Beschlussvorlage - B/17/6889
Grunddaten
- Betreff:
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Digitalisierung der Verwaltung, hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Maximilian Berger
- Verantwortung:
- Herr van Benthem, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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07.07.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
a) Auf die Vorberatung durch Ausschüsse wird hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen verzichtet.
b) Die überplanmäßige Bereitstellung eines investiven Auszahlungsbudgets für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt:
Finanzstelle 440001020300000 IT
Finanzposition 783.200 Auszahlungen Erwerb bewegl. Sachanlagen<800 EUR
Summe 400.000,- Euro
Deckungsvorschlag
Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die vorgegebene Kreditobergrenze der Bezirksregierung wird beachtet.
Sachverhalt
Unvorhergesehene Verzögerung bei der Abrechnung von Investitionen des Jahres 2024
Die im Jahr 2024 durchgeführten Digitalisierungsmaßnahmen wurden von den Dienstleistern erst nach dem Kassenschluss des Haushaltsjahres 2024 in Rechnung gestellt. Dies führt dazu, dass die Kosten dieser Investitionen nicht im Haushaltsjahr 2024, sondern erst im Haushaltsjahr 2025 in die Finanzplanung einfließen.
Mehrauszahlungen im Haushaltsjahr 2025 durch überplanmäßige Belastungen aus dem Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der zeitlichen Verschiebung der Rechnungsstellung entstehen Mehrauszahlungen, die das Haushaltsjahr 2025 überplanmäßig belasten. Dies führt zu einer unvorhergesehenen finanziellen Belastung, die im Haushaltsjahr 2025 abgedeckt werden muss. Um alle geplanten Digitalisierungsmaßnahmen des Jahres 2025 durchzuführen werden somit zusätzliche Mittel i.H.v 400.000 € benötigt.
Sollten im Rahmen weiterer unterjährig entstehender Digitalisierungsbedarfe oder weiterer Beschleunigungen laufender Projekte finanzielle Mehrbedarfe enstehen, werden diese in separaten Entscheidungsvorlagen behandelt.
