Antragsvorlage - A/17/7005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat möge folgendes beschließen:

Auf Basis der Erkenntnisse aus der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW wird mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 eine Gesamtschule (§ 17 SchulG NRW) in der Stadt Oberhausen errichtet.


1. Die Errichtung erfolgt ab dem 01.08.2026 sukzessive beginnend mit dem Jahrgang 5.
2. Die Gesamtschule wird unter dem Vorbehalt errichtet, dass die hierfür erforderliche Mindestanmeldezahl gemäß § 82 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 7 Satz 1 in Verbindung mit § 78 Abs. 4 S. 2 SchulG NRW für das Schuljahr 2026/2027 erreicht wird (nach der derzeitigen Rechtslage). Das bedeutet, dass für den Jahrgang 5 der neuen Gesamtschule in Oberhausen mindestens 100 Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Oberhausen angemeldet werden müssen.
3. Die Gesamtschule wird zunächst am ehemaligen Standort der Hauptschule Lirich (Eschenstr. 60
46049 Oberhausen) errichtet.
4. Die neue Gesamtschule wird sechszügig errichtet, d.h. mit sechs Parallelklassen pro Jahrgang (von Klasse 5 bis 10) festgelegt.
5. Die neue Gesamtschule wird zunächst unter dem Namen „Gesamtschule Lirich“ geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
6. Die neue Gesamtschule wird im gebundenen Ganztagsbetrieb errichtet.

Die Verwaltung wird beauftragt im Hinblick auf die Beschlussfassungen die baulichen und finanziellen Detailplanungen zügig zu spezifizieren, um die Beschlüsse im erforderlichen Zeitraum zur Umsetzung zu bringen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die nötigen Schritte für einen Neubau auf einem geeigneten Grundstück in Lirich zu unternehmen, da der Standort an der Eschenstraße für eine voll ausgebaute Gesamtschule nicht ausreichend ist.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

 

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