Beschlussvorlage - B/17/6972
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Erweiterungsneubaus an der Astrid-Lindgren-Schule im Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG II); hier: Überplanmäßiger Mittelbedarf
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Jennifer Schüttler
- Verantwortung:
- Frau Tannert, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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01.09.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen im Haushalt 2025 wie folgt:
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Finanzstelle |
Bezeichnung |
Finanzposition |
Bezeichnung |
Betrag in EUR |
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330003010100501 |
KIF II Astrid-Lindg. |
785100 |
Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen |
650.000,00 |
Deckungsvorschlag:
Keine Deckung, daher Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit.
Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.
Anpassung des Haushaltsansatzes 2026 in Höhe von 355.140,00 EUR auf 100.140,00 EUR.
Bezug
Drucksache Nr. B/16/1642-01
„Bildungsplan 2016-2020“
Drucksache Nr. B/17/0774-01
„Errichtung eines Anbaus an der Astrid-Lindgren-Schule im Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG II)
Drucksache Nr. B/17/4622-01
Errichtung eines Anbaus an der Astrid-Lindgren-Schule im Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG II)
hier: Auftragsvergabe Elektroanlagen
Sachverhalt
Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG) Artikel 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (Ergänzung um Kapitel 2), und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW), geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 08.01.2018, 20.560.701,00 EUR für das Kapitel 2 (KInvFöG NRW II). Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel von mindestens 10 % stehen für Investitionsmaßnahmen rd. 22,845 Mio. EUR zur Verfügung.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung für 2025 lagen die vom beauftragten Architekturbüro ermittelten Baukosten bei rund 6.420.000,00 EUR. Ursprünglich wurden zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses vom 28.06.2021 reine Baukosten i. H. v. 5.226.000,00 EUR prognostiziert. Die nun aktualisierte Kostenberechnung für die abschließende Abwicklung der Baumaßnahme und der ausstehenden Schlussrechnungen umfasst Baukosten in Höhe von 6.950.000,00 EUR.
Für die geförderte Baumaßnahme an der Astrid- Lindgren- Schule wurden dem Fördermittelgeber Baukosten in Höhe von 6.390.000,00 EUR über das eKIF- System mitgeteilt. Demnach stehen den Ausgaben Einzahlungen in Form von Zuschussmitteln in Höhe von 90% der förderfähigen Ausgaben gegenüber. Dies entspricht einer Förderhöhe von 5.751.000,00 EUR bei einem Eigenanteil von 639.000 EUR zzgl. Honorarkosten gemäß der aktuellen HOAI.
Tatsächlich entstehende Mehrkosten führen nicht zu einer Erhöhung der Fördermittel, da der auf Oberhausen entfallene Höchstförderbetrag bereits zu 100% ausgeschöpft ist und sind somit im vollen Umfang aus dem städtischen Haushalt zu leisten.
Baukostensteigerungsindex
Die allgemeine Preisentwicklung im Baugewerbe beträgt lt. den Veröffentlichungen des Statistischen Bundeamtes im Betrachtungszeitraum 5,696 %. Bezogen auf die letzte hier vorliegende Kostenprognose für die Baumaßnahme Astrid- Lindgren- Schule entspricht dies einer Kostensteigerung von rund 366.000,00 EUR. Diese Entwicklung betrifft sämtliche Leistungsbereiche der Baumaßnahme, insbesondere Bauhaupt- sowie Ausbaugewerke und wirkt sich unmittelbar auf die aktuell vorliegenden Ausschreibungsergebnisse und Kostenprognosen aus.
Mittelabfluss 2025:
Die Haushaltsanmeldung für das Jahr 2025 erfolgte auf Grundlage der Mittelabflussprognose in Höhe von 3.700.000 EUR. Aufgrund des fortschreitenden Baufortschritts sowie der voraussichtlichen Zahlbarmachung der Schlussrechnungen im Jahr 2025 wird es jedoch zu einer Mittelverschiebung (teilweise) in Höhe von rund 255.000 EUR kommen. Diese Mittel waren ursprünglich im Haushaltsansatz 2026 vorgesehen, werden nun jedoch bereits in 2025 benötigt und fehlen entsprechend im dortigen Ansatz.
