Beschlussvorlage - B/17/6787

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Der Rat der Stadt beschließt

 

  1. die Neueinrichtung einer Vollzeitplanstelle „Musikschullehrer/in“ (EG 9b TVöD) im Bereich 0-6/ Musische Bildung

 

  1. die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 33.125,00 EUR im Deckungsring Personal (D00000001) unter Berücksichtigung einer Stellenbesetzung zum 01.08.2025.

 

Deckungsvorschlag
Für die anteiligen Kosten für das Jahr 2025 in Höhe von 33.125,00 EUR können zur Kompensation Honorarkosten in Höhe von 19.484,06 EUR im Auftrag 860004070103 – JEKITS, Sachkonto 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftigte strukturell gekürzt werden.

Der verbleibende Kostenanteil in Höhe von 13.640,94 EUR verschlechtert das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

Reduzieren

Bezug

VV-Beschluss vom 27.05.2025 (Drucksachen-Nr. V/17/6649)

Reduzieren

Sachverhalt

Der Bereich 0-6/ Musische Bildung beantragt die Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitplanstelle „Musikschullehrer/in“.

Die Städtische Musikschule Oberhausen bietet ein breit gefächertes Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche – von der musikalischen Früherziehung über Instrumental- und Gesangsunterricht bis hin zur studienvorbereitenden Ausbildung. Darüber hinaus bestehen vielfältige Ensembleangebote sowie ein inklusives Musizierprojekt („Integrationskreis Regenbogen“), in dem Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam musizieren.

Zur Sicherstellung dieses Angebots wurde im Jahr 1999 ein wöchentliches Gesamtkontingent von rund 480 Unterrichtseinheiten (UE) festgelegt. Dieses wurde im Stellenplan durch 16 Vollzeitplanstellen abgebildet. Die Vollzeitbeschäftigung einer Musikschullehrerin bzw. eines Musikschullehrers umfasst 30 Unterrichtsstunden pro Woche, um der erforderlichen Vor- und Nachbereitung Rechnung zu tragen.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung (HSK 2012 ff.) hat der Bereich 0-6/ Musische Bildung angeboten, Unterrichtsstunden zu reduzieren und die Einsparung folgender Unterrichtsstunden als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung umgesetzt:

HSK-Maßnahme

Reduktion UE

Stellenumfang

Nr. 63

8

0,27

Nr. 64

15

0,5

Nr. 65

30

1,0

Nr. 66

15

0,5

Weitere 30 UE (1,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ)) wurden im Rahmen von Altersteilzeitregelungen eingespart. Zusätzlich wurde ein Stellenanteil von 0,8 VZÄ in ein Sachkostenbudget zur Finanzierung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgewandelt. Insgesamt führte dies zu einer Reduzierung des originären Stellenkontingents um rund 4,0 VZÄ.

Zur Sicherstellung ihres vielfältigen Unterrichtsangebots steht der städtischen Musikschule derzeit ein wöchentliches Kontingent von 360 UE zur Verfügung. Ergänzend kommen seit dem Jahr 2022 weitere 14 UE hinzu, die über die Landesförderinitiative „Musikschuloffensive“ finanziert werden, sodass das Gesamtkontingent 374 UE beträgt. Dieses Kontingent entspricht einer Stellenkapazität von rund 12,5 VZÄ. Der tatsächliche Beschäftigungsumfang im Bereich der festangestellten Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer beträgt derzeit 368,26 Unterrichtsstunden, die sich auf insgesamt 21 Beschäftigte mit individuellen Arbeitszeiten verteilen.

Bedeutung des Herrenberg-Urteils

Um den laufenden Unterrichtsbetrieb aufrechtzuerhalten, wurde in der Vergangenheit zunehmend auf Honorarkräfte zurückgegriffen. Diese Lehrkräfte arbeiten auf Honorarbasis und sind somit nicht sozialversichert, sondern selbstständig. Mit Urteil vom 28. Juni 2022 (sog. Herrenberg-Urteil) stellte das Bundessozialgericht jedoch fest, dass die typischen Arbeitsbedingungen der Honorarkräfte an Musikschulen nicht den Kriterien einer selbstständigen Tätigkeit, sondern denen einer abhängigen Beschäftigung entsprechen. Die in der Musikschule eingesetzten Honorarkräfte gelten somit als „scheinselbstständig“ und müssen künftig – mit Ausnahme von Studierenden und Rentenbeziehenden – festangestellt werden.

Aufgrund dessen müssen die entsprechenden Honorarverhältnisse bis Ende 2026 in feste Beschäftigungsverhältnisse überführt werden. Das Urteil gibt somit den zentralen Anlass für die beantragte Neueinrichtung der Planstelle. Auch viele andere öffentliche Musikschulen haben bereits begonnen, ihre Honorarkräfte schrittweise in feste Beschäftigungsverhältnisse zu überführen.

Fachkräftemangel und Abwanderung von Honorarkräften

Zudem verschärft sich auch in Oberhausen der Fachkräftemangel im Bereich Musikpädagogik deutlich. Insbesondere im Rahmen des Landesprogramms JeKits (Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen) können nicht alle geplanten UE realisiert werden. Die vorhandenen Lehrkräfte sind vollständig ausgelastet.

Gleichzeitig nimmt die Nachfrage nach Unterricht an der städtischen Musikschule weiter zu. Grund ist neben der zunehmenden Attraktivität des eigenen Angebots unter anderem der Rückgang privatwirtschaftlicher Musikunterrichtsangebote. Aktuell stehen etwa 190 Personen auf der Warteliste der Musikschule; je nach Kategorie kann die Wartezeit dabei über ein Jahr betragen.

