Beschlussvorlage - B/17/7022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die Vergabe einer Machbarkeitsstudie/Projektstudie mit dem Tenor: „Zukunftsfähige Ausrichtung des Stadions Niederrhein (Drittligatauglichkeit) und Untersuchung der Optionen eines Neubaus der Zuschauertribüne auf der Kanalseite“.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung eines investiven Auszahlungsbudgets für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt:

 

Finanzstelle  Bezeichnung  Finanzposition    Bezeichnung  Betrag EUR

 

250008010300740 Sportanlage  7851.00 Auszahlungen f.   198.000

   Stadion Niederrhein   Hochbau  

        

 

Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die vorgegebene Kreditobergrenze der Bezirksregierung wird beachtet.

 

Seitens der Bundesregierung wurde die Bereitstellung von Fördermitteln für die Sportförderung in Aussicht gestellt. Eine mögliche Gegenfinanzierung über Fördermittel wird im Falle eines entsprechenden Förderaufrufs des Bundes durch die Sportverwaltung geprüft.

 

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Herr Oberbürgermeister Schranz hat den Bereich Sport beauftragt, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von RWO und den Servicebetrieben Oberhausen, unter Einbeziehung eines Architekten, Art, Umfang und Kosten einer möglichen Machbarkeitsstudie/Projektstudie zu definieren. Im Ergebnis haben sich die Projektbeteiligten in engem Austausch auf die nachgehend dargestellte, dreistufige Struktur mit entsprechend zugeordneten Untersuchungsinhalten verständigt. Dies vor dem Hintergrund, im Zuge der Umsetzung der definierten Maßnahmen eine nach Clustern priorisierte Abarbeitung sicherstellen zu können.

 

Stufe A (Akute Mängelbeseitigung bis hin zur Herstellung der Drittligatauglichkeit)

 

  1. Lautsprecheranlage

 

Ein Komplettaustausch der veralteten Anlage ist bereits für Regionalligaanforderungen erforderlich. Ersatzteile sind aufgrund des Alters der Anlage kaum verfügbar und wenn, dann nur zu überhöhten Preisen. Prüfabnahmen erfolgen stets mit Dokumentation von zu behebenden Mängeln.

 

  1. Flutlicht – Umrüstung auf LED und Herstellung eines vierten Mastes

 

Die erforderliche Ausleuchtung wird bei Regionalligabetrieb mit den vorhandenen drei Masten knapp erreicht. Für die dritte Liga wird der vom Verband vorgegebene Lux-Wert jedoch nicht erreicht. Die Wiederherstellung des vierten Mastes ist erforderlich, da eine Installation von Flutlicht-Elementen auf dem Tribünendach aus unterschiedlichen Gründen (Höhe, Einstrahlwinkel) keine Alternative darstellt. Die Umrüstung des Flutlichts auf LED - Technologie ist aus energetischen Gründen opportun und logistisch (erschwerte Ersatzteilbeschaffung alter HQL-Technologie) sinnvoll.

 

  1. Stromversorgung

 

Die maximal mögliche Auslastung des bestehenden Anschlusses wurde nach Errichtung der LED-Werbebanden durch RWO erreicht. Weitere Anforderungen können nicht mehr versorgt werden.

 

  1. Glasfaseranschluss

 

Mangels auskömmlichen Leitungsvolumens ist der Polizeifunkverkehr bei hohem Publikumsaufkommen gefährdet. Anforderungen der Polizei auf Verbesserungen werden vermehrt kommuniziert. Neue Telefonanschlüsse bzw. Leistungserhöhungen sind nicht möglich. Die Verwendung von E-Tickets ohne Glasfaseranschluss ist nicht umsetzbar.

 

  1. Videoüberwachung

 

Zum Erlangen der Drittligatauglichkeit ist eine Erweiterung der Videoanlage erforderlich. Auch diesbezüglich liegen bereits jetzt einschlägige Hinweise der Polizei vor.

