Berichtsvorlage - M/16/1156-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Nach dem grundsätzlichen Beschluss zur Einrichtung von Hol- und Bringzone an Oberhau­sener Grundschulen (Drucksache: B/16/0186-01) ist die erste Hol- und Bringzone an der Ruhrschule eingerichtet worden (Drucksache: M/16/0182-01). Die Verwaltung, die Verkehrs­wacht, die Schulpflegschaft und die Schulleitung der Postwegschule halten eine Hol- und Bringzone im Bereich der Schule ebenfalls für sinnvoll.

 

Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern der Polizei, der Verkehrswacht, der Schulleitung, der Schulpflegschaft und des Bereichs Tiefbau ist die Situation zu Schulbeginn beobachtet worden. Dabei sind folgende Probleme aufgefallen:

 

  • Es wird vor der Schule in dem Bereich des Gehweges geparkt, wo das Parken auf dem Gehweg nicht mehr zulässig ist. Dies gefährdet zu Fuß gehende Schulkinder.
  • Im Einmündungsbereich der Olgastraße wird direkt vor der Ampel geparkt, womit Schul­kinder, die an der Ampel warten, nicht zu erkennen sind.
  • In der Olgastraße wird am Fahrbahnrand gehalten. Die Schulkinder müssen die durch haltende Fahrzeuge anderer Eltern unübersichtliche Olgastraße queren.

 

Zur Vermeidung von Verkehrsgefahren und zur Ordnung der Verkehrssituation wird bei dem Ortstermin eine Hol- und Bringzone an zwei Standorten mit insgesamt 11 Stellplätzen vorge­schlagen. Die Anzahl der Stellplätze erfolgt anhand der Schülerzahl und mit Hilfe der vom ADAC veröffentlichten Hinweise.

 

Standort Olgastraße 

Dieser Standort befindet sich in der Olgastraße östlich der Reinersstraße. Hier stehen bis zu 15 Stellplätze auf städtischem Grundstück zur Verfügung, die den Besuchern des Kleingar­tens dienen. An diesem Standort werden 5 Stellplätze als Hol- und Bringzone ausgeschildert. Die Entfernung zwischen Hol- und Bringzone und Schule ist mit ca. 150 m zwar recht kurz. Es ist aber wichtig, von Norden kommenden Eltern einen Standort anzubieten. Wegen der un­terschiedlichen Zeiten, zu denen die Hol- und Bringzone und ein Kleingarten angefahren werden, kommt es bei der Einrichtung zu keinen Konflikten.

 

Um das Halten am südlichen Straßenrand der Olgastraße und im Kreuzungsbereich Olga­straße/Postweg zu vermeiden, wird an der südlichen Straßenseite der Olgastraße ein absolu­tes Halteverbot angeordnet. Im Kreuzungsbereich Olgastraße/Postweg werden Poller aufge­stellt.

 

Standort Oskarstraße

Dieser Standort befindet sich vor der Kirche. Die ersten 6 Stellplätze sollen als Hol- und Bringzone ausgeschildert werden. Der Weg zwischen der Kirche und der Schule ist den Schulkindern wegen der zweiwöchentlichen Schulgottesdienste bekannt. Wegen der unter­schiedlichen Zeiten sind Konflikte zwischen Kirchenbesuchern und Eltern nicht gegeben. Die Entfernung zur Schule beträgt 240 m. Auf die Einrichtung einer Querungshilfe wird in Abspra­che mit der Polizei zunächst verzichtet.

 

Beschilderung:

Die Hol- und Brinzone wird mit dem Haltestellenschild des ADAC und dem zeitlichen Zusatz „Mo – Fr 7:30 – 8:30“ beschildert. Am Standort Oskarstraße wird zusätzlich ein einge­schränktes Halteverbot (Verkehrszeichen 286) angeordnet.

 

 

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Anlagen

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