Berichtsvorlage - M/17/6706

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Sachverhalt

Die vorhandenen Grünstreifen auf der Lübecker Straße befinden sich derzeit in einem schlechten Zustand. Obwohl sich die Lübecker Straße in einer Tempo 30-Zone befindet, in der gem. StVO am rechten Fahrbahnrand und damit auf der Fahrbahn geparkt werden soll, werden die Grünstreifen beidseitig verstärkt zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt. Das Fehlen von Barrieren im Straßenraum (u.a. ruhender Verkehr) verleitet darüber hinaus schnell zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit.

 

Die aufgebrachten Fahrzeuglasten haben zur Folge, dass die Böden hochgradig verdichtet sind, sodass Oberflächenwasser kaum bzw. nicht mehr versickern kann und den vorhandenen Alleebäumen (Baumhaseln und Hainbuchen) damit nicht zur Verfügung steht. Auch kann das überschüssige Wasser nicht durch Versickerung dem Grundwasserleiter zugeführt werden. Stattdessen ist zu beobachten, dass – verstärkt durch die abschüssige Lage der Straße – Regenwasser (und auch Gießwasser) teilweise unkontrolliert und mit hoher Geschwindigkeit zur Hamburger Straße abfließt und dort in den Straßenkanal eingeleitet wird.

 

In der Vergangenheit wurden darüber hinaus einige Teilbereiche mit dem Aufbringen einer Asphaltschicht zum besseren Parken voll versiegelt, durch die das falsche Parkverhalten aktuell optisch legal erscheint und das Abflussproblem verstärkt wird.

 

Weiterhin verhindern die Verdichtungen und die fehlenden Bodenporen den Transport von Nährstoffen und Sauerstoff in ausreichender Menge zu den Wurzeln.

 

Auch entsprechen die Größen der vorhandenen „Baumscheiben“ nicht den Mindestvorgaben der FLL „Empfehlungen für Baumpflanzungen“ bzw. der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt). An den Vitalitäten der Bestandsbäume lassen sich die negativen Auswirkungen bereits ablesen. Aktuell weist die Hälfte der Alleebäume eine mäßige bis schlechte Vitalität mit entsprechend erhöhtem Pflegeaufwand auf.


 

Um die negativen Auswirkungen auf die Baumstandorte zu beheben und zukünftige Verschlechterungen der noch guten Standorte zu vermeiden, müssen die Grünstreifen durch geeignete Maßnahmen verbessert und stellenweise verbreitert werden.

 

Daher haben die SBO Servicebetriebe Oberhausen Mitte 2024 mit der konzeptionellen Überarbeitung der Grünstreifen begonnen. Aufgrund der zu erwartenden Baukosten wurde der Fokus zunächst auf die nördliche Straßenseite (gerade Hausnummern) gelegt und ein Entwurf weiter ausgearbeitet, wobei die geplante Ausbaugrenze der laufenden Straßenbauplanung Bremener Straße / Hamburger Straße der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH berücksichtigt wurde. Dieser Entwurf wurde vor Ort mit dem Bereich 5-6 abgestimmt und Änderungsvorgaben eingearbeitet.

 

Der Entwurf sieht eine bodentechnische Verbesserung der Baumstandorte sowie eine Entsiegelung und Bodenverbesserung der Zwischenbereiche vor. Außerdem enthält er eine mit dem Bereich 5-6 abgestimmte Verbreiterung der Grünstreifen um 40 cm, die über Wurzelbrücken dem Fußverkehr eine gefahrlose Nutzung ermöglicht und gleichzeitig der Versickerung dient. Durch diese Maßnahmen stehen den Bestandsbäumen vergrößerte und verbesserte Wurzelräume zur Verfügung.

 

Die vorhandene Lücke innerhalb der Allee soll durch eine Neupflanzung geschlossen, die Zwischenbereiche durch weitere attraktive Gehölzpflanzungen insekten- und bienenfreundlich gestaltet werden. Gegen zukünftig widerrechtliches Parken auf den neu hergestellten Flächen werden Poller aufgestellt.

 

Oberflächenwasser soll zukünftig in erster Linie vor Ort versickern und den Pflanzen zur Verfügung stehen. Daher werden wasserspeichernde Substrate eingesetzt.

 

 

Fördermaßnahme Lübecker Straße

 

Die Maßnahme wird durch das Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (KfW) mit maximal 72.000 € brutto bezuschusst. Den Förderantrag für die Gesamtmaßnahme inkl. dreijähriger Fertigstellungs- und Entwicklungspflege hatte die SBO bereits im Juli 2024 bei der KfW gestellt. Die Förderzusage liegt seit Ende September 2024 vor.

 

Zunächst wurde ein Bodengutachter mit der Untersuchung der anstehenden Böden beauftragt, um u.a. die Versickerungsleistung der tieferliegenden Bodenschichten sowie die Wiederverwendbarkeit der Böden zu untersuchen. Anschließend erfolgten die Vergaben der Leistungen für die Standortverbesserungen mittels Bodeninjektion sowie für die dendrologische Baubegleitung.

 

Ende April 2025 wurden die Hauptleistungen (Umbau- und Pflanzarbeiten) an ein Garten- und Landschaftsbauunternehmen vergeben, sodass die geplanten Arbeiten im Juni beginnen werden. Die Hauptarbeiten werden voraussichtlich vier Wochen dauern, Restarbeiten erfolgen im Herbst 2025, sodass die Gesamtmaßnahme Ende 2025 abgeschlossen sein wird.

 

Gemäß Förderauflagen wird für die Maßnahmenbereiche eine Veränderungssperre bis Ende 2045 bestehen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Durch zwischenzeitliche Kostensteigerungen (Entsorgung, Baustoffe, usw.) haben sich die ursprünglich kalkulierten Baukosten von rund 80.000 € brutto auf rund 89.000 € brutto (submittiert) erhöht.

 

Über die KfW werden hiervon 72.000 € brutto finanziell gefördert. Die restlichen rund 17.000 € brutto werden über den Pauschalzuschuss der SBO für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 kompensiert.

 

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Anlagen

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