Berichtsvorlage - M/17/6685

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Beratungsfolge

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Bezug

Drucksache- Nr. M/17/5009

Drucksache- Nr. M/17/3262-01

Drucksache- Nr. M/17/1123-01

Drucksache- Nr. M/17/1717-01

 

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Sachverhalt

Die Landesregierung NRW hat das Ziel, die ehrenamtlichen Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Deshalb startete die Landesregierung 2021 mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“.

Auf die Drucksachen M/17/5009, M/17/3262-01, M/17/1123-01 und M/17/1717-01 wird verwiesen.

Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt mit einem jährlich wechselnden Themenschwerpunkt, der durch die Staatskanzlei NRW benannt wird. In 2024 war dies: „Du+Wir=Eins – Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“.

Im Antragszeitraum 2024 (19.08. bis 01.11.2024) wurden in Oberhausen 34 Anträge gestellt. Davon konnten 29 Anträge bewilligt werden; 5 wurden abgelehnt. Eine Auflistung aller Anträge und Entscheidungen ist als Tabelle zur Kenntnis angefügt. Folgende Gründe, aus denen Anträge abgelehnt werden mussten, werden beispielhaft aufgelistet: Mehr Anträge als Gelder zur Verfügung standen, mehrere Anträge von einer Organisation, geplante Aktion außerhalb der Förderperiode. Dort, wo es möglich war, wurde auf andere Förderprogramme hingewiesen, die diese Aktionen fördern könnten. Dies wurde von einigen Vereinen gerne genutzt.

Im Laufe des Jahres wurde zur Bewerbung des Förderprogramms eine Postkarte mit den Kerndaten des Programms versandt und in öffentlichen Gebäuden in Oberhausen ausgelegt. Zudem wurde das Programm in den Printmedien sowie über die social media Kanäle der Stadtverwaltung beworben.

Die Förderrichtlinie, auf deren Grundlage die bisherigen Förderperioden durchgeführt wurden, ist mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft getreten. Am 08.04.2025 informierte das Land NRW über die geplante Fortführung des Förderprogramms. Der entsprechende Vertrag für die Förderzeiträume 2025, 2026 und 2027 wurde am 11.04.2025 durch den Oberbürgermeister Herrn Schranz unterzeichnet. Unter dem Schwerpunktthema „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“ können im Förderzeitraum 2025 Projekte gefördert werden, die von jungen Ehrenamtlichen durchgeführt werden oder sich an junge Engagierte richten, bspw. mit Blick auf Nachwuchsgewinnung.

Förderfähig waren bisher z.B. Ausgaben für Verbrauchsgüter (Getränke usw.), Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (z.B. Plakate oder Flyer), Mietkosten für einen Pavillon oder Arbeitsgeräte am Veranstaltungstag, Ausgaben für Arbeitsmittel (z.B. für Arbeitshandschuhe) oder auch Honorarkosten (z.B. für eine fachliche Beratung). Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden.

Die Anträge müssen weiterhin online gestellt werden. Das Portal hat sich geändert: https://www.xn--frderung-n4a.nrw/onlineantrag#login. Die Antragstellung ist ab dem 05.05.2025 bis 01.11.2025 möglich.

 

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Anlagen

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