Beschlussvorlage - B/17/6924
Grunddaten
- Betreff:
-
Handlungskonzept Integration in Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kommunales Integrationszentrum
- Bearbeitung:
- Patrick Brenger
- Verantwortung:
- Frau Arslanbenzer, Herr Schmidt, Herr Jehn, Herr Motschull, Herr Dr. Palotz, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Integrationsrat
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Vorberatung
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02.09.2025
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Vorberatung
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03.09.2025
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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04.09.2025
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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09.09.2025
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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09.09.2025
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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10.09.2025
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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11.09.2025
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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11.09.2025
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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16.09.2025
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Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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17.09.2025
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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17.09.2025
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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18.09.2025
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.09.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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29.09.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt:
1. das Handlungskonzept Integration in Oberhausen als verbindliche Handlungsgrundlage für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Oberhausener Integrationsarbeit.
2. die für die Umsetzung des Handlungskonzepts Integration in Oberhausen jährlich benötigten Haushaltsmittel i. H. v. 60.000,00 EUR für den Zeitraum 2026 bis 2028 beim Produkt 050501 - Kommunales Integrationszentrum (KI), Auftrag 260005050105 - Integrationsmanagement bei der Haushaltsanmeldung 2026 ff. zu berücksichtigen.
Deckungsvorschlag:
Die für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 erforderlichen Haushaltsmittel werden durch Einsparung in gleicher Höhe im Deckungsring D05050001 - DR Produktgruppenspezifische Sach- und Dienstleistungen kompensiert, sodass aus der Umsetzung des Handlungskonzepts keine haushaltsverschlechternden finanziellen Konsequenzen resultieren.
Sachverhalt
1. Hintergrund
Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und landespolitischer Entwicklungen sind in Oberhausen in unterschiedlichen Zeiträumen zwischen 2006 und 2022 drei übergeordneteKonzepte zum Thema „Integration“ entwickelt worden:
(1) Das Kommunale Integrationskonzept Oberhausen (KIKO) [2007ff.] beschreibt auf normativer Ebene die Ziele des Integrationsprozesses in Oberhausen – es verfolgt seit seiner letzten Fortschreibung einen datengestützten Ansatz der längerfristig ausgerichteten strategischen Steuerung.
(2) Das Handlungskonzept zum Umgang mit geflohenen Menschen in Oberhausen [2015ff.] beschreibt die spezifischen Herausforderungen, Bedarfe und Handlungsoptionen im Zusammenhang mit dieser Zielgruppe.
(3) Das lokale Handlungskonzept zur Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagement NRW (KIM) [2022ff.] zielt darauf ab, im Sinne integrierter Steuerung die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in der Kommune zu stärken, ein ganzheitliches Case-Management zu etablieren und die rechtliche Verstetigung individueller Integrationsprozesse zu fördern.
Diese drei Konzepte werden auf der Basis des KIKO zu einem integrierten und querschnittsorientierten Handlungskonzept „Integration in Oberhausen“ zusammengeführt.
2. Struktur und Inhalte des Konzepts
Das „Handlungskonzept Integration in Oberhausen“ bietet die Chance, Integration in Oberhausen systematisch, strategisch und handlungsorientiert zu gestalten. Es bildet nach seiner Beschlussfassung durch den Rat der Stadt einen verbindlichen Rahmen für konkretes Handeln im Feld der Integrationsarbeit.
Im allgemeinen Teil (s. Anlage/ Kapitel 1-5) werden die wesentlichen Grundlagen des Konzepts, die Rahmenbedingungen der kommunalen Integrationsarbeit sowie statistische Daten zur Bevölkerung mit (und ohne) Einwanderungsgeschichte darstellt. Außerdem wird das im Zuge der Konzeptentwicklung umgesetzte Beteiligungsverfahren kurz skizziert (s. Punkt 3). Die Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagement NRW (KIM) in Oberhausen wird in einem gesonderten Kapitel behandelt, um den diesbezüglichen konzeptionellen Anforderungen des Landes Rechnung tragen zu können.
