Antrag auf Sachdarstellung - A/17/6821

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Beratungsfolge

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Bezug

Beschlussvorlage Dinslaken Vorlage-Nr. 1735/2025:Abweisung ortsfremder Schüler*innen gemäß § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW hier: Aufnahmeverfahren von Schüler*innen an allen weiterführenden Dinslakener Schulen ab dem Schuljahr 2026/2027

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Sachverhalt

Der Beschlussvorlage aus Dinslaken entnehmen wir, dass gemäß der Regelung in § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW festgelegt wird, dass Schüler*innen, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 besuchen können, die Aufnahme an weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Dinslaken in Zukunft verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.

 

Wir bitten die Verwaltung diesbezüglich um einen Sachstandsbericht zu der Frage, wie viele Schüler*innen in Oberhausen aktuell weiterführende Schulen in Nachbarstädten besuchen und ob die Stadtverwaltung im Hinblick auf steigende Schülerzahlen in der Sekundarstufe I in Oberhausen konkrete Maßnahmen ergriffen hat, um eine Alternative für die fehlenden Schulplätze aus der Nachbarkommune Dinslaken in Oberhausen anzubieten.

 

Wenn Maßnahmen ergriffen wurden, mit welchen Ergebnissen? Hier bitten wir um eine detaillierte Darstellung über den gegenwärtigen Stand sowie darüber, welche Schritte tatsächlich von der Verwaltung unternommen wurden.

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