Beschlussvorlage - B/17/6735
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung von Nachwuchskräften im Jahr 2026
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Alina Bocholt
- Verantwortung:
- Frau Costecki, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
07.07.2025
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
- für das Jahr 2026 die Einstellung von
90 Nachwuchskräften im Verwaltungsbereich,
43 Nachwuchskräften im Bereich der sozialen Berufe
24 Nachwuchskräften im Bereich der technischen Berufe
6 Nachwuchskräften im Bereich der sonstigen Berufe
- deren Übernahme nach Ausbildungsabschluss unter Berücksichtigung der in der Vorlage genannten Kriterien.
Sachverhalt
A. Ausbildung 2026
Grundlage für die Festlegung der Einstellungszahl der Nachwuchskräfte ist eine jährlich systematische Fortschreibung der Personalbedarfsberechnung, zuletzt erstellt im Frühjahr 2025. Hier werden die Personalbedarfe in den unterschiedlichen Ebenen der Berufsgruppen des allgemeinen Verwaltungsdienstes insbesondere zum Ausgleich der fluktuationsbedingten Notwendigkeiten abgebildet.
Grundlagen der Prognose:
- SAP-basierte Fluktuationsauswertung der relevanten Berufsgruppen im
nichttechnischen Verwaltungsdienst,
- Übernahme aller zzt. in Ausbildung befindlicher Nachwuchskräfte (siehe lit. B.),
- Übernahme der für den Qualifizierungslehrgang gewonnenen
Quereinsteiger/innen,
- Berufsgruppenwechsel, die über Aufstiegsmöglichkeiten vom „mittleren“ in den
„gehobenen“ Dienst geplant sind,
- ungeplante Abgänge z. B. durch Kündigung, vorzeitigen Ruhestand, Altersteilzeit,
Elternzeit mit einem Erfahrungswert in der Größenordnung von jährlich acht
Personen je Berufsebene.
Der demografische Wandel stellt die Personalgewinnung aller Kommunen vor große Herausforderungen, alle Städte müssen sich dem Wettbewerb um junge Talente stellen. Dennoch ist es realistisch, dass im Jahr 2026 insgesamt annähernd 90 Prozent des nachfolgend beschriebenen Bedarfs über die Einstellung von Nachwuchskräften gedeckt wird. Für die Verwaltungsberufe liegt diese Quote bei über 80 Prozent. Dies setzt weiter intensive Bemühungen im Bereich des Ausbildungsmarketings voraus, um das für viele junge Menschen attraktive Ausbildungs- und Studienangebot der Stadtverwaltung Oberhausen noch bekannter zu machen und um nicht den Anschluss an die teils größeren Nachbarstädte zu verlieren. Dies umfasst sowohl den Einsatz personeller wie auch finanzieller Ressourcen.
I. Verwaltungsberufe
Nach der Personalbedarfsberechnung des Bereiches 4-1/Personal und Organisation für die klassischen nichttechnischen Verwaltungsberufe ergibt sich unter Berücksichtigung entstehender Vakanzen und haushaltsbedingter Vorgaben für das Ausbildungsjahr 2026 und damit für die Übernahmejahre 2028/29 nach heutigem Stand folgender Einstellungs- und Ausbildungsbedarf:
|
|
Bereinigter Personalbedarf bis 2029 |
|
„Mittlerer“ Dienst |
56 |
|
„Gehobener“ / „höherer“ Dienst |
54 |
Im „gehobenen Verwaltungsdienst“ soll weiterhin sowohl ein Ausbildungsangebot über das Duale Studium als Stadtinspektoranwärter/in als auch über den Quereinstieg zum Verwaltungsfachwirt/in angeboten werden. Auf diesem Weg werden unterschiedliche Gruppen von Bewerber/innen angesprochen, wobei gerade der Quereinstieg in den letzten Jahren verstärkt nachgefragt wurde, was sich in gestiegenen Bewerbungszahlen niederschlug.
Im Berufsbild der Kaufleute für Büromanagement sind die Bewerbungszahlen in den letzten Jahren stark rückläufig, sodass eine Besetzung der Ausbildungsplätze zuletzt teils mit Bewerber/innen der Berufsbilder Stadtsekretäranwärter/in und Verwaltungsfachangestellte/r erfolgt ist. Die Ausbildungsinhalte dieser drei Berufsbilder des ehem. „mittleren Dienstes“ unterscheiden sich nur geringfügig, die Absolvent/innen werden im Anschluss an die Ausbildung bzw. an den Vorbereitungsdienst auf denselben Stellen eingesetzt. Vor diesem Hintergrund soll ab dem Ausbildungsjahr 2026 im Berufsbild Kaufleute für Büromanagement keine Ausbildung mehr erfolgen. Anstelle dessen sollen die Einstellungszahlen in den Berufsbildern Stadtsekretäranwärter/in und Verwaltungsfachangestellte/r erhöht werden.
II. Spezialberufe
Auch die Bedarfe in den sog. Spezialberufen sind grundsätzlich auf Basis der o. g. Fluktuationsanalyse ermittelt worden und sind als organisatorisch begründet zu betrachten.
Dualer Studiengang Soziale Arbeit
Auch der im Jahr 2023 in enger Zusammenarbeit mit der Fachverwaltung konzipierte Duale Studiengang Soziale Arbeit hat sich gut etabliert. Wie im Vorjahr soll die Zahl der Einstellungen hier bei 8 liegen, womit sich die Gesamtzahl der Studierenden in diesem Studiengang auf 29 erhöht.
Praxisintegrierte Ausbildung
Im vergangenen Jahr hat sich der Trend bestätigt, dass die Nachfrage nach Plätzen für Erzieher/innen im Anerkennungsjahr rückläufig ist, dass sich aber stattdessen mehr junge Menschen für eine Praxisintegrierte Ausbildung im Erziehungsbereich interessieren. Vor diesem Hintergrund soll die vergleichsweise hohe Zahl von Ausbildungsplätzen für die Praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher/in beibehalten werden (15), die Zahl der Ausbildungsplätze für die Praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Kinderpfleger/in soll von 8 auf 10 erhöht werden. Eine weitere Steigerung ist derzeit aufgrund der bestehenden Ausbildungskapazitäten der städtischen Kindertageseinrichtungen nicht realisierbar.
Berufspraktikanten/innen
Hinsichtlich der Erzieher/innen im Anerkennungsjahr wird auf die o. g. Ausführungen im Zusammenhang mit der PIA-Ausbildung verwiesen. Für 2026 sollen 7 Stellen angeboten werden.
Um den Kreis potenzieller Bewerber/innen im Bereich der Sozialen Arbeit möglichst groß zu halten, sollen im Jahr 2026 neben dem o. g. Dualen Studiengang weiterhin 3 Plätze für Sozialarbeiter/innen im Anerkennungsjahr angeboten werden, da auch hier vereinzelt vielversprechende Bewerbungen eingehen.
III. Einstellungsvorschlag
Vor dem Hintergrund der vorherigen Ausführungen bewegt sich der Vorschlag zu den Einstellungszahlen für das Ausbildungsjahr 2025 erneut über dem Niveau der Soll-Zahlen für das Vorjahr. Insbesondere in den Spezialberufen sind die Bedarfe in enger Abstimmung mit den jeweiligen Fachverwaltungen sowie nach organisatorischer Prüfung definiert worden. Dementsprechend sollen dem Rat der Stadt folgende Ausbildungsberufe/-zahlen zur Beschlussfassung in der Sitzung am 07.07.2025 vorgelegt werden:
|
I. Verwaltungsberufe |
Soll 2025 |
Soll 2026 |
Bemerkung |
|
Stadtinspektoranwärter/in |
35 |
30 |
|
|
Stadtinspektoranwärter/in, Studiengang Verwaltungsinformatik (nichttechnische Laufbahn) |
1 |
k. B. |
|
|
Qualifizierungslehrgang zum/zur Verwaltungsfachwirt/in |
25 |
20 |
|
|
Stadtsekretäranwärter/in |
15 |
20 |
|
|
Verwaltungsfachangestellte/r |
15 |
20 |
|
|
Kaufmann/frau für Büromanagement |
6 |
k. B. |
|
|
Zwischensumme |
97 |
90 |
|
|
II. Soziale Berufe |
Soll 2025 |
Soll 2026 |
Bemerkung |
|
Dualer Studiengang „Soziale Arbeit“ |
8 |
8 |
|
|
Sozialarbeiter/in i. A. |
3 |
3 |
|
|
Praxisintegrierte Ausbildung Erzieher/in |
15 |
15 |
|
|
Praxisintegrierte Ausbildung Kinderpfleger/in |
8 |
10 |
|
|
Erzieher/in i. A. |
9 |
7 |
|
|
Zwischensumme |
43 |
43 |
|
|
III. Technische Berufe |
Soll 2025 |
Soll 2026 |
Bemerkung |
|
Brandmeisteranwärter/in |
8 |
13 |
ggf. bis zu 16 BMA, siehe B/17/6586 |
|
Brandoberinspektoranwärter/in |
2 |
k. B. |
|
|
Notfallsanitäter/in |
k. B. |
9 |
|
|
Stadtbauoberinspektoranwärter/in |
k. B. |
1 |
|
|
Stadtvermessungsoberinspektoranwärter/in |
1 |
k. B. |
|
|
Vermessungstechniker/in |
2 |
k. B. |
|
|
Geomatiker/in |
1 |
k. B. |
|
|
Stadtinformatikoberinspektoranwärter/in, Studiengang Verwaltungsinformatik (technische Laufbahn) |
1 |
k. B. |
|
|
Fachinformatiker/in Systemintegration |
k. B. |
1 |
|
|
Fachinformatiker/in Digitale Vernetzung |
k. B. |
k. B. |
|
|
Zwischensumme |
15 |
24 |
|
|
IV. Sonstige Berufe |
Soll 2025 |
Soll 2026 |
Bemerkung |
|
Fachangestellte/r Medien- und Informationsdienste (Archiv) |
k. B. |
k. B. |
|
|
Fachangestellte/r Medien- und Informationsdienste (Bibliothek) |
k. B. |
2 |
|
|
Hygienekontrolleur/in |
1 |
k. B. |
|
|
Lebensmittelkontrolleur/in |
k. B. |
1 |
|
|
Fachkraft für Veranstaltungstechnik |
1 |
1 |
|
|
Volontariat Ludwiggalerie |
1 |
k. B. |
|
|
Förderprogramm f. junge Menschen mit Behinderung |
2 |
2 |
|
|
Zwischensumme |
5 |
6 |
|
|
Gesamtzahl Ausbildung 2025 | 2026 |
160 |
163 |
|
Die o. g. Unterdeckung im Bereich der Verwaltungsberufe könnte im Betrachtungszeitraum bis 2029 für den „mittleren Dienstes“ durch weitere Einstellungen von Stadtsekretäranwärter/innen (mit nur zweijährigem Vorbereitungsdienst) in den nachfolgenden Jahren reduziert werden. Im Bereich des „gehobenen Dienstes“ besteht die Möglichkeit, die Bedarfe durch ein kontinuierliches Angebot des 21-monatigen Quereinstiegs zum/zur Verwaltungsfachwirt/in zu decken.
B. Übernahme 2025
Wie unter lit. A beschrieben, wird bei der Personalbedarfsberechnung die Übernahme der Nachwuchskräfte zu 100 Prozent eingerechnet. Deshalb soll die derzeitige sehr gute Übernahmeregelung für alle Ausbildungsberufe mit folgender Aussage beibehalten werden: „Alle Nachwuchskräfte sollen bei insgesamt guten Leistungen, Eignung und Befähigung sowohl während der gesamten Ausbildungszeit als auch in der Abschlussprüfung unbefristet auf Grundlage des TVöD übernommen bzw. in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden“.
Dieses Angebot geht davon aus, dass die Prüfungsergebnisse wie in den letzten Jahren im Notenbereich „sehr gut“ bis „befriedigend“ liegen. Soweit der Bereich 4-1/Personal und Organisation im individuellen Einzelfall allerdings zu einem anderen Betrachtungsergebnis kommt, ist bei erfolgreichem Prüfungsabschluss zunächst eine einjährig befristete Weiterbeschäftigung auf Basis des TVAöD mit angestrebter Übernahme bei entsprechender Bewährung vorgesehen.
C. Finanzieller Aufwand Ausbildung 2026 – 2030:
Für die unter lit. A. vorgeschlagenen Einstellungen für das Ausbildungsjahr 2026 ergeben sich folgende Gehaltsaufwendungen (Arbeitgeberbrutto inkl. etwaiger Sonderzahlungen):
|
|
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
Summe |
|
Nachwuchskräfte EJ 2026 (ohne Feuerwehr) |
1.300.000 € |
3.880.000 € |
2.780.000 € |
1.250.000 € |
40.000 € |
9.250.000 € |
|
Nachwuchskräfte Feuerwehr EJ 2026 (siehe V/17/3674) |
500.000 € |
560.000 € |
230.000 € |
60.000 € |
0 € |
1.350.000 € |
|
Insgesamt ca. |
1.800.000 € |
4.440.000 € |
3.010.000 € |
1.310.000 € |
40.000 € |
10.600.000 € |
Hierin sind die Personal- und Sachkosten des Fachbereichs 4-1-40/Aus- und Fortbildung, anfallende Studiengebühren, Kosten für überbetriebliche Lehrgänge und dienstbegleitende Unterrichte sowie Beihilfen und sonstige Personalaufwendungen für Nachwuchskräfte nicht enthalten.
Die Haushaltsmittel werden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2026ff im Deckungsring Personal bzw. im Deckungsring Aus- und Fortbildung berücksichtigt.
