die Errichtung und eventuelle Verschmutzung einer PV-Anlage stellt keine ausreichende Grundlage für die Fällung vitaler Bäume dar. Sollte die Stieleiche aufgrund der Standortbedingungen in Zukunft abgängig sein, wäre ein Versetzen der Baumascheibe eventuell sinnvoll. Derzeit bestehe aber kein Handlungsbedarf. Allerdings bitten die Kommissionsmitglieder den Baum im Herbst einer Kronenpflege zu unterziehen.

 

 

6.) Ebereschenweg 27

 

Antrag: Fällung von 4 Eichen

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Pflegeschnitt

 

Sachverhalt

Der Anwohner schildert, dass die Bäume einen massiven Überhang auf sein Grundstück haben. Auch hat er in der Vergangenheit vermehrten Astwurf festgestellt, sodass er Schädigungen an seinem Eigentum befürchtet. Er bittet um die Entnahme – oder zumindest Teilentnahme der Bäume.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt erläutert.

 

Ergebnis

Vor Ort konnte festgestellt werden, dass die Bäume in einem zufriedenstellenden Zustand sind. Ein notwendiger Handlungsbedarf konnte nicht erkannt werden. Die Mitglieder der Baumkommission lehnen die Fällung der Eichen einstimmig ab. Sie bitten an den Bäumen, die entlang der Grundstücksgrenze stehen, Pflegeschnitte durchzuführen. 

 

 

7.) Liste der toten und abgängigen Bäume der SBO

 

Antrag:  Fällung von toten, abgängigen und stark geschädigten Bäumen

Ergebnis:  Es liegen keine Einwände vor

Maßnahme:  1 zu 1 Ersatzpflanzung an Ort und Stelle

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand der vorab übersandten Liste inklusive Fotos ein Bild von der Situation machen. Fragen wurden nicht geäußert.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig den Fällungen auf der Liste zu. Eine Ersatzpflanzung ist, sofern rechtlich und tatsächlich möglich, an Ort und Stelle durch die SBO einzuplanen.

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Anlagen

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