Der Hauptteil (s. Anlage/ Kapitel 6) umfasst das eigentliche Handlungskonzept. In sechs Handlungsfeldern werden aufbauend auf einer Analyse der jeweiligen Ausgangslage und Handlungsbedarfe strategische Zielsetzungen formuliert. Darüber hinaus werden bereits identifizierte Maßnahmen und Projekte dargestellt.
Im Abschlusskapitel (s. Anlage/ Kapitel 7) wird der Umsetzungsprozess beschrieben.
3. Beteiligungsverfahren
Im Rahmen des Entwicklungsprozesses zum vorliegenden Handlungskonzept wurde ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Dabei wurden folgende Zielsetzungen verfolgt:
(1) Konkrete (fachliche) Impulse für die Konzepterstellung einholen;
(2) Mitwirkungsbereitschaft für den Umsetzungsprozess generieren;
(3) Akzeptanz für die Planungsergebnisse steigern (Legitimation).
Im Mittelpunkt stand die Planung, Organisation und Durchführung von drei Workshops (15.05, 20.05 und 27.05.2025). Diese boten einem breiten Spektrum von Akteuren aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft die Möglichkeit, sich aktiv in die konkrete inhaltliche Ausarbeitung der sechs zentralen Integrations-Handlungsfelder (s. Anlage/ Kapitel 6) einzubringen. Bereits im November 2024 fand eine Auftaktveranstaltung statt, die als inhaltlicher Einstieg in den Beteiligungsprozess diente und erste Impulse für die nachfolgenden Workshops setzte.
4. Umsetzungsprozess
Die Verantwortung für die Gesamtkoordination des Umsetzungsprozesses liegt beim Kommunalen Integrationszentrum (KI) (s. Anlage/ Kapitel 7.1). Eine zentrale Rolle im Umsetzungsprozess nimmt der „Lenkungskreis Integration in Oberhausen (LIO)“ ein. Dieses Gremium (ehemaliger KIM-Lenkungskreis) übernimmt eine beratende, abstimmende und planende Rolle im Rahmen der Umsetzung und Weiterentwicklung des „Handlungskonzeptes Integration in Oberhausen“ und soll strategische Grundsatzentscheidungen der politischen Gremien der Stadt beratend begleiten (s. Anlage/ Kapitel 7.2).
Durch die vorgesehene Einrichtung eines sog. Innovationsbudget sollen innovationsförderliche Rahmenbedingen für die Maßnahmenentwicklung und -umsetzung geschaffen werden. Erfolgreiche Handlungsansätze und Maßnahmen sollen nach deren Überprüfung im kommunalen Regelhaushalt fest verankert werden (s. Anlage/ Kapitel 7.3).
Mit der Einrichtung des Innovationsbudgets sind keine unmittelbaren finanziellen Konsequenzen verbunden. Die benötigten jährlichen Haushaltsmittel i. H. v. 60.000,00 EUR werden für den Zeitraum 2026 bis 2028 im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2026 ff. beim Produkt 050501 - Kommunales Integrationszentrum (KI), Auftrag 260005050105 - Integrationsmanagement berücksichtigt. Eine entsprechende Kompensation ist durch Mittelumschichtungen im Haushalt des Bereiches 2-6/KI sichergestellt; im Konkreten wird eine Einsparung in gleicher Höhe im Deckungsring D05050001 - DR Produktgruppenspezifische Sach- und Dienstleistungen als Deckung herangezogen.
Mit dem Instrumentendreiklang aus Monitoring, Aktionsplan und Berichterstattung soll ein transparentes, zielgerichtetes und überprüfbares Fundament für eine zukunftsorientierte Integrationspolitik in Oberhausen geschaffen werden (s. Anlage/ Kapitel 7.4). Die Berichterstattung soll jährlich erfolgen. Der erste Integrationsbericht für die Stadt Oberhausen wird bis Ende des Jahres 2026 vorgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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