Antragsvorlage - A/17/6584-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird gebeten, für die Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 07.07.2025 einen Beschlussvorschlag für eine „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot der Ab- und Weitergabe sowie des Verkaufs von Distickstoffmonoxid (‚Lachgas') an Minderjährige in der Stadt Oberhausen" zu erarbeiten. Die Verordnung soll folgende Kernpunkte beinhalten:


1. Ein generelles Verbot der Ab- und Weitergabe sowie des Verkaufs von Distickstoffmonoxid an Personen unter 18 Jahren.
2. Regelungen zu Bußgeldern bei Verstößen gegen die Verordnung.
3. Maßnahmen zur Information von Verkaufsstellen und zur Kontrolle der Einhaltung des Verbots

 

Ergänzend zur geplanten ordnungsbehördlichen Verordnung wird die Stadtverwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Suchtprävention des Gesundheitsamts und lokalen Trägern der Jugendhilfe ein Präventionskonzept zum Thema „Lachgas-Konsum“ zu entwickeln.

 

Dieses soll:

  • Workshops an Schulen und Jugendzentren zum verantwortungsvollen Umgang mit legalen und illegalen Substanzen beinhalten,
  • Informationsmaterialien für Eltern, Lehrkräfte und Jugendliche bereitstellen,
  • sowie eine Social-Media-Aufklärungskampagne in Kooperation mit der Oberhausener Jugendförderung starten.

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

 

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