Berichtsvorlage - M/17/6835

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Beratungsfolge

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Bezug

Tätigkeit der Verfahrenslotsenden gemäß § 10b SGB VIII im Zeitraum 06.2024-04.2025

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Sachverhalt

Am 10.06.2021 ist das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten, womit die Grundlage für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe geschaffen wurde. Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ohne und mit (drohenden) Behinderungen sollen zukünftig, ab dem 01.01.2028, durch das Jugendamt, gewährt werden. Damit entfällt die aktuelle Trennung der Hilfe aus Eingliederungshilfe SGB IX und Hilfen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII, hin zur `inklusiven Lösung´.

Die Umsetzung der `inklusiven Lösung´ soll in einem dreistufigen Reformprozess bis zum 01.01.2028 erfolgen.

Stufe 1 war die Reform des KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) 2021. Damit wurde der § 10b SGB VIII (Installation von Verfahrenslotsenden gesetzlich verpflichtend) geschaffen.

Stufe 2 ist der Einsatz der Verfahrenslotsenden ab dem 01.01.2024.

Stufe 3 bildet zum 01.01.2028 die Gesamtzuständigkeit der öffentlichen Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit oder ohne (drohende) Behinderungen.

Aus dem § 10 b SGB VIII des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) ergibt sich für die Verfahrenslotsenden sowohl ein Beratungs- und Unterstützungsauftrag für Ratsuchende in der Einzelfallbearbeitung als auch ein struktureller Beratungs- und Unterstützungsauftrag für das örtliche Jugendamt.

 

  1. Beratung im Einzelfall

Die Verfahrenslotsenden beraten, unterstützen und begleiten Ratsuchende auf freiwilliger Basis unabhängig und vertraulich (auf Wunsch) durch das gesamte Antrags- und Leistungsverfahren der Eingliederungshilfe.

Die Eingliederungshilfe nach SGB IX hält nach Antragstellung Hilfen für geistig, körperlich und mehrfach behinderte Menschen sowie seelisch Behinderte oder von einer seelischen Behinderung bedrohte Menschen, bereit. Hilfen können hier Schulbegleitung, Therapien, Familien unterstützende Dienste, Arbeitsassistenz etc. sein.

Derzeit bildet die Eingliederungshilfe einen eigenen Aufgabenbereich im Fachbereich 3-2-20. Die Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen mit der `inklusiven Lösung´ zum 01.01.2028 in den Bereich 3-1 Kinder, Jugend und Familie (öffentlicher Jugendhilfe) übergehen.

Die Verfahrenslotsenden informieren und beraten über Rechte, Ansprüche und Leistungen der Eingliederungshilfe, unterstützen beim Ausfüllen und Stellen von Anträgen. Sie erklären die Inhalte von eventuellen Leistungsbescheiden, vermitteln zu Ansprechpartner:innen und Angeboten für junge Menschen mit (drohender) Behinderung, helfen in der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und kennen eventuell benötigte Unterstützungsangebote, um diese an die Ratsuchenden weiterzugeben.

 

  1. Beratung des Jugendamtes

Die `inklusive Lösung´ wird durch die öffentlichen Träger der Eingliederungs- und Jugendhilfe bis zum 01.01.2028 herbeizuführen sein. Hierbei unterstützen die Verfahrenslotsenden gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag in beratender Funktion.

Dabei bringen sie die gesammelten Erfahrungen in der Einzelfallarbeit in den Prozess der Zusammenführung ein.

Sie werten ihre Arbeit statistisch aus und erstatten im Abstand von 6 Monaten dem Jugendhilfeausschuss Bericht über die Erfahrungen in der strukturellen Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Akteur:innen, insbesondere den Reha-Trägern.

Sie nehmen an relevanten Ausschüssen, Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen, wie z.B. dem Arbeitskreis für Menschen mit Behinderungen oder dem Netzwerk Frühe Hilfen teil, um Eindrücke der Kooperation der verschiedenen Bereiche untereinander und zu verschiedenen Beratungsstellen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen zu gewinnen und diese ebenfalls in den Prozess der Zusammenführung der Hilfen einzubringen.


Aktueller Sachstand

In Oberhausen haben die Verfahrenslotsinnen am 15.01. und 12.02.2024 ihre Arbeit im Rathaus Osterfeld, Bottroper Straße 183, aufgenommen.

Für die Arbeit der Verfahrenslotsenden wurden von der Stadt Oberhausen zwei Vollzeitstellen geschaffen. Eine Stelle wurde durch eine Sozialarbeiterin und eine durch eine Verwaltungsangestellte mit dem Angestelltenlehrgang II besetzt. Die Verwaltungskraft hat im Februar 2025 intern den Arbeitsplatz gewechselt, somit war eine Stelle unbesetzt. Eine interne Stellenausschreibung hat stattgefunden und die vakante Stelle wird zeitnah nachbesetzt.

Die Stellen sind zunächst befristet bis zum 31.12.2027.

Die Verfahrenslotsinnen haben an verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen insbesondere zu den Sozialgesetzbüchern (SGB I, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB VIII, SGB IX, SGB XII und SGB XIV) teilgenommen und diese abgeschlossen.

Sie nehmen an einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen und dem Landschaftsverband Rheinland teil.

In Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Rheinland wurden regionale Arbeitsgruppen eingerichtet.

Für Oberhausen setzt sich die Gruppe aus den Kommunen

  •           Düsseldorf,
  •           Duisburg,
  •           Dortmund,
  •           Essen,
  •           Gladbeck und
  •           Wuppertal

zusammen.

Darüber hinaus sind die Verfahrenslotsinnen fester Bestandteil des Planungs-/ Steuerungsgremium des Landschaftsverband Rheinland und der Stadt Oberhausen, der Facharbeitsgruppe Beratung (Unterarbeitsgruppe der AG nach §78 SGB VIII), dem Netzwerk „Frühe Hilfen“, dem Arbeitskreis für Menschen mit Behinderungen, den Stadtteilgremien und dem Arbeitskreis Beratungsstellen.

Flyer und Homepage wurden aufgebaut. Um den Bekanntheitsgrad der Verfahrenslotsinnen in Oberhausen zu steigern, wurden ab Juni 2024 Flyer an Kinderärzte:innen, Kinder-/Jugendlichen Psychotherapeut:innen, Kinderpsycholog:innen sowie verschiedene Träger wie z.B. die Lebenshilfe e.V. Oberhausen verteilt. Die Homepage der Verfahrenslotsinnen wurde im Juli 2024 online gestellt, im Dezember 2024 folgte die Homepage in leichter Sprache.

Die Bürger:innen erhalten zunehmend durch andere Beratungsstellen und Institutionen wie z.B. Jugendhilfeträger Kenntnis über die Verfahrenslotsinnen.

Im vergangenen Halbjahr zeigte sich, dass zum aktuellen Zeitpunkt die Netzwerkarbeit und die Teilnahme an den genannten Gremien und Arbeitskreisen einen großen Teil der Arbeit ausmacht. Ebenso zeigte sich, dass die Trägerlandschaft in Oberhausen einen hohen Beratungsbedarf hinsichtlich des Stellenprofil der Verfahrenslotsenden und der inklusiven Lösung hat.

Im Berichtszeitraum wurde an 30 Treffen unterschiedlicher Arbeitsgruppen und Gremien teilgenommen.

Gremium/ Netzwerktreffen/ Arbeitskreise

Anzahl der Kontakte zu genannter Anfrage

 

 

Netzwerktreffen frühe Hilfen

2

AK Menschen mit Behinderung

4

AG 78 / Untergruppe Beratung

4

AG Landschaftsverband Rheinland / Verfahrenslotsen

2

Planungs-/Steuerungsgremium Landschaftsverband Rheinland u. Stadt OB

3

Netzwerktreffen KI

1

Beirat für Menschen mit Behinderungen

1

Sozialraumgremium

2

AK Beratung

4

Regionale AG Verfahrenslotsen

4

AG 78/ Untergruppe HZE

1

Ruhrgebiet and friends/ Verfahrenslotsen

2

 

Bedarf an einem Informationsaustausch oder Beratung hatten folgenden Institutionen:

Träger

Grund der Anfrage

GTI

Beratung zu einer geplanten Anschlussmaßnahme

Intego

Fachaustausch zu verschiedenen Fällen gem. § 35a

Frühförderstelle Alsbachtal

Informationsaustausch

Eingliederungshilfe (FB 3-2-20)

Beratung zu Zuständigkeiten

KIBEO (Kindertagesbetreuung Oberhausen)

Informationsaustausch

Bunter Kreis Duisburg

Informationsaustausch

Regionalteams

Fachaustausch

 

Über die angefragten Beratungen wird das erforderliche Netzwerk weiter ausgebaut und der Bekanntheitsgrad der Verfahrenslotsinnen der Stadt Oberhausen gesteigert.

Aktuell werden 16 von Behinderungen betroffene Bürger:innen durch die Verfahrenslotsin begleitet und beraten.

Grundanliegen bei Erstkontakt

Diagnostik vom …

körperlich

geistig

seelisch

Sinnesbeein-
trächtigung

Information

 

 

ja

 

 

Information

01.08.2023

 

 

ja

 

Information

 

 

 

ja

 

Information

 

 

 

ja

 

Information

17.04.2024

ja

ja

 

 

Unterstützung

 

 

ja

 

 

Information

 

 

ja

 

 

Unterstützung

 

ja

 

 

 

Unterstützung

 

ja

ja

 

 

Unterstützung

 

 

ja

 

 

Information

 

 

ja

ja

 

Unterstützung

 

 

 

 

 

Information

 

 

 

ja

 

Unterstützung

 

 

ja

ja

 

Information

 

ja

 

 

 

Unterstützung

 

 

 

ja

 

 

Ein gutes, funktionierendes Netzwerk ist zwingend erforderlich, um das Ziel der `inklusiven Lösung´ für junge Menschen mit und ohne (drohenden) Behinderungen zu erreichen.

 

Ausblick

Die Verfahrenslotsinnen werden sich durch weitere gezielte Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit (Auftritt in den sozialen Medien / Facebook und Instagram) bei betroffenen Bürger:innen bekannt machen und die Einzelfallarbeit ausweiten.

Mit der öffentlichen Jugendhilfe wurde ein Schnittstellenpapier entwickelt, um Arbeitsfelder auf der einen Seite und auf der anderen Seite Schnittmengen bzw. Abgrenzungen zu beschreiben. Das Schnittstellenpapier wird durch die Schnittstellen mit der Eingliederungshilfe gem. SGB IX ergänzt.

Die Teilnahme an bestehenden Arbeitskreisen ist fester Bestandteil der Arbeit.

Gleichzeitig wird es erforderlich sein, Arbeitsgruppen ins Leben zu rufen, die eine strukturierte Zusammenführung der Hilfen hin zu der öffentlichen Jugendhilfe für eine gelingende Übermittlung zum 01.01.2028 erarbeiten.

Würden Stand Mai 2025 alle Hilfen gem. SGB IX und die Hilfen gem. §35a SGB VIII (Fachstelle der öffentlichen Jugendhilfe) an die öffentliche Jugendhilfe überführt werden, wären 1.300 Fälle zu überführen.

Um Kindern- und Jugendlichen mit Behinderungen aktuell in Nichtzuständigkeit und zukünftig ggf. mit Mandat eine adäquate Hilfe anbieten zu können, muss eruiert werden, welche ambulanten und stationären Hilfsangebote in und um Oberhausen herum angeboten werden. Hier werden die Verfahrenslotsenden zukünftig eng mit der Jugendhilfeplanung Hilfen zur Erziehung zusammenarbeiten, um einen Überblick über die Angebote systematisch aufzustellen.

Damit eine strukturierte Überleitung gelingen kann, wird es eine Arbeitsgruppe geben müssen, die entsprechend die ersten Schritte gemeinsam erarbeiten wird. Jedoch bedarf es an dieser Stelle der Positionierung der neuen Bundesregierung, ob die Umsetzung erfolgen wird. Erst nach einer finalen Entscheidung, kann ein interner Zeitplan erarbeitet werden, zu welchem Zeitpunkt eine Überleitung der Fälle stattfinden soll.

Hierzu wurden durch das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht vier mögliche Modelle vorgestellt:

 

Bei vollständig vorgezogener Großer Lösung,

wenn also alle Anträge auf Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB VIII und SGB IX in einem Team bearbeitet werden, besteht für den internen Transformationsprozess wenig(er) Unterstützungsbedarf durch die Verfahrenslotsenden. Wertvoll kann auch die Unterstützung bei der fortwährenden Angleichung der Prozesse, Planverfahren und fachlichen Haltung sein. Hilfreich bleibt zudem die Unterstützung bei der gleichwohl erforderlichen Zusammenarbeit mit anderen Stellen.

 

Bei vorgezogener Großer Lösung,

jedoch nach Art der Eingliederungshilfe getrennten Teams im Jugendamt besteht zusätzlich Unterstützungsbedarf im Hinblick auf die Herausforderung, eine gelungene Zusammenarbeit zwischen ASD und Eingliederungshilfe-Teams zu organisieren, indem Verständnis für die jeweiligen Perspektiven gefördert wird. Außerdem bestehen auch Angleichungsbedarfe wie im Fall einer vollständig vorgezogenen Großen Lösung.

 

Bei Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII bzw. SGB IX in gleicher Trägerschaft,

also der Gewährung von Eingliederungshilfe durch das Jugendamt bzw. Sozialamt derselben Kommune, ist noch die Zusammenführung der Zuständigkeit bis 2028 in der Zuständigkeit des Jugendamts mit Unterstützung der Verfahrenslotsenden erforderlich.

 

Bei unterschiedlichen SGB VIII- und SGB IX-Trägern,

insbesondere in Bundesländern mit überörtlichem SGB IX-Träger, bestehen besonders große Herausforderungen bei der Zusammenführung der Leistungen im Jugendamt und damit ein besonders großer Unterstützungsbedarf durch den Verfahrenslotsen. [1]

Ein weiterer Baustein zu einer gelingenden Zusammenarbeit und dem Ziel „Hilfen aus einer Hand“ näher zu kommen, ist die Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Eingliederungshilfe und der öffentlichen Jugendhilfe. Diese befindet sich in der Planung.

Überdies finden die im Rahmen der Fallarbeit festgestellten Gelingensfaktoren und Stolpersteine Berücksichtigung im gesamten Gestaltungsprozess.


[1] Positionspapier zum Verfahrenslotsen § 10b SGB VIII vom 04.08.2022 (Microsoft Word - Positionspapier_Verfahrenslotse_2022-09-14)

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