Beschlussvorlage - B/17/6796

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1.       die investiven Kosten für die Anschaffung und Installation von 8 Trinkwasserbrunnen in Höhe von voraussichtlich insgesamt 134.232 EUR (Annahme: 80 % Förderquote) unter folgenden Haushaltsstellen bei den künftig zu stellenden Förderanträgen für die Städtebauförderung mit einzureichen und bei den Haushaltsanmeldungen zu berücksichtigen:

Projekt Umgestaltung Markt-, Wappenplatz, Gildenstr. in Osterfeld:

Finanzstelle: 510009020106805 - Umgestaltung Markt-, Wappenplatz, Gildenstr.

Finanzposition: 785200 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

in Höhe von: 16.779 EUR

 

Projekt Relaunch Fußgängerzone in Sterkrade:

Finanzstelle: 510009020107108 – Umbau Bahnhofstraße

Finanzposition: 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

in Höhe von: 33.558 EUR

 

 Projekt Umbau Marktstraße:

Finanzstelle: 510009020107207 – Umbau Marktstraße

Finanzposition: 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

in Höhe von: 33.558 EUR

 

Projekt Revitalisierung Altmarkt:

Finanzstelle: 510009020107209 – Revitalisierung Altmarkt

in Höhe von: 16.779 EUR

 

Die Restsumme in Höhe von 33.558 EUR ist bisher keiner konkreten Maßnahme zuzuordnen und wird mit neuen Finanzstellen nachgemeldet.

 

  1.       die benötigten, nicht förderfähigen, konsumtiven Haushaltsmittel zur Unterhaltung unter Auftrag 220014010113 – Trinkwasserbrunnen, Kostenart 543132 – sonstige Geschäftsaufwendungen entsprechend der im Sachverhalt dargestellten Höhe für die einzelnen Jahre bei den Haushaltsplanaufstellungen 2026 ff. anzumelden.

 

Deckungsvorschlag:

 

Einsparung von Haushaltsmitteln in entsprechender Höhe unter Auftrag: 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen, Kostenart: 543188 – FL Beschaffungswesen.

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Bezug

A/17/2688-01 - Antrag der Fraktion Die Grünen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Sachstandsbericht „Trinkwasser im öffentlichen Raum kostenlos bereitstellen“

 

A/17/3440-01 - Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen zur Drucksache A/17/3325-01- Einrichtung von Trinkwasserbrunnen

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Sachverhalt

Gemäß § 50 ist nach dem aktualisierten Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die öffentliche Wasserversorgung eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist. Des Weiteren gibt die Richtlinie 2020/2184 der Europäischen Union vor, dass der Zugang zu Trinkwasser für Jede/n frei zugänglich sein muss.

 

Mit Ratsbeschluss aus dem Jahr 2023 wurde die Verwaltung aufgefordert, neue Standorte zu identifizieren und Fördermöglichkeiten zu prüfen. Die bestehenden Trinkwasserbrunnen sollen reaktiviert und die Anschaffung von mobilen Trinkwasserspendern geprüft werden.

 

Die Projektfederführung lag auf Grund der Zuständigkeit ursprünglich im Bereich 3-4 / Gesundheit. Diese Aufgabe wurde aber später dem Bereich 2-2 / Umwelt zugeteilt.

 

 Im Frühjahr 2024 wurden dann die fünf bestehenden Trinkwasserbrunnen in Oberhausen, die vom RWW angeschafft und unterhalten werden, reaktiviert und sind seitdem wieder funktionstüchtig.

 

 In einer interdisziplinären Arbeitsgruppe wurden mögliche weitere Standorte für Trinkwasserbrunnen identifiziert. Mit Hilfe von Auswahlkriterien wie z.B. dem Sozialindex, den Hitzehotspots, den zentralen Versorgungsbereichen und den Gebieten der Städtebauförderung konnte die Suche eingegrenzt werden. Anschließend wurden die Standorte mit dem Leitungsnetz von RWW verglichen. Insgesamt wurden so 35 Standorte identifiziert. Die Übersichtsgraphik und die Adressen der jeweiligen Standorte (Anlage Standortübersicht) sind beigefügt.

 

 Die Durchführung von Inbetriebnahme, Wartung und Hygienekontrolle würde wie bei den bereits vorhandenen Trinkwasserbrunnen extern erfolgen.

 

 

 Kostenübersicht der Varianten bei Umsetzung von allen 35 Trinkwasserbrunnen:

 

Anschaffungs-kosten pro Brunnen

Anschaffungs-kosten für 35 Brunnen

Unterhaltungs-kosten pro Brunnen pro Jahr

Unterhaltungskosten für 35 Brunnen pro Jahr

16.779 € (brutto)

587.265 € (brutto)

6.843 € (brutto)

239.505 € (brutto)

 

 

Mit Mitteln der Städtebauförderung könnten die Anschaffungskosten für 8 der 35 Trinkwasserbrunnen gefördert werden (Annahme: 80% Förderquote). Die letztendliche Entscheidung (d.h. Bewilligung) liegt hier bei den Fördermittelgebern. Die dafür anfallenden investiven Anschaffungskosten liegen voraussichtlich in einer Höhe von 134.232 EUR. Die Unterhaltungskosten werden jedoch nicht gefördert. Diese sind bei 8 Trinkwasserbrunnen der Variante 1 mit jährlich 54.744 EUR zu beziffern. Da es sich hierbei um eine freiwillige Aufgabe handelt, müssen diese Haushaltsmittel kompensiert werden.

Für die HH-Jahre 2027 ff. sind voraussichtlich folgende Mittel anzumelden:

 

  • 2027: 13.686 € (2 Brunnen)
  • 2028: 20.529 € (3 Brunnen)
  • 2029: 20.529 € (3 Brunnen)
  • 2030: 47.901 € (7 Brunnen)
  • 2031: 54.744 € (8 Brunnen)

 

 

Kostenübersicht bei Umsetzung von 8 Trinkwasserbrunnen über Städtebauförderung:

 

Anschaffungs-kosten pro Brunnen (20%iger Eigenanteil)

Anschaffungs-kosten für 8 Brunnen (20%iger Eigenanteil)

Unterhaltungs-kosten pro Brunnen pro Jahr

Unterhaltungskosten für 8 Brunnen pro Jahr

3.356 € (brutto)

26.846 € (brutto)

6.843 € (brutto)

54.744 € (brutto)

 

 

Für die übrigen 27 Trinkwasserbrunnen, die aus dem kommunalen Haushalt finanziert werden müssten, stehen derzeit weder auf Landes-, Bundes- noch auf EU-Ebene Fördergelder zur Verfügung.

 

Auf Grund der aktuellen Haushaltslage empfiehlt es sich, zuerst die Möglichkeit der Städtebauförderung zu nutzen und bei den künftigen Förderanträgen diese 8 Trinkwasserbrunnen sukzessive zu beantragen und umzusetzen. Voraussetzung hierbei ist nicht nur die Lage innerhalb eines „aktiven“ Städtebaufördergebietes (hier: Brückenschlag, Osterfeld, Sterkrade), sondern ebenfalls der räumlich-inhaltliche und planerische Bezug zu einer über die Städtebauförderung vorgesehene Baumaßnahme (z. B. Umbau der Marktstraße). Weiterhin wird die Fördermittelkulisse (außerhalb der Städtebauförderung) fortwährend beobachtet und bei entsprechender Fördermöglichkeit werden Anträge gestellt.

 

Die zeitliche Umsetzung der ersten 8 Trinkwasserbrunnen ist von Standort zu Standort unterschiedlich. Wie obenstehend ausgeführt, werden bei allen geplanten Bauvorhaben die Trinkwasserbrunnen planerisch berücksichtigt und bei der Förderantragsstellung mit Kostenangaben hinterlegt. Der erste Trinkwasserbrunnen könnte im Zuge der Umgestaltung der Bahnhofstraße umgesetzt werden. Eine detaillierte Auflistung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Übersicht über die 8 Trinkwasserbrunnen für eine Förderantragsstellung mit Umsetzungszeitraum:

 

Adresse

Fördergebiet

Geplanter Umsetzungszeitraum nach jetzigem Kenntnistand

Arnold-Rademacher-Platz

Sterkrade

Nicht vor 2031*

Bahnhofstraße

Sterkrade

2027

Gildenstraße 17

Osterfeld

2028

Friedensplatz

Brückenschlag

2030

Marktstraße 129

Brückenschlag

2027

Willy-Brandt-Platz, Bahnhofsvorplatz

Brückenschlag

2030

Altmarkt / Marktstraße

Brückenschlag

2030

Lothringerstraße 1 / Ecke Marktstraße

Brückenschlag

2030

*tatsächliche Umsetzung abhängig von der Flächenverfügbarkeit auf dem Arnold-Rademacher-Platz (vorgesehen ist dort eine BE-Fläche für den Ausbau der Betuwe-Linie)

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Anlagen

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