Beschlussvorlage - B/16/1147-01
Grunddaten
- Betreff:
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Unabweisbarer außerplanmäßiger Bedarf im Produktbereich 02 - Sicherheit und Ordnung bezogen auf den Bereich 2-4/Öffentliche Ordnung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Margarete Ditzler
- Verantwortung:
- Ohletz, Horst
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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26.10.2015
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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03.11.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen im Produkt – Bereich 02 – Sicherheit und Ordnung im
Auftrag:240002010100/Allgemeine Gefahrenabwehr
Kostenart:523700/Erstattungen an private Unternehmen
in Höhe von 128.770 Euro für das Jahr 2015 zu.
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Vor der Errichtung des Erweiterungsbaues im CentrO mussten auf dem Baufeld über 100 Betonpfähle in den Boden eingebracht werden. Nach Vorgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (Bezirksregierung Düsseldorf) war jede dieser Stellen vorzubohren und zu sondieren. Bei diesen Bohr- und Sondierarbeiten hat die beauftragte Spezialfirma in einem der letzten Bohrlöcher in der südwestlichen Ecke des Baufeldes eine Anomalie in 10 Meter Tiefe festgestellt. Die Daten wurden bei der Bezirksregierung Düsseldorf ausgewertet und weitere Untersuchungen sowie Baustillstand in diesem Bereich dringend empfohlen.
Die Überprüfung des auffälligen Bereichs gestaltete sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten schwierig und langwierig. Die Überprüfung des auffälligen Bereichs bis zum Ausschluss des Verdachts nahm insgesamt 7 Wochen in Anspruch.
Der außerplanmäßige Aufwand in Höhe von 128.770 Euro entstand durch die maßnahmebedingte Bauverzögerung.
Da sich der Verdachtspunkt im Nachhinein nicht bestätigt hat, trägt die Stadt Oberhausen, durch die angeordnete Stilllegung der Baustelle, die Kosten für den entstandenen Vermögensschaden der Bauherrin CentrO