Beschlussvorlage - B/17/7010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss beschließt, dem Verein Rehabilitations- und Behinderten-Sport-Gemeinschaft Königshardt e. V. für die regelmäßige Benutzung einer Kegelbahnanlage einen Zuschuss in Höhe von 700,- € zu gewähren.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2025 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Förderung des Schul- und Vereinssports, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Der Verein RBSG Königshardt betreibt das Kegeln als Leistungssport und nimmt seit mehr als zwei Jahrzehnten an den Rundenspielen des Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes Nordrhein-Westfalen (BRSNW) teil. Der Klub kann unter anderem auf fünf Deutsche Meisterschaften mit der Mannschaft und mehrere Landesmeister-Titel zurückblicken.

 

Da in Oberhausen keine geeignete und erforderliche Vier-Bahnen-Kegelanlage existiert, bestreitet der Verein seine Aktivitäten inzwischen auf einer Acht-Bahnen-Kegelanlage im Sport-Paradies in Gelsenkirchen.

 

Bei 30 aktiven Keglerinnen und Keglern entstehen dem Verein jährliche Trainingskosten in Form von Entgelten für die Benutzung der Kegelbahnen in Höhe ca. 3.000,- €. Für die Teilnahme an Wettkämpfen bringt der Verein zusätzlich ca. 500,- € im Jahr auf. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 3.500,- € kann der Verein durch Beiträge, Spenden und/oder Zuschüsse alleine nicht mehr aufbringen. Deshalb beantragt er einen angemessenen städtischen Zuschuss für das Jahr 2025.

 

Die Sportverwaltung schlägt analog zu den Vorjahren vor, der RBSG Königshardt für die Benutzung und Unterhaltung einer angemieteten Kegelbahnanlage einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten zu gewähren.

 

Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. unterstützt den Zuschussantrag.

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