Darüber hinaus wandern Oberhausener Honorarkräfte zunehmend in benachbarte Kommunen, die Festanstellungen anbieten, ab. Rückmeldungen zeigen, dass feste Beschäftigungsverhältnisse von einigen Honorarkräften ausdrücklich erwünscht sind und sie bei entsprechender Perspektive gerne weiterhin in Oberhausen tätig wären.

Eingliederung in die Arbeitsorganisation

Weiterhin umfasst die Arbeit der städtischen Musikschule neben der Erteilung von qualifiziertem Musikunterricht auch umfangreiche organisatorische, konzeptionelle und pädagogische Aufgaben. Diese Aufgaben können nur von festangestellten Musikschullehrerinnen und Musikschullehrern wahrgenommen werden, da eine Eingliederung von Honorarkräften in die Arbeitsorganisation der Musikschule der Vereinbarung über eine Tätigkeit als freie Mitarbeiterin bzw. freier Mitarbeiter entgegensteht. In diesem Zusammenhang hat sich gezeigt, dass eine beschäftigte Honorarkraft aufgrund ihrer künstlerischen, pädagogischen und musikdidaktischen Kompetenzen besonders befähigt ist – und auch ausdrücklich wünscht –, sich in die konzeptionellen und strategischen Aufgaben der Musikschule einzubringen. Eine Übernahme dieser Honorarkraft in ein festes Anstellungsverhältnis würde dazu beitragen, diese für die Musikschularbeit wichtigen Kompetenzen dauerhaft zu binden und die personelle Basis für die zukünftige Musikschularbeit zu stärken.

Organisatorische Stellungnahme

Aus Gründen der Fachkräftesicherung, der Qualitätssicherung und zur Wahrung der organisatorischen Handlungsfähigkeit sowie insbesondere vor dem Hintergrund des Herrenberg-Urteils wird die Einrichtung der beantragten Vollzeitstelle empfohlen. Die damit verbundene Erhöhung des Gesamtdeputats der städtischen Musikschule um 30 UE (1,0 VZÄ) stellt aus organisatorischer Sicht eine strategisch sinnvolle und zukunftsorientierte Maßnahme dar. Sie dient vor allem der langfristigen Stabilisierung des Unterrichtsbetriebs, der verlässlichen Abdeckung bestehender und wachsender Bedarfe sowie der dauerhaften Bindung qualifizierter Lehrkräfte.

Zudem ist die Überführung der derzeit eingesetzten Honorarkräfte in feste Beschäftigungsverhältnisse aufgrund des Herrenberg-Urteils bis Ende 2026 ohnehin erforderlich. Die beantragte Vollzeitstelle stellt somit den ersten Schritt in dieser Umstrukturierung dar, von dem perspektivisch auch weitere Honorarkräfte betroffen sein werden. Die Einrichtung der Stelle ist daher nicht nur fachlich sinnvoll, sondern vor allem rechtlich geboten, um die künftigen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Mit der Umsetzung der Maßnahmen wäre folglich eine Ausweitung des Stellenplans um insgesamt 1,0 VZÄ verbunden. Insofern wurde geprüft, ob entsprechende kompensatorische Maßnahmen in Frage kommen.

Kompensation

Die Ausweitung des Gesamtkontingents um 30 UE ermöglicht eine gleichzeitige Reduktion des Honorarkräfteeinsatzes im selben Umfang. Dadurch können Personalkosten eingespart und zur Kompensation verwendet werden. Für die betroffenen Unterrichtsbereiche gelten derzeit folgende Honorarsätze:

         JeKits Instrumental bzw. Tanzunterricht: 40,49 EUR pro UE

         JeKits 1 bzw. Ensembleunterricht: 48,58 EUR pro UE

Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit prognostiziert werden kann, ob die künftig festangestellte Lehrkraft ausschließlich Instrumentalunterricht oder auch JeKits 1- und Ensembleformate übernehmen wird, wird im vorliegenden Kompensationsvorschlag von einer gemischten Auslastung und einem Durchschnittswert ausgegangen.

Bei einer durchschnittlichen Unterrichtsdauer von 35 Wochen jährlich ergeben sich für 30 UE pro Woche (15 UE je Unterrichtsbereich) folgende Honorarkosten:

         15 UE JeKits Instrumental/Tanzunterricht x 40,49 EUR x 35   = 21.257,25 EUR

         15 UE JeKits 1/Ensembleunterricht x 48,58 EUR x 35   = 25.504,50 EUR

         Gesamtsumme der ersetzbaren Honorarkosten   = 46.761,75 EUR

Demnach könnte eine jährliche Kompensation durch Einsparungen bei den Honorarkosten in Höhe von 46.761,75 EUR im Auftrag 860004070103 ‚JEKITS‘, Sachkonto 501900 ‚Aufwendungen für sonstige Beschäftigte‘ erfolgen, entsprechend im Jahr 2025 anteilig für 5 Monate in Höhe von 19.484,06 EUR.

Weitere bereichs- oder dezernatsinterne Kompensationen kommen nicht in Betracht.

Kosten der Stelle

Die Vergütung der Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer richtet sich nach EG 9b TVöD. Die jährlichen Personalkosten betragen gemäß den KGSt-Richtwerten für eine Vollzeitstelle jährlich 79.500,00 EUR.

Sach- und Gemeinkosten sind in dieser Berechnung nicht enthalten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Musikschullehrkräfte keinen klassischen Büroarbeitsplatz benötigen. Die für den Unterricht erforderlichen Mittel sowie die notwendige Infrastruktur stehen bereits vollständig zur Verfügung.

Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Kompensation ergibt sich folglich ein jährlicher Mehraufwand in Höhe von 32.738,25 EUR, entsprechend in 2025 anteilig für 5 Monate in Höhe von 13.640,94 EUR.

 

Loading...