Beschlussvorlage - B/17/6865

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf die Vorberatung durch den Kulturausschuss wird gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen vom 21.03.2023 verzichtet. 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt zu:

Auftrag 860004080106 - Creative City
Sachkonto 521150: Aufwendungen für Sanierung, Gebäude und Grundstücksunterhaltung - 641.060 EUR

 

Deckungsvorschlag:

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Finanzplan). Durch Inanspruchnahme eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens ergeben sich keine Auswirkungen auf das geplante Jahresergebnis.

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Bezug

B/17/1533-02
B/17/5564

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Sachverhalt

Im Jahr 2022 hat das Dezernat 1/Finanzen und Kultur mit der Durchführung des Projektes "Creative City" im Rahmen des Bundesprogrammes "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" (ZIZ) begonnen. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gefördert. Die Stadt Oberhausen trägt einen Eigenanteil von 10%.


Für das Geschäftsjahr 2023 hat die Stadt Oberhausen 1.980.740 EUR Förderung erhalten. Diese wurde zur Deckung von laufenden Maßnahmen des Haushaltsjahres 2023 genutzt. Nicht genutzte Fördergelder des Haushaltsjahres 2023 wurden über einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) in das Haushaltsjahr 2024 übertragen und zur Deckung laufender Maßnahmen des Haushaltsjahres 2024 in Anspruch genommen. Zusätzlich wurden im Haushaltsjahr 2024 530.000 EUR an Fördergeldern beim Fördermittelgeber abgerufen. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 wurde ein PRAP in Höhe von 831.059,41 EUR gebildet, um die Fortführung in 2024 begonnener Teilprojekte zu sichern. Der PRAP wurde im laufenden Haushaltsjahr 2025 unter dem Auftrag 860004080106 - Creative City, Sachkonto 414000 – Zuweisungen vom Bund aufgelöst und dient zur Deckung der laufenden Rechnungen im Geschäftsjahr 2025. Um diese Rechnungen begleichen zu können, ist eine Bereitstellung des Aufwands- sowie Auszahlungsbudgets erforderlich und unabweisbar.


Am 14.03.2025 wurden bereits 190.000 EUR durch den Kämmerer bereitgestellt. Gemäß des o.g. Beschlussvorschlags sind noch weitere 641.060 EUR bereitzustellen um die Umsetzung und Abwicklung der Maßnahme sicherzustellen. Der § 9 der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Oberhausen sieht ab dem Überschreiten der Erheblichkeitsgrenze von 200.000 EUR eine Beteiligung des Rates der Stadt vor.

 

Die o.g. Mittelbereitstellung in Höhe von 641.060 EUR umfasst dabei insbesondere folgende Teilprojekte TP 1.2.1 "Machbarkeitsstudie Leerstandsumnutzung", sowie TP 1.8.1 "Instandsetzung Supermarkt der Ideen". Durch die Zustimmung erhöht sich der negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Finanzplan). Durch die Inanspruchnahme des PRAP ergeben sich keine Auswirkungen auf das geplante Jahresergebnis 2025.

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