 

  1. Anzeigentafel

 

Die vorhandene Anzeigentafel ist defekt. Ersatzteile sind nicht mehr verfügbar.

 

  1. Rasenheizung

 

Die Notwendigkeit einer Rasenheizung ist erst ab der 3. Liga gegeben. Das vorhandene System (Steuerung und Verrohrung) ist - abgesehen von geringen Mängeln - in Ordnung. Zur finalen Einschätzung ist ein weiterer Probelauf vorgesehen. Der Betrieb lief in der Vergangenheit - bei Bedarf - mangels eigener Anlage jeweils über ein Mietsystem. Ob dieses Verfahren im Regelgebrauch, bei gegebener Drittligazugehörigkeit, nachhaltig und wirtschaftlich ist, ist ebenfalls Gegenstand der Untersuchung.

 

  1. Veranstaltungstauglichkeit

 

Die Nutzung des Stadions als Venue für Veranstaltungen und Events soll ausgebaut werden. Im Zuge dieses Untersuchungsaspekts sollen die Themen "Barrierefreiheit" und "sanitäre Einrichtungen" ebenfalls betrachtet werden. Desweiteren existieren Überlegungen, die Rasenfläche über eine Eventbodenlösung als Veranstaltungsfläche zu erschließen. 

 

Stufe B (Neubau der Tribüne Kanalkurve)

 

Die Nutzung der Tribüne in der Kanalkurve unterliegt aktuell der baurechtlichen Auflage, die Anlage in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, einer statischen Überprüfung zu unterziehen.

Zwar kommt das statische Gutachten insgesamt zu dem Ergebnis, dass die „Bestandskonstruktion grundsätzlich in einem zurzeit tragfähigen Zustand“ ist, gleichwohl wird festgestellt, dass durch die vorhandene, nicht zu eliminierende Feuchtigkeit, „weitere Schadbilder entstehen, bzw. die vorhandenen Schadbilder schneller fortschreiten werden“.

Einigkeit besteht dahingehend, dass der Zustand der Tribüne, sowohl objektiv-technisch als auch vom subjektiven Erscheinungsbild her betrachtet, den Ansprüchen an ein modernes Stadion nicht mehr gerecht wird und perspektivisch abgängig ist.

 

Die Machbarkeitsstudie/Projektstudie soll Aufschluss über mögliche baulich-gestalterische Varianten und baurechtliche und planerische Spezifika geben sowie die Kostenrahmen der verschiedenen Konzepte umfassen. Zum Vergleich sollen die Kosten eines Stadionneubaus gleicher Güte taxiert werden. Der Untersuchungsgegenstand umfasst somit folgende zu beurteilende Parameter.

 

  1. Bau- und Planungsrecht / Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung / Nachhaltigkeitsaspekte /städtebauliche Aspekte
  2. Verkehr und Erschließung
  3. Funktionale und bauliche Erfordernisse 
  4. Nutzungs- und Betriebskonzepte (Gastronomie und touristische Angebote)
  5. Modular aufgebaute Darstellung des Neubaus
  6. Kostenrahmen

 

Stufe C (Gesamtbetrachtung und Ausblick)

 

Stufe C soll der nachhaltigen und - mit Blick auf die vorhandene und zu entwickelnde Infrastruktur - kompatiblen Planung dienen. Die gesamte Sportanlage soll in den Fokus der Betrachtungen gerückt und mögliche Weiterentwicklungspotenziale identifiziert werden.

 

Finanzen

 

Die Kosten für die Erstellung der Machbarkeitsstudie/Projektstudie liegen - auf Basis einer von den Servicebetrieben Oberhausen (SBO) durchgeführten Markterkundung - bei ca. 198.000 Euro (incl. Fachplanern für Schadstoff und Bodengutachten). Ein vom Bereich Sport vorgesehener Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2025 fand im Rahmen der Haushaltsgespräche keine Berücksichtigung, sodass die erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig bereitgestellt werden müssen. Eine mögliche Kompensation ist im Zuge der Investitionskonferenzen zu eruieren.

 

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