Antragsvorlage - A/17/6857

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die STOAG, ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach §265a wegen „Erschleichen von Beförderungsleistungen“ zu stellen.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Bürger:innen der Stadt, die sich aufgrund von Armut und fehlender finanzieller Mittel kein Ticket leisten können, werden nach dem oben genannten Paragrafen angezeigt und müssen nach einem anschließenden Strafverfahren, eine Geldstrafe entrichten. Betroffene, die einer Zahlung nicht nachkommen können, können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Hiervon besonders berührt sind Geringverdienende.

 

Deswegen beantragt, die Linke.Liste, entsprechende Fälle künftig nicht mehr als eine Straftat zu behandeln. Dies ist nach Ansicht unserer Fraktion für alle Seiten ein vernünftiger Ansatz. Zum einen wären somit die Betroffenen von einer eventuellen Ersatzfreiheitsstrafe bewahrt. Zum anderen werden so die Steuerzahler um die Kosten unnützer Gerichtsverfahren und Ersatzfreiheitsstrafen entlastet. 

Hierfür sollten wir in Oberhausen die Initiative ergreifen und dem Beispiel vieler anderer Kommunen folgen. Zu nennen sind hier: Köln, Düsseldorf, Münster. Niemand sollte aus Armut ins Gefängnis müssen.

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