Beschlussvorlage - B/17/6596
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung von Nachwuchskräften bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen im Jahr 2026
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Alina Bocholt
- Verantwortung:
- Frau Costecki, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.05.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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26.05.2025
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Sachverhalt
A. Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst 2026
Die Ausbildung von Nachwuchskräften ist und bleibt auf absehbare Zeit das am besten geeignete Instrument zur Deckung des Personalbedarfs der Stadtverwaltung. Dies gilt insbesondere für den feuerwehrtechnischen Dienst. Grundlage für die Festlegung der Einstellungs- bzw. Ausbildungszahlen ist eine jährliche Betrachtung der errechneten und prognostizierten Fluktuation für den Bereich 6-1/Feuerwehr. Hierbei finden die erwarteten personellen Zuwächse durch Übernahme von Nachwuchskräften und externe Einstellungen einerseits ebenso Berücksichtigung wie Abgänge durch Versetzung und Pensionierung andererseits. Dieser Berechnung zugrunde liegt der derzeit gültige Brandschutzbedarfsplan der Firma Luelf & Rinke vom 06.04.2019 in Verbindung mit dem durch Ratsbeschluss vom 16.12.2024 angepassten Personalfaktor.
Für den Einstellungsjahrgang 2026 ergeben sich so die nachfolgenden Ausbildungsbedarfe:
I. Einstellungen in die Laufbahngruppe 2.1
Unter der Voraussetzung, dass im Jahr 2025 die vorgesehene Einstellung von zwei Brandoberinspektoranwärter/innen realisiert werden kann, ergeben sich für das Ausbildungsjahr 2026 aktuell keine Bedarfe für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2.
II. Einstellungen in die Laufbahngruppe 1.2
Für das Ausbildungsjahr 2026 liegt in der Laufbahngruppe 1.2 gegenwärtig ein Gesamtbedarf von 13 Beamten/innen vor. Es ist geplant, diese Stellen mit Brandmeisteranwärter/innen (BMA), Ausbildungszeitraum April 2026 bis September 2027, zu besetzen.
Die Erfahrungswerte der letzten Jahre haben gezeigt, dass die im Vorfeld eingeplanten Vakanzen nicht ausreichend waren. Aufgrund der aktuellen Konkurrenzsituation zwischen den Feuerwehren kommt es vermehrt zu Dienstherrenwechsel. Durch die für das Jahr 2025 nicht berechenbare Anzahl an ungeplanten Vakanzen, sollte eine flexible Anpassung/Aufstockung des Ausbildungsbedarfes möglich sein, um bei entsprechendem Bedarf (Eintritt einer ungeplanten Vakanz) die Einstellung auf bis zu max.16 BMA ausweiten zu können.
III. Einstellungen von Nachwuchskräften im Berufsbild Notfallsanitäter/in
Im Jahr 2024 wurden bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen erstmals Nachwuchskräfte im Berufsbild „Notfallsanitäter/in“ (NotSan) eingestellt (siehe Vorlage B/17/3369-01 „Einstellung von Nachwuchskräften bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen im Jahr 2024“ vom 15.05.2023). Hintergrund waren die seit Jahren kontinuierlich sinkenden Bewerbungszahlen im Berufsbild der BMA bei allen Berufsfeuerwehren in der Region.
Die Einstellung von Nachwuchskräften im Berufsbild NotSan bietet die Möglichkeit, auch potentielle Bewerber/innen anzusprechen, die noch nicht über die für BMA geforderte abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Da der Rettungsdienst in Oberhausen in erheblichem Maße durch die Berufsfeuerwehr sichergestellt wird, sollen alle Brandmeister/innen im Anschluss an den Vorbereitungsdienst zum bzw. zur NotSan ausgebildet werden. Dies erfolgt berufsbegleitend und ist über einen Zeitraum von viereinhalb Jahren gestreckt. Die vorgeschaltete Ausbildung zum bzw. zur NotSan bietet den Vorteil, dass diese Qualifikation bereits vor dem Vorbereitungsdienst erlangt wird.
Vor diesem Hintergrund werden bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen seit dem 01.04.2024 erstmals NotSan ausgebildet, die mit der Zusage eingestellt wurden, bei insgesamt guten Leistungen und Vorliegen der entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach Abschluss der Ausbildung im Jahr 2027 in den feuerwehrtechnischen Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1.2 als BMA übernommen zu werden.
Nach Einschätzung der Bereiche 4-1/Personal und Organisation und 6-1/Feuerwehr hat sich das Modell bislang bewährt, ebenso die Kooperation mit der Rettungsdienstschule in Mülheim a. d. R., die in einem zweijährigen Rhythmus in diesem Berufsbild ausbildet. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, im Jahr 2026 insgesamt 9 Nachwuchskräfte im Berufsbild NotSan einzustellen und diese ggf. im Jahr 2029 in den Vorbereitungsdienst als BMA zu übernehmen.
B. Übernahmeregelung
Wie unter lit. A beschrieben wird bei der Personalbedarfsberechnung die Übernahme der Nachwuchskräfte vollumfänglich eingerechnet. Deshalb soll die derzeitige Übernahmeregelung beibehalten werden, wonach alle Beamtenanwärter/innen bei insgesamt guten Leistungen, Eignung und Befähigung sowohl während des Vorbereitungsdienstes als auch in der Laufbahnprüfung in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden.
Die Nachwuchskräfte im Berufsbild der NotSan sollen bei Bewährung in der Ausbildung und Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss das Angebot zur Übernahme in den feuerwehrtechnischen Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1.2 als BMA erhalten. Eine Weiterbeschäftigung als NotSan im Tarifbeschäftigtenverhältnis ist zum derzeitigen Zeitpunkt aus organisatorischer Sicht nicht möglich.
C. Finanzielle Auswirkungen
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Gehaltskostenkalkulation |
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Σ |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
Summe |
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BMA |
13 |
330.000 € |
330.000 € |
0 € |
0 € |
660.000 € |
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NotSan |
9 |
170.000 € |
230.000 € |
230.000 € |
60.000 € |
690.000 € |
|
|
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500.000 € |
560.000 € |
230.000 € |
60.000 € |
1.350.000 € |
Für jede weitere Einstellung im Berufsbild BMA erhöht sich der finanzielle Aufwand um insgesamt ca. 50.000 €.
Hierin sind die Personal- und Sachkosten des Fachbereichs 4-1-40/Aus- und Fortbildung, Kosten für überbetriebliche Lehrgänge und dienstbegleitende Unterrichte sowie Beihilfen und sonstige Personalaufwendungen für Nachwuchskräfte nicht enthalten. Mögliche noch ausstehende Erhöhungen der Bezüge sind ebenfalls noch nicht eingerechnet.
Die Haushaltsmittel werden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2026 ff. im Deckungsring Personal bzw. im Deckungsring Aus- und Fortbildung berücksichtigt.
