Antragsvorlage - A/17/6857
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Linke.Liste-Ratsfraktion gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Verzicht auf Strafverfolgung wegen der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein
- Antragsteller/-in:
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Yusuf Karacelik
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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24.06.2025
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Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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25.06.2025
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Sachverhalt
Bürger:innen der Stadt, die sich aufgrund von Armut und fehlender finanzieller Mittel kein Ticket leisten können, werden nach dem oben genannten Paragrafen angezeigt und müssen nach einem anschließenden Strafverfahren, eine Geldstrafe entrichten. Betroffene, die einer Zahlung nicht nachkommen können, können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Hiervon besonders berührt sind Geringverdienende.
Deswegen beantragt, die Linke.Liste, entsprechende Fälle künftig nicht mehr als eine Straftat zu behandeln. Dies ist nach Ansicht unserer Fraktion für alle Seiten ein vernünftiger Ansatz. Zum einen wären somit die Betroffenen von einer eventuellen Ersatzfreiheitsstrafe bewahrt. Zum anderen werden so die Steuerzahler um die Kosten unnützer Gerichtsverfahren und Ersatzfreiheitsstrafen entlastet.
Hierfür sollten wir in Oberhausen die Initiative ergreifen und dem Beispiel vieler anderer Kommunen folgen. Zu nennen sind hier: Köln, Düsseldorf, Münster. Niemand sollte aus Armut ins Gefängnis müssen.