Erforderliche zusätzliche Arbeiten:
Ein wesentlicher Grund für den aktuellen Mittelbedarf sind unvorhersehbare Gegebenheiten, die bei der ursprünglichen Planung nicht in diesem Umfang erkennbar waren.
IT- Standards
Seit der ursprünglichen Planung der Maßnahme wurden durch den zuständigen IT-Bereich der Stadt verbindliche neue Standards für die IT-Infrastruktur definiert, die zukünftig bei allen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen zwingend umzusetzen sind. Diese Standards konnten bei der ursprünglichen Kostenberechnung noch nicht berücksichtigt werden, da sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgelegt waren. Da die Einhaltung dieser Vorgaben nun verbindlich ist, mussten die Planungen entsprechend angepasst werden. Dies führt zu zusätzlichen Bau- und Installationskosten, die sich auf den aktuellen Kostenstand der Maßnahme auswirken.
Optimierung der Materialwahl zur Erhöhung der Langlebigkeit und Wirtschaftlichkeit
Ein weiterer Kostenfaktor ergibt sich aus bewussten qualitativen Verbesserungen im Bereich der Materialwahl, um Folgekosten im Betrieb sowie spätere Sanierungsaufwendungen zu minimieren und eine höhere Lebensdauer der Bauteile zu erreichen. Insbesondere der Eingangsbereich wurde mit Fliesen anstelle von Linoleumbelag ausgestattet, um die Robustheit, Reinigungsfreundlichkeit und Dauerhaftigkeit im hochfrequentierten Bereich deutlich zu erhöhen.
In den Sanitäranlagen wurde entschieden, statt herkömmlicher Fugenmaterialien Epoxidharzfugen einzusetzen. Diese Lösung gewährleistet eine deutlich verbesserte Hygiene, da Epoxidharzfugen weniger anfällig für Verschmutzungen und Schimmelbildung sind. Die gewählte Bauweise trägt nachhaltig zur Minimierung von Geruchsentwicklungen bei, da die Fugen äußerst dicht ausgeführt und gleichzeitig pflegeleicht gestaltet sind. Darüber hinaus zeichnet sich das eingesetzte Material durch eine hohe Resistenz gegenüber mechanischen Belastungen sowie den Einflüssen gängiger Reinigungsmittel aus. In der Folge reduziert sich der Wartungs- und Sanierungsaufwand deutlich, was sowohl wirtschaftliche als auch betriebliche Vorteile mit sich bringt.
Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Bauausführung, auch wenn sie zu einer Erhöhung der Baukosten führen.
Mittelbedarf:
Die Fördermaßnahme Astrid- Lindgren- Schule muss zwingend bis zum Ablauf des Bewilligungs- und Umsetzungszeitraums am 31.12.2025 abgeschlossen und alle maßgeblichen Gewerke müssen nach VOB abgenommen sein.
Vorbehaltlich der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 650.000,00 EUR ist die Fertigstellung bis Ende September 2025 realisierbar. Voraussichtlich werden die letzten Schlussrechnungen im 1. Quartal 2026 beglichen. Die Abrechnung mit dem Fördermittelgeber erfolgt fristgerecht bis zum 30.06.2026.
Gesamtkosten neu:
Die aktuelle Kostenverfolgung unter Berücksichtigung der bisherigen Ausschreibungsergebnisse, der Nachtragshöhen und bereits geleisteten Zahlungen mit Stand Juli 2025 sieht Gesamtausgaben in Höhe von 6.950.000,00 EUR vor.
Unter Berücksichtigung der erfolgten Ausgaben in 2023 von 841.885,20 EUR, in 2024 von 1.657.357,54 EUR, dem Haushaltsansatz 2025 i. H. v. 3.700.289,06 EUR (inkl. 1.777.289,06 EUR Ermächtigungsübertragungsbudget aus 2024), der Verpflichtungsermächtigung 2025 (kassenwirksam in 2026) in Höhe von 100.140,00 EUR werden im SAP-System nach überplanmäßiger Mittelbereitstellung in Höhe von 650.000,00 EUR und Anpassung des Haushaltsansatzes 2026 gleichfalls Finanzmittel in Höhe von insgesamt ca. 6.950.000,00 EUR abgebildet.
Nach jetzigem Stand werden die Arbeiten an der Astrid- Lindgren- Schule im Jahr 2025 definitiv abgeschlossen und größtenteils auch noch in diesem Jahr vergütet.
