Antragsvorlage - A/17/6692

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Oberhausen beschließt, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Regelfall nicht in Form der Bezahlkarte erbracht werden. Die Stadt Oberhausen nutzt die Opt-Out-Regelung gemäß § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW (BKV NRW) vom 02.01.2025.
 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Meldung bis zum 31.05.2025 an das NRW-Integrationsministerium zu übermitteln.

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Bezug

A/17/6292

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Sachverhalt

Aus aktuellem Anlass erfolgt ein erneuter Antrag zur Nutzung der Opt-Out-Regelung.
 

Wie der WAZ-Artikel vom 14. Mai 2025 berichtet, drängt die NRW-Landesregierung inzwischen auf eine zügige flächendeckende Einführung der Bezahlkarte in allen Kommunen. Laut einem Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf – im Auftrag des NRW-Integrationsministeriums – sind die Städte und Kreise aufgefordert, bis spätestens 31. Mai verbindlich mitzuteilen, ob die Karte eingeführt wird. (https://emag.waz.de/titles/wazoberhausen/10681/publications/1987/pages/2/articles/2270198/2/2)

Obwohl nach diesem Artikel die Stadt Oberhausen bereits angeschrieben sein müsste, wurde in der aktuellen Beratungsfolge im Sozialausschuss nicht dazu berichtet. Daher konnte keine Vorberatung im Fachausschuss stattfinden und eine Positionierung der Stadt, im Sinne einer selbstbestimmten, pragmatischen und integrationsfördernden Kommunalpolitik ist nun unausweichlich.
 

Des Weiteren ist die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete aus mehreren Gründen für die Stadt Oberhausen nicht zielführend:

Die Einführung und Verwaltung der Bezahlkarte würde für die Stadt Oberhausen einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten, der aufgrund der geringen Anzahl an betroffenen Haushalten in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht.

Zahlreiche Organisationen wie Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kirchen und NGOs kritisieren die Bezahlkarte als diskriminierend und integrationshemmend. Die Karte stigmatisiert geflüchtete Menschen, bevormundet sie in ihrer Lebensführung und erschwert ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies behindert letztlich auch die Arbeit der in der Integrationsarbeit tätigen Personen und Organisationen.

Außerdem haben bereits mehrere Städte in NRW von der Opt-Out-Regelung Gebrauch gemacht, wie aus der Dokumentation des Flüchtlingsrats NRW sowie aus dem o.g. Artikel hervorgeht. Die Stadt Oberhausen sollte diese Möglichkeit der kommunalen Selbstbestimmung ebenfalls nutzen.

Die Fraktion DIE GRÜNEN setzt sich für eine humane und integrationsfördernde Flüchtlingspolitik ein. Die Bezahlkarte steht diesem Ziel entgegen und würde zudem unnötige Verwaltungsressourcen binden, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten.

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