Berichtsvorlage - M/17/6610
Grunddaten
- Betreff:
-
Landesprogramm Vereinbarkeit Beruf und Familie
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Anja Berger
- Verantwortung:
- Frau Costecki, Herr Jehn, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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19.05.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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26.05.2025
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Kenntnisnahme
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04.06.2025
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Erledigt
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Betriebsausschuss SBO
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Kenntnisnahme
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24.06.2025
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Sachverhalt
Das Landesprogramm „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“ will die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für Beschäftigte mit Pflegeverantwortung in Nordrhein-Westfalen verbessern und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Hierzu werden Unternehmen, Behörden und Organisationen dabei unterstützt, sich pflegefreundlich auszurichten, gegebenenfalls betriebliche Pflege-Guides zu qualifizieren und sich mit den bestehenden Angeboten der regionalen Beratungs- und Pflegeinfrastruktur zu vernetzen.
Das Landesprogramm wird zur Hälfte vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und zur anderen Hälfte von den Landesverbänden der Pflegekassen zusammen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung zunächst für drei Jahre mit insgesamt 2,4 Millionen Euro finanziert.
Das Servicezentrum in Trägerschaft des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) koordiniert das Landesprogramm „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“ und setzt es zusammen mit den Programmpartnern um. Die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK NordWest übernehmen die Finanzierung und die Durchführung der betrieblichen Pflege-Guide Qualifizierung.
Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch die Hochschule für Gesundheit Bochum. Die Sozialpartner Unternehmer NRW und DGB NRW unterstützen das Landesprogramm inhaltlich, während die berufundfamilie Service GmbH als Kooperationspartner Input aus der Praxis gibt.
Mit diesem Programm soll für erwerbstätige pflegende Angehörige ein Unterstützungsangebot geschaffen werden, um Pflegeverantwortung und Berufstätigkeit besser in Einklang zu bringen.
Das Verfahren für teilnehmende Arbeitgeber stellt sich wie folgt dar:
· Kontaktaufnahme zum Servicezentrum des Landesprogrammes Beruf und Pflege
· Die gewünschten Informationen zur Teilnahme am Landesprogramm werden zur Verfügung gestellt
· Nach Zusendung der geforderten Daten erfolgt die Erstellung einer Charta. Teilnehmende Arbeitgeber erhalten durch die Unterzeichnung der Vereinbarkeits-Charta eine Sichtbarmachung Ihres Engagements
· Neben der Sichtbarmachung der Charta bietet das Landesprogramm auch konkrete Unterstützungsangebote. Dazu zählt auch die Qualifizierung von betrieblichen Pflege-Guides. Dies gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit Vereinbarkeitslösungen im direkten Kollegen/innen-Austausch zu finden. Betriebliche Pflege-Guides sind Beschäftigte des eigenen Unternehmens die als erste Ansprechperson vor Ort agiert.
Die Kosten der Qualifizierungsmaßnahme zum Pflege-Guide trägt die AOK Rheinland/Hamburg und die AOK NordWest.
Die Qualifizierung erfolgt über ein 2-stündiges Online-Seminar, gefolgt von zwei ganztägigen Veranstaltungen in Präsenz. Nach drei bis vier Monaten erfolgt ein sog. Follow-up (Online) welches dazu dient gut vernetzt zu sein und auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches sowie die kollegiale Fallberatung stehen hier im Vordergrund.
Dem Pflege-Guide wird von Seiten des Servicecentrums des Landesprogramms ausführliches Informationsmaterial als digitaler Pflegekoffer zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden in regelmäßigen Abständen Netzwerktreffen angeboten.
Die Aufgaben des Pflege-Guides stellen sich wie folgt dar:
· ist Ansprechpartner für kollegiale Erstinformationen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
· gibt erste Orientierung und leitet Informationen über externe Hilfs- und regionale Beratungsnetze weiter
· vermittelt bei individuellen Lösungen zu einem tragfähigen Pflegearragement zwischen dem Arbeitgeber und den pflegenden Beschäftigten
· ist eingebunden in die Strukturen des innerbetrieblichen Gesundheitsmanagements und der Personalpolitik
Innerhalb der Stadtverwaltung Oberhausen sind unterschiedliche Bereiche bereits mit der Beratung von pflegebedürftigen Angehörigen involviert und erfüllen bereits in Teilen die Aufgaben des oben beschriebenen Pflege-Guides.
Zum einen sind es die originären laufenden Aufgaben des Fachbereiches 4-1-20/ Personalwirtschaft, die Beschäftigten entsprechend zu beraten. Dies gilt auch für die vorhandenen Möglichkeiten, wenn sich Beschäftigte plötzlich um eine pflegebedürftige Person kümmern müssen. Hier werden individuelle Lösungen im Sinne der/des Beschäftigten gefunden.
Die Stadtverwaltung Oberhausen bietet ihren Mitarbeitenden auch etliche Fortbildungsveranstaltungen an, die sich mit der Thematik Pflegebedürftigkeit bei Angehörigen beschäftigen. Im letzten Jahr haben mehrere Seminare stattgefunden, die auch von den Beschäftigten gut angenommen wurden.
Zur weiteren Unterstützung der Mitarbeiter/innen im Fachbereich 4-1-20/ Personalwirtschaft erfolgt eine Teilnahme am Landesprogramm "Vereinbarkeit Beruf und Familie". Das Landesprogramm hat die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in NRW zum Ziel. Durch die nachhaltige Unterstützung berufstätiger pflegender Angehöriger und damit die Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit von pflegenden Mitarbeitenden wird ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet.
Den Pfegeguides wird ein betrieblicher Pfegekoffer zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um eine thematisch gegliederte digitale Informationssammlung rund um das Thema der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Der Pflegekoffer beinhaltet eine strukturierte und regionalisierte Checkliste, mit deren Hilfe passgenaue Informationen und regionale Kontaktadressen zu finden sind. Der betriebliche Pflegekoffer ist konzipert als Informationsquelle für die betrieblichen Pflegeguides.
Bei der Teilnahme an dem Landesprogramm hat die Stadt Oberhausen die Möglichkeit eine Charta zu unterzeichnen und damit Vereinbarkeitspartner zu werden. Diese erklären mit dem Unterzeichnen der Charta ihre Absicht zur Entwicklung einer pflegesensiblen Behörde. Die Charta hilft dazu, dieses Engagement in und außerhalb der Behörde sichtbar zu machen. Vor allem mit Blick auf die angespannte Fachkräfte-Situation kann die Charta, die auch als digitales Signet auf der Websseite geführt werden kann, einen Vorteil bedeuten.
Der Antrag A/17/4271-01 sah auch die mögliche Beteiligung von Tochtergesellschaften der Stadt an dem Landesprogramm vor.
Eine Abfrage bei den städtischen Tochtergesellschaften und dem Eigenbetrieb hat folgendes Ergebnis ergeben:
Die SBO hat sich dazu entschieden ebenfalls an dem Landesprogramm teilzunehmen.
Sowohl die WBO als auch die Stoag haben ihr Interesse an dem Landesprogramm bekundet.
Die GMVA prüft derzeit die Möglichkeiten, die das Landesprogramm bietet, und wird die gewonnenen Erkenntnisse so nutzen, dass sie optimal zu den Anforderungen und Gegebenheiten des Unternehmens passen. Daraus lässt sich schließen, dass auch die GMVA an dem Landesprogramm interessiert ist.
Die ASO sieht von einer Teilnahme am Programm ab, da die ASO gGmbH im häuslichen Pflegedienst zwei sehr gut ausgebildete Pflegeberaterinnen beschäftigt. Dies ist den Mitarbeitern bekannt, und daher wenden sich diese bei diversen Fragestellungen zur Pflege von Angehörigen auch vertrauensvoll an die gut ausgebildeten MA des häuslichen Pflegedienstes.
Die evo hat mitgeteilt, dass sie im Mai letzten Jahres an einer zertifizierten Schulung zur Pflegelotsin teilgenommen hat. Dort liegt ein Zugang zum „Pflegekoffer“ vor. Ebenfalls wurde der evo die Aufnahme in das Landesprogramm durch die Unterzeichnung einer Pflegecharta (freiwillige Selbstverpflichtung zur Entwicklung eines pflegesensiblen Unternehmens) angeboten.
Fazit:
Die Stadtverwaltung Oberhausen sowie die Servicebetriebe Oberhausen (SBO) werden an dem Landesprogramm Vereinbarkeit Beruf und Pflege teilnehmen.
Innerhalb des Bereiches 4-1/ Personal und Organisation werden Personalsachbearbeiter/innen zu Pflegeguides qualifiziert, um den Mitarbeitern/innen noch qualifiziertere Auskünfte im Hinblick auf die Thematik "Vereinbarkeit Pflege und Beruf" erteilen zu können.
Bei der SBO erfolgt voraussichtlich eine Zuordnung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement/Gesundheitsmanagement.
