Beschlussvorlage - B/17/6788
Grunddaten
- Betreff:
-
Inklusion bereichert Oberhausen / Inklusionsplan 2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Chancengleichheit
- Bearbeitung:
- Stefanie Nitschke
- Verantwortung:
- Frau Pietrasch, Herr Jehn, Herr Motschull, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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24.06.2025
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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25.06.2025
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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26.06.2025
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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02.07.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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07.07.2025
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Kenntnisnahme
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03.09.2025
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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04.09.2025
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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09.09.2025
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Geplant
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Seniorenbeirat
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Kenntnisnahme
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24.09.2025
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Bezug
Drucksache Nr. M/15/1212-01, Beschluss zur Erstellung eines Inklusionsplans
Drucksache Nr. M/15/2708-01, 1. Zwischenbericht
Drucksache Nr. M/16/0371-01, 2. Zwischenbericht
Drucksache Nr. M/16/2277-01, 3. Zwischenbericht
Drucksache Nr. B/16/5501-01, Beschluss Inklusionsplan 2020-2025
Drucksache Nr. M/17/3254-01, Zwischenbericht 2023
Sachverhalt
Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ist ein zentrales Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert hat. Kommunen spielen bei der Umsetzung dieser Konvention eine entscheidende Rolle, da viele Lebensbereiche – wie Wohnen, Mobilität, Bildung, Arbeit, Kultur und Freizeit – auf lokaler Ebene gestaltet werden.
Trotz bestehender gesetzlicher Rahmenbedingungen und bereits umgesetzter Maßnahmen bestehen weiterhin Barrieren, die die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einschränken. Ein kommunaler Inklusionsplan bietet die Möglichkeit, eine systematische und langfristige Strategie zur Umsetzung von Inklusion vor Ort zu entwickeln.
Ihren ersten Inklusionsplan hat die Stadt Oberhausen 2020 beschlossen. Zur Vorbereitung des Inklusionsplanes sind in den Jahren davor drei Zwischenberichte veröffentlicht worden und Gremien wie die Projektgruppe Inklusion und die Kommission Oberhausen Barrierefrei sind aufgebaut worden, um die vorbereitenden Arbeiten intensiv zu begleiten. Anschließend haben - zusammen mit Akteur*innen des gesellschaftlichen Lebens (Vereine, Verbände, Politik, Initiativen etc.) - die Bereiche der Verwaltung viele der Handlungsempfehlungen des Planes 2020 bereits umgesetzt oder haben Voraussetzungen geschaffen die Empfehlungen perspektivisch umzusetzen. 2023 ist der Politik deshalb ein Zwischenbericht vorgelegt worden. Der Zwischenbericht zeigt auf, welche Maßnahmen sich seit der Veröffentlichung des Inklusionsplanes Mitte 2020 geändert beziehungsweise bis 2023 weiterentwickelt haben.
Der Inklusionsplan wird, wie 2020 beschlossen, alle fünf Jahre fortgeschrieben, um fehlende oder neue gesellschaftlich relevante Themen zu integrieren und in der Zwischenzeit wird ein Zwischenbericht angefertigt.
Der nun vorliegende Oberhausener Inklusionsplan 2025 gibt einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand und die bisherigen Aktivitäten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Oberhausen. Die Handlungsempfehlungen des Inklusionsplans 2020 wurden überprüft (ca. 75% von den 114 Empfehlungen sind mittlerweile umgesetzt). Handlungsempfehlungen, die noch nicht erledigt wurden oder sich im Prozess befinden, wurden in das neue Paket integriert. Die bereits abgeschlossenen Handlungsempfehlungen werden ebenfalls dargestellt. Der Inklusionsplan 2025 enthält so 60 Handlungsempfehlungen, von denen mittlerweile in den letzten 5 Jahren schon über 50% (34) umgesetzt werden konnten.
Die Entwicklung der neuen Handlungsempfehlungen erfolgte zum einen durch die seit 2013 bestehende Projektgruppe Inklusion, die den Entwicklungsprozess des Inklusionsplanes begleiten soll. Verschiedene Themenkomplexe wurden so mit Hilfe von Expertinnen und Experten im Rahmen der Sitzungen erörtert und neue Empfehlungen eruiert.
Zum anderen wurde ein unmittelbar partizipativer Ansatz zur Entwicklung von neuen Empfehlungen genutzt. Im Rahmen des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wurde im Arbeitskreis Inklusion ein Marsch organisiert. Der Arbeitskreis Inklusion besteht aus Menschen mit Behinderung und Vertreterinnen und Vertretern aus örtlichen Einrichtungen und Vereinen. Im Vorfeld wurden Barrieren und Forderungen der Menschen mit Behinderungen gesammelt, welche zusammengefasst wurden und als Empfehlungen in den Inklusionsplan eingeflossen sind.
Der Inklusionsplan 2025 ist in folgende inhaltliche Abschnitte aufgeteilt:
- Zunächst werden rückblickend die Jahre seit der Erstellung des ersten Inklusionsplans im Jahr 2020 beschrieben. Die Arbeit der verschiedenen Gremien (Projektgruppe Inklusion, Kommission Oberhausen Barrierefrei, Arbeitskreis Inklusion) wird erläutert. Herausragende Projekte wie die erfolgreiche Bewerbung als Hosttown für die Special Olympics im Jahr 2023 und die ebenso erfolgreiche Bewerbung für das Förderprogramm Inklusion vor Ort werden dargestellt. Des Weiteren wird auf den Zwischenbericht 2023 eingegangen.
- Die gesetzlichen Grundlagen auf Bundes- und Landesebene werden dargestellt, relevante Veränderungen seit 2020 werden beschrieben. Außerdem erfolgt eine Darstellung der aktuellen statistischen Daten von Oberhausen. Die Zahl der Schwerbehinderten ist in den letzten Jahren seit 2017 leicht gestiegen (2017: 24.157; 2023: 25.240)
- Im Anschluss erfolgt eine inhaltliche Weiterentwicklung des ersten Inklusionsplans. Stand im Inklusionsplan 2020 die Darlegung der rechtlichen Situation im Vordergrund, sind im Inklusionsplan 2025 soziale und gesellschaftliche Gründe, Ziele und Leitsätze für ein inklusives Oberhausen unter Beteiligung der Projektgruppe Inklusion entwickelt worden.
- Im nächsten Abschnitt werden die Handlungsempfehlungen dargestellt. Diese wurden den neu erstellten Zielen untergeordnet.
Generelles Ziel des Oberhausener Inklusionsplans ist es, konkrete Empfehlungen zur Förderung der Inklusion in allen relevanten Lebensbereichen zu identifizieren, zu priorisieren und umzusetzen. Dabei sollen sowohl bestehende Strukturen weiterentwickelt als auch neue Ansätze etabliert werden, um Barrieren abzubauen und die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von Behinderung – zu ermöglichen.
Der Inklusionsplan soll alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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