Beschlussvorlage - B/17/6923
Grunddaten
- Betreff:
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Beschaffung, Installation und Betrieb von Notfall- und Gefahren Reaktionssystemen (NGRS) in Schul- und Verwaltungsgebäuden
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Boris van Benthem
- Beteiligt:
- Schule
- Verantwortung:
- Herr van Benthem, Herr Jehn, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss
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Vorberatung
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10.09.2025
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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11.09.2025
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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22.09.2025
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Beschaffung, Installation und dem Betrieb eines Notfall- und Gefahrenreaktionssystems (NGRS) für Oberhausener Schul- und Verwaltungsgebäude und eine entsprechende Ausschreibung dieser Leistungen durchzuführen. Die hierfür benötigten Finanzmittel sollen in die Haushaltsplanung 2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung eingebracht werden.
Sachverhalt
Die Sicherheit von Schülern, Lehrkräften und Mitarbeitenden in Schulen sowie von Beschäftigten in Verwaltungsgebäuden ist ein zentraler gesellschaftlicher und politischer Auftrag. In den letzten Jahren haben sich die Bedrohungslagen in diesen Einrichtungen deutlich verändert. Szenarien wie Amokläufe, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Bedrohung durch Publikumsverkehr oder medizinische Notfälle zeigen, dass die Anforderungen an eine zuverlässige Notfallkommunikation und Gefahrenreaktion stetig steigen. Gleichzeitig sind viele Schulen und Verwaltungsgebäude mit technischen Lösungen ausgestattet, die die Anforderungen an ein modernes Notfall- und Gefahrenreaktionssystem (NGRS) nicht mehr hinreichend erfüllen.
Die aktuelle Technik, wie z. B. Schulgong, manuelle Alarmierungsverfahren oder Alarmierung per SMS oder PC, ist oft unzureichend, um in kritischen Situationen schnell, präzise und effektiv zu reagieren. Zudem fehlen oft integrierte Systeme, die eine schnelle Kommunikation zwischen Rettungsdiensten, Polizei, (Schul-)verwaltungen und vor Ort tätigen Mitarbeitenden ermöglichen. Dies erhöht das Risiko für menschliche Fehler, verzögerte Interventionen und unklare Informationsströme – alles Faktoren, die in Krisensituationen lebensbedrohlich sein können.
Die Digitalisierung und moderne Infrastruktur bieten hier die Chance, solche Lücken zu schließen. Die in den letzten Jahren durch den Digitalpakt Schule NRW geschaffene IP-Netzwerkinfrastruktur bildet eine solide Grundlage für die Implementierung zukunftsfähiger Systeme, die auf die aktuellen Sicherheitsbedürfnisse abgestimmt sind. Es ist daher dringend notwendig, die vorhandenen technischen Lösungen zu modernisieren und eine lückenlose, effiziente Notfallreaktion sicherzustellen. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Handlungsbedarf zu adressieren und eine sichere, zuverlässige und auf die Anforderungen der Gegenwart abgestimmte Sicherheitsarchitektur zu etablieren.
Im Rahmen einer Teststellung an der Glück-auf-Schule wurde ein entsprechendes System in einem Gebäudeteil getestet. Die Erfahrungen mit dem System sind durchweg positiv und ein flächendeckender Einsatz wird durch die Schulleitung befürwortet. Diese Teststellung wurde genutzt, um die Funktionsweise allen weiterführenden Schulen vorzustellen. Durch die Schulleitungen der weiterführenden Schulen wurde das System ebenfalls positiv bewertet, insbesondere die alltägliche Nutzbarkeit in Notfall- und Gefahrensituationen wird hier positiv herausgestellt. Es ist auch ein positiver Effekt für das Sicherheitsgefühl der Lehrerinnen und Lehrer zu erwarten, was die Chancen bei Einstellungsverfahren ebenfalls weiter positiv beeinflussen wird.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor einen Rahmenvertrag für sogenannte NGRS Leistungen zu vergeben, der es ermöglicht die Schul- sowie Verwaltungsgebäude der Stadt Oberhausen mit modernen NGRS Anlagen auszustatten. Hierbei werden folgende Hauptfunktionalitäten und -leistungen angestrebt:
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NGRS nach DIN VDE V 0827
Die DIN VDE V 0827 stellt die Anforderungen an NGRS Anlagen und die dazugehörigen Risikomanagementprozesse. Im Rahmen der Alarmierungssysteme in Schul- und Verwaltungsgebäuden kommen insbesondere die Anforderungen an Notruftaster, Sprachverifikationen und Anbindung an Notrufleitstellen der Polizei und Feuerwehr zum Tragen. Diese sind im Rahmen einer Vergabe zwingend zu berücksichtigen. -
Nutzung VoIP Technologie
Die mit der NGRS Anlage einhergehenden Sprech- und Alarmierungsstellen sind so zu beschaffen, dass diese auf Basis von Voice over IP funktionieren. Dies ermöglicht eine flexible Installation in den Schul- und Verwaltungsgebäuden auf Basis der bestehenden Netzwerkverkabelungen. Durch die abgeschlossenen Maßnahmen des Digitalpakt Schule NRW steht in allen Schulen ein flächendeckendes Netzwerk zur Verfügung, so dass alle Unterrichtsräume entsprechend mit Alarmierungs- und Sprechstellen ausgestattet werden können. Durch die Nutzung der Voice over IP Technologie können diese Investitionen nachgenutzt werden. -
Flexible Nutzung
Neben den Alarmierungsfunktionen in Notfällen sollen die Anlagen auch im Schulalltag eingesetzt werden können. So soll es möglich gemacht werden auch Durchsagen im Schulgebäude durchzuführen und bei Bedarf den Schulgong durch diese Systeme zu erneuern. Ein solcher universeller Einsatz ermöglicht es insbesondere die Funktionen der Systeme in der alltäglichen Nutzung zu proben und so Handlungsfähigkeit für Notfallsituationen zu erlangen. -
Risikoanalyse und Fachplanung
Für jeden Anwendungsfall soll eine Risikoanalyse und eine entsprechende Fachplanung durchgeführt werden, die die konkreten Installationen und die konkreten Alarmierungswege festlegt. Hierbei sind jeweils die baulichen und fachlichen Besonderheiten der betroffenen Gebäude zu berücksichtigen. -
Installation und Betrieb
Die geplanten Anlagen sollen fachgerecht geliefert und installiert werden und Nutzungsfertig übergeben werden. Die Konfiguration der Systeme ist auf Basis der festgelegten Alarmierungswege und-szenarien einzurichten. Bei Bedarf ist es wichtig, dass Anpassungen an der Konfiguration zeitgerecht durchgeführt werden und bei Fehlfunktion schnellstmöglich Abhilfe geschaffen wird, hierzu sind entsprechende Service Level zu vereinbaren. Regelmäßige Funktionstests sind durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung der NGRS Installationen in den Schulgebäuden werden pro Raum ca. 2.500 EUR brutto kalkuliert. Bei ca. 1.400 Unterrichts- und Verwaltungsräumlichkeiten ergibt sich eine Gesamtsumme von 3.500.000 EUR brutto. Diese Mittel werden in die Haushaltsplanung 2026 und die mittelfristige Finanzplanung unter Finanzstelle 330001030000008 und Finanzposition 783100 eingebracht.
Die Umsetzung der NGRS Installationen in den Verwaltungsstandorten wird mit 3.000 EUR brutto je Raum kalkuliert, nach aktueller Planung werden ca. 200 Räume zu ertüchtigen sein. Die Mehrkosten gegenüber den Schulinstallationen ergeben sich daraus, dass die Bedrohungslagen in den Verwaltungsgebäuden individueller zu bewerten sind, was zu höheren Aufwänden führt. Hieraus ergeben sich Kosten in Höhe von ca. 600.000 EUR brutto. Diese Mittel werden in die Haushaltsplanung 2026 und die mittelfristige Finanzplanung unter Finanzstelle 440001020300000 und Finanzposition 783100 eingebracht.
Die zukünftigen Betriebs-, Wartungs- und Supportleistungen sind ebenfalls in der Haushaltsplanung 2026 und der mittelfristigen Finanzplanung unter Auftrag 440001020300 "IT" und Kostenart 529146 "Betrieb - Service/Wartung" zu berücksichtigen.Aktuell sind Mittel für Wartungskosten der Amokalarmierungssysteme der weiterführenden Schulen i.H.v. ca. 60.000 EUR brutto jährlich auf o.g. Auftrag und Kostenart bereits berücksichtigt.
