Berichtsvorlage - M/16/1124-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion "Die Grünen" zur Schulwegsicherung auf der Gabelstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Frau Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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29.10.2015
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Sachverhalt
Sachdarstellung
In der 7. Sitzung der Bezirksvertretung Sterkrade am 07.05.2015 wurde die Verwaltung beauftragt die Schulwegsicherung im Bereich der Flüchtlingsunterkunft an der Kreuzung „Zum Ravenhorst“ zu untersuchen.
Die Hirschkampschule Ravenhorst wird zurzeit von insgesamt 14 Kindern aus der Flüchtlingsunterkunft besucht, welche auf Ihrem Schulweg die Gabelstraße im Bereich der Kreuzung „Zum Ravenhorst“ queren müssen. Um die Schulwegsicherheit in diesem Bereich bewerten zu können wurden die Verkehrsverhältnisse beobachtet. Der betroffene Abschnitt wird von 6.000 Fahrzeugen pro Tag befahren. Das Querungsverhalten wurde am 15.09.2015 von 7:15 bis 8:15 Uhr (Schulbeginn 8:00 Uhr) erfasst. Die Gabelstraße wurde in dieser Zeit von insgesamt neun Fußgängern und elf Radfahrern gequert. Für die Querung der Straße standen zu jeder Zeit ausreichende Zeitlücken zur Verfügung.
Die Unfallsituation auf der Gabelstraße in dem Bereich zwischen den Straßen “Zum Steinacker“ und „Zum Ravenhorst“ ist unauffällig, insbesondere im Bereich der Unterkunft. Lediglich zu einem Verkehrsunfall kam es im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.07.2015, als ein Pkw-Fahrer im Kreuzungsbereich Gabelstr. / Zum Ravenhorst / Starenweg nach Kontrollverlust über sein Fahrzeug gegen einen Mast prallte. Es entstand leichter Sachschaden.
Der Verkehrsdienst der Polizei hat bislang im Kalenderjahr 2015 auf der Gabelstraße neun Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt und insgesamt 46 Geschwindigkeitsübertretungen mit einem Verwarnungsgeld und drei Geschwindigkeitsübertretungen mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige geahndet.
Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung, der Anzahl der querenden Fußgänger pro Stunde, der Unfallsituation und den sonstigen Beobachtungen, ist die Anordnung einer Überquerungsanlage nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen und eine Begrenzung der Streckengeschwindigkeit auf 30 km/h nicht erforderlich. Es sind aus verkehrsplanerischer und polizeilicher Sicht keine Maßnahmen zur Schulwegsicherung auf der Gabelstraße im Bereich der Flüchtlingsunterkunft erforderlich.
Im Vorfeld der Untersuchung wurde zur Erhöhung der Aufmerksamkeit am 06.05.2015 das mobile Dialog Display der Stadt Oberhausen für einen begrenzten Zeitraum aufgestellt. Leider wurde dieses zwischenzeitlich durch einen Unfall mit Fahrerflucht irreparabel beschädigt.
In Abstimmung mit der Polizei sind in unregelmäßigen Abständen weitere Geschwindigkeitskontrollen durch den Verkehrsdienst der Polizei Oberhausen beabsichtigt.
