Antragsvorlage - A/17/6858
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Linke.Liste-Ratsfraktion gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Erstellung einer Wohnraumschutzsatzung gemäß §12 Absatz 1 des Wohnraumstärkungsgesetzes (WohnStG)
- Antragsteller/-in:
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Yusuf Karacelik
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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24.06.2025
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Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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25.06.2025
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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26.06.2025
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.06.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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07.07.2025
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Sachverhalt
Das Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG) eröffnet allen Kommunen die Möglichkeit, eine Zweckentfremdungssatzung (Wohnraumschutzsatzung) auf den Weg zu bringen.
Um Verwahrlosung und Leerstand von innerstädtischen Wohngebäuden entgegenzuwirken, beantragt die e Liste die Erstellung einer Wohnraumschutzsatzung nach § 12 Wohnraumstärkungsgesetz NRW. Diese Satzung stellt jede Nutzung der Immobile unter einen Genehmigungsvorbehalt der Gemeinde.
Die Umwandlung von Wohnungen in Gewerberäume, Leerstand von Wohnungen und Häusern, sowie die Verwahrlosung der Gebäude, weil sie als Geldanlage nicht rentabel genug sind, sind in Oberhausen ein bekanntes Problem. 2023 betrug die Zahl der vollständig leerstehender Wohnimmobilien in Oberhausen 4.633. Das sind 4,2% aller Immobilien. Mehr als die Hälfte dieser Gebäude stehen seit über einem Jahr leer. (Stand 2023) 40% sogar seit mehr als vier Jahren. Eine Vielzahl alter Gebäudebestände laufen Gefahr, sich mittelfristig ebenfalls zum Leerstand zu entwickeln.
Mit der Wohnraumschutzsatzung werden insbesondere die oben genannten Praktiken erschwert. Die Gemeinde kann bei Verstößen Bußgelder aussprechen oder auch für leerstehende Wohnungen einen Obmann*frau einsetzten, die sich für den Erhalt der Immobilen einsetzt. Diese Leistungen werden den entsprechenden Eigentümer*innen in Rechnung gestellt.
