Beschlussvorlage - B/17/6675

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „Benutzungs- und Entgeltordnung für die Städtische Musikschule Oberhausen vom…“ 

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Bezug

Drucksachen - Nr. B/17/4376-01

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Sachverhalt

Zuletzt hat der Haupt- und Finanzausschuss auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW (a.F.) anstelle des Rates der Stadt am 22.03.2021 die 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Städtische Musikschule Oberhausen vom 22.06.2015 beschlossen. Diese 3. Änderung beinhaltete keine Erhöhung der Entgelte; eine solche erfolgte zuletzt im Jahr 2009 und ist überfällig.

Der Rat der Stadt Oberhausen hat ein Haushaltssicherungskonzept 2024 ff beschlossen (vgl. Drucksachen-Nr. B/17/4376-01), das u. a. für die Städtische Musikschule Oberhausen eine Erhöhung der Musikschulentgelte beschreibt. Dementsprechend sollen die Entgelte nunmehr moderat angepasst werden.

Zur Vermeidung einer 4. Änderung der aktuellen Benutzungs- und Entgeltordnung für die Städtische Musikschule Oberhausen vom 22.06.2015, werden im Interesse der Übersichtlichkeit die nunmehr erforderlichen Änderungen zum Anlass genommen, eine Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Städtische Musikschule Oberhausen vorzuschlagen. Diese Neufassung enthält über die Anpassung der Entgelte hinaus weitereredaktionelle Änderungen.

Die wesentlichen Punkte sind:

- Die Musikschulentgelte werden ab 01.08.2025 um rund 5 % der bisherigen Entgelte angehoben. Eine Rundung der Beträge wurde vorgenommen. 

Es werden, gleichbleibende SchülerInnenzahlen vorausgesetzt, Mehrerträge/-einzahlungen von rund 9.000,-- EUR/Jahr (Auftrag 860004070100 - Musikschule, Sachkonto 446100 - Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte) erwartet und entsprechend bei der Haushaltsplanung 2026 ff. berücksichtigt. Sozialermäßigungen werden in bewährter Form weiterhin gewährt (50 % Ermäßigung auf Antrag bei Bezug von Sozialleistungen zum Lebensunterhalt, 20 % Geschwisterermäßigung sowie die Möglichkeit des Einsatzes von "Bildung und Teilhabe"- s. Synopse § 8 Abs 3 Nr. 2).

Im Vergleich zum Preisniveau anderer Ruhr-Musikschulen bleibt die Städtische Musikschule Oberhausen mit der Neufassung der Entgelte preislich sehr attraktiv und wettbewerbsfähig. Die vorgeschlagene Anpassung greift die allgemeinen Preissteigerungen der Lebenshaltung teilweise auf und erscheint sehr moderat.

Es bleibt festzuhalten, dass die in der Städtischen Musikschule Oberhausen zukünftig zu erhebenden Entgelte nicht kostendeckend sind. Diese Erträge dienen dazu, den Zuschuss der Stadt Oberhausen vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung zu begrenzen.

Unter Berücksichtigung der Digitalisierung wird zukünftig die An- und Abmeldung in der Städtischen Musikschule online über das Musikschulverwaltungsprogramm möglich sein (s. § 6).

Die Modalitäten der Entgelterstattung bei Unterrichtsausfall werden angepasst. Mit der Neufassung werden 35 UE pro Jahr garantiert.

Soweit aufgrund von Erkrankung der Lehrkraft oder sonstigen Umständen, die durch die Städtische Musikschule zu vertreten sind, Unterricht ausfällt, wird damit die Erstattung von Entgelten vereinheitlicht. Die Erstattung erfolgt auf formlosen Antrag, da erfahrungsgemäß viele Entgeltschuldner auf eine Erstattung zugunsten der Musikschule verzichten.

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Anlagen

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