Berichtsvorlage - M/17/6829

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Sachverhalt

 1. Einleitung

Der vorliegende Bericht der Erzieherischen Hilfen bezieht sich auf das erste Quartal des Jahres 2025 und zeigt im Folgenden die Transferleistungen und Fallzahlentwicklungen im Fachbereich 3-1-40 auf. Diese werden im Vergleich zu den Vorjahren ab 2020, unter Bezugnahme des jeweils ersten Quartals dargestellt.

Die Hilfen in den jeweiligen Fällen erhalten eine differenzierte Betrachtung nach den folgenden Kategorien: ambulant, beratend, teilstationär, stationär.

Bei der Darstellung der Transferleistungen ist das Ergebnis des jeweiligen Betrachtungs-zeitraums gegenübergestellt.

Ebenso findet sich eine Prognose verglichen mit dem Planansatz für das Haushaltsjahr 2025. Erstmals wird im Sinne der Weiterentwicklung des bereits etablierten Berichtes der Aufwand der einzelnen Sachverhalte im gesamten Deckungsring „Erzieherische Hilfen“ beschrieben, um die einzelnen Aufwendungen im Zusammenhang darzustellen.

Alle Daten sind dem Modul Wirtschaftliche Jugendhilfe des Fachverfahrens LogoData entnommen und wurden für den vorliegenden Bericht zum 1. Quartal 2025 am Stichtag 02.06.2025 erhoben.

Zur besseren Lesbarkeit sind detailliertere Darstellungen der Sachkonten dem Quartalsbericht als Anhang beigefügt.

Wie in den Vorberichten ist auch hier darauf hinzuweisen, dass die Verzögerung von entstehenden Kosten (im eigentlichen Leistungsmonat) aufgrund des tatsächlichen Rechnungseingangs mit entsprechender Sollstellung, das Gesamtergebnis noch geringfügig verändern kann. Diese Verzögerungen können ebenfalls zur Folge haben, dass valide Zahlen für die Quartalsberichte verspätet vorliegen.

 

 

2. Übersichten

Die nachfolgenden Abbildungen stellen das Ist-Ergebnis der zugrundeliegenden Betrachtungszeiträume - zum oben genannten Stichtag-  dar. Da das Fachverfahren LogoData monetären Aufwand bezogen auf seinen Leistungszeitraum verbucht, können sich diese Angaben noch ändern (s.o).

  

2.1 Entwicklung Fallzahlen je Quartal Q1 2022 – Q1 2025

 

Das Diagramm bildet die Entwicklung der Fallzahlen der Hilfen zur Erziehung, inkl. UMA-Fälle, für die jeweiligen Quartale der Jahre 2022 bis Q1 2025 ab. Hierbei sind alle Hilfen berücksichtigt, für die Transferaufwendungen geleistet wurden.

 

2.2 Laufende Hilfen: exkl. UMA

 

 

In dieser Grafik sind die laufenden erzieherischen Einzelfallhilfen ohne Berücksichtigung der UMA-Hilfen, in den jeweiligen Hilfearten aufbereitet. Hierbei kommt es zu Mehrfachnennungen, da ein Fall mehrere Hilfen in Anspruch nehmen kann. Es ist ablesbar, dass sich die Anzahl der Hilfen nicht maßgebend verändert hat. Ein leichter Anstieg im Vergleich des jeweils ersten Quartals 2024 und 2025 ist im stationären Bereich zu verzeichnen.

  

2.3 Laufende Hilfen: UMA

 

In dieser Darstellung finden sich ausschließlich die laufenden Einzelfallhilfen der UMA, in den jeweiligen Hilfearten. Hierbei kommt es zu Mehrfachnennungen, da ein Fall mehrere Hilfen in Anspruch nehmen kann. Ein kontinuierlicher Anstieg im Jahresvergleich wird im stationären Bereich und bei den Beratungen von 2023 auf 2024 deutlich. Im Jahresvergleich der ersten Quartale 2024 und 2025 ist ein marginaler Rückgang bei den stationären Hilfen zu sehen, wohingegen die Beratungen weiter angestiegen sind. Ob hier eine Korrelation besteht bleibt abzuwarten.

  

2.4 Haushaltsansatz, Quartalsergebnis, Prognose

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dargestellt ist der Aufwand der einzelnen Sachverhalte im gesamten Deckungsring „Erzieherische Hilfen“. Im oberen Block sind die bekannten und in der Vergangenheit regelmäßig berichteten Hilfearten aufgeführt. Im unteren Block sind weitere Positionen aufgeführt, welche diese ergänzen und vervollständigen. Dies dient der Transparenz in der Gesamtdarstellung der untereinander deckungsfähigen Positionen.

Die Leistungen für Hilfen zur Erziehung machen im gesamten Deckungsring ca. 93 % der Transferleistungen aus. Die aktuelle Prognose liegt nach aktuellem Stand etwa 6.300.000 € über dem Planansatz. Die Aufwendungen der Hilfeleistungen im Rahmen intensivpädagogischer Maßnahmen gem. §35 SGBVIII bedürfen hierbei einer besonderen Betrachtung, da diese Transferleistungen den Haushalt zusätzlich stark belasten.

Die Transferaufwendungen für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) werden in der Regel vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) nahezu vollumfänglich kompensiert.

Erstattungen an Gemeinden stellen im Rahmen der Aufwendungen den zweitgrößten Posten dar. Für das erste Quartal wurden bereits 66 % des geplanten Ansatzes erstattet. Nach jetzigem Stand liegt die Prognose ca. 2.000.000 € über dem geplanten Haushaltsansatz. Zukünftig werden die Erstattungen an Gemeinden über das Fachverfahren LogoData vorgenommen werden können.

Die gezeigten Aufwendungen für das Projekt „Kinderstark“ beziehen sich ausschließlich auf die Positionen im Deckungsring Erzieherische Hilfen und bilden somit nicht vollumfänglich das Volumen des Gesamtprojektes ab.  

  

3. Fazit und Ausblick

Die Zahlen im vorgestellten Bericht liegen 0,5 % über dem Vor-Quartal. Somit kann für das erste Quartal 2025 geschlussfolgert werden, dass die Kosten im Vergleich zum Ende des Jahres 2024 nahezu gleichbleibend waren.

Die angehängte detaillierte Aufstellung nach Sachkonten zeigt die Aufwendungen im Einzelnen.

Neben den bereits im Jahresbericht 2024 benannten Tarifsteigerungen der Jugendhilfeträger, wird derzeit ein besonderer Fokus auf die Analyse weiterer ursächlicher Parameter bezüglich der steigenden Aufwendungen in der Einzelfallhilfe gelegt. Hierbei spielen beispielsweise notwendige Prozessoptimierungen bei internen Prüfprozessen und Fallabgaben eine signifikante Rolle.

Bezüglich der bundesweit angespannten Angebotssituation bei den ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung, insbesondere bei Erfordernis intensivpädagogischer Maßnahmen, findet seitens der Jugendhilfeplanung HzE ein intensiver Austausch mit Trägern der Jugendhilfe statt, um hierzu eine bedarfsgerechte Jugendhilfestruktur zu entwickeln. Die intensivpädagogischen Maßnahmen gem. §35 SGBVIII stellen aktuell die größte Herausforderung im Rahmen der Hilfeplanung dar und sind in ihrer Dauer und Intensität der Zusatzhilfen schlecht prognostizierbar.

Unter den genannten Herausforderungen ist der Auftrag für das Haushaltsjahr 2025 darin begründet, neben einer bedarfsgerechten Jugendhilfestruktur die internen Arbeitsprozesse mittel- und langfristig zu optimieren, um den bestehenden Herausforderungen gerecht zu werden.

Für die zukünftige Berichterstattung wird das aktuelle Format, welches die Bedarfe des Jugendhilfeausschusses besser berücksichtigt, weiter angepasst.

 

Laufende Hilfen HzE und UMA prozentual

 

 

Verausgabtes Budget 1. Quartal 2025

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Anlagen

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