Berichtsvorlage - M/17/6747

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Beratungsfolge

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Bezug

A/17/6019 - Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Osterfeld gem. § 2 der Geschäftsordnung: Einbahnstraßen Regelung Waghalsstraße Ecke Teutstraße

 

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Sachverhalt

In der Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld am 26.11.2024 ist die Verwaltung beauftragt worden, zu überprüfen, ob vor den Häusern der Waghalsstraße 20,22 eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet werden kann.

 

Im Rahmen einer Baumaßnahme in der Vergangenheit wurde dieses Teilstück schon einmal als Einbahnstraße ausgeschildert. Begründet wird der Antrag mit einer unübersichtlichen Verkehrssituation, da die Fahrbahnbreite keinen Begegnungsverkehr zulässt und den schmalen Gehwegen, die durch parkende Fahrzeuge zugestellt werden.

 

Zurzeit wird teils widerrechtlich auf den Gehwegen geparkt und die Befahrung ist grundsätzlich von beiden Fahrtrichtungen erlaubt.

 

Die Überprüfung hat zu folgendem Ergebnis geführt:

 

Die Einrichtung einer Einbahnstraße ist aus straßenverkehrlicher Sicht aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite von ca. 4,00 m sinnvoll.

 

 

Quelle: Streetsmart

 

 

Ein Parken auf dem genannten Straßenabschnitt ist auch nach Einrichten einer Einbahnstraße aufgrund der Gehweg- und Fahrbahnbreite weiterhin nicht möglich.

Aufgrund der Straßenführung bietet sich eine Einbahnstraßenführung in Fahrrichtung Teutstraße an.

 

 

 

Die notwendige verkehrliche Beschilderung wird kurzfristig angeordnet und umgesetzt.

 

 

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