Berichtsvorlage - M/17/6801

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Beratungsfolge

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Bezug

B/17/1965-01 vom 16.05.2022 (Rahmenplan Holten)

 

M/17/2961-01 vom 19.01.2023 (Integriertes Handlungskonzept OB-Holten „Perspektive Holten“)

 

B/17/5290 vom 01.07.2024 (Beschluss Gestaltungskonzept Synagoge Holten und Vorkaufsrechtssatzung)

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2022 – basierend auf dem Rahmenplan Ortskern Holten – die Erarbeitung eines Integrierten Handlungskonzeptes (ISEK), das als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des §1 Abs.6 Nr.11 BauGB dienen soll, beschlossen. Ebenfalls wurde in dieser Sitzung beschlossen, parallel zur Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes die Neuordnung und Neugestaltung des Marktplatzes Holten, einschließlich der Neuordnung der Mobilitätsangebote im Bereich des Marktplatzes, zu planen.

 

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) „Perspektive Holten“ wurde am 23. September 2024 vom Rat der Stadt Oberhausen, insbesondere als Grundlage zur Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung, beschlossen. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, den für die Umsetzung des ISEK „Perspektive Holten“ erforderlichen Städtebauförderantrag für das Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf im September 2024 zu stellen und die notwendigen Haushaltsmittel ab dem Haushaltsjahr 2025 bis voraussichtlich 2034 einzustellen. Mit Veröffentlichung des STEP 2025 am 24. April 2025 wurde der Stadt Oberhausen mitgeteilt, dass eine Förderung im Programmjahr 2025 nicht in Aussicht gestellt werden kann.

 

Die Kosten für das wettbewerbliche Verfahren inklusive der benötigten Honorare für die Verfahrensteilnehmenden sowie das Honorar des Verfahrensmanagements zur Planung, Organisation und Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zur Umgestaltung des Holtener Marktplatzes werden aufgrund des vorliegenden Ratsbeschlusses vom 16. Mai 2022 trotz der ausbleibenden Förderung durch die Stadt Oberhausen finanziert. Grundsätzlich ist eine Förderung der baulichen Umgestaltung des Holtener Marktplatzes perspektivisch bei erneuter Förderantragstellung weiterhin möglich.

 

Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 16. Mai 2022 erfolgte am 29. April 2025 die Veröffentlichung der Ausschreibung für das Verfahrensmanagement zur Organisation, Durchführung und Nachbereitung des freiraumplanerischen Wettbewerbs zur Umgestaltung des Holtener Marktplatzes. Die Frist zur Abgabe von Angeboten ist am 19. Mai 2025 abgelaufen. Insgesamt haben sieben Büros ein Angebot eingereicht. Nach Prüfung aller eingereichten Angebote soll die Auftragserteilung noch im Juni 2025 erfolgen.

 

Der Zeitplan sieht vor, dass im Rahmen des wettbewerblichen Verfahrens zur Umgestaltung des Holtener Marktplatzes auch die Einbindung der lokalen Bevölkerung erfolgen soll. Nach derzeitigem Stand der Überlegungen soll vor der Bearbeitungsphase der Planungsbüros noch im Herbst dieses Jahres eine zielgruppenspezifische Beteiligungsveranstaltung durchgeführt werden, in der die Stadtverwaltung ihre ersten Ideen und Skizzen sowie Restriktionen für die Marktplatzumgestaltung vorstellt und gemeinsam mit den Anwesenden diskutiert. Die inhaltlichen Anregungen der Anwesenden sollen von den bis zu 15 am Wettbewerb teilnehmenden Landschaftsarchitekturbüros aufgenommen und in die weitere Planung integriert werden.

 

Nach Auftragsvergabe soll zunächst ein Auftakttermin – möglichst noch im Juni 2025 – mit der Auftraggeberin zur Abstimmung der Vorgehensweise, Terminkette und organisatorischer Abläufe erfolgen. Nach Festlegung dieser erforderlichen Rahmenbedingungen soll ein weiterer Abstimmungstermin unter Beteiligung der gesamten Projektgruppe stattfinden. Innerhalb dieses Termins sollen gemeinsam die Ziele und die konkrete Aufgabenstellung für die zu erarbeitende Auslobung definiert werden.

 

Frühzeitig im Verfahren wird der formale Teil der Auslobung mit allen relevanten Angaben zum Verfahren gemäß RPW 2013 und VgV 2016 erstellt. Gleichzeitig erfolgt die Auswahl der Preisrichter*innen sowie ggf. der gesetzten Teilnehmenden. Zudem wird der Wettbewerb frühzeitig bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) angekündigt.

 

Nach erfolgreicher Registrierung des Wettbewerbs bei der AKNW erfolgt die EU-weite Bekanntmachung des geplanten Wettbewerbsverfahrens. Anschließend wird das Bewerbungsverfahren und ggf. ein Losverfahren zur Auswahl der Teilnehmenden durchgeführt. Dieses Verfahren wird sich voraussichtlich auf den Zeitraum Dezember 2025 bis Januar 2026 erstrecken.

 

Voraussichtlich im Februar oder März 2026 beginnt die Arbeitsphase der Teilnehmenden. Empfohlen wird eine angemessene Bearbeitungsdauer für die Wettbewerbsteilnehmenden von mindestens sechs Wochen. Innerhalb dieser Bearbeitungszeit ist eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Diese wird gemeinsam mit der / dem Auftragnehmer/in geplant und organisiert.

 

Nach jetzigem Stand der Planung erfolgt die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten mit anschließender Vorprüfung aller Beiträge voraussichtlich im April 2026. Der Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt voraussichtlich im Mai 2026 mit der Preisgerichtssitzung. Die Ergebnisse des Wettbewerbs sollen anschließend in einer Wettbewerbsdokumentation zusammengefasst werden, die zeitnah nach der Preisgerichtssitzung vorliegt. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung sollen alle Wettbewerbsarbeiten möglichst innerhalb eines Monats öffentlich ausgestellt werden. 

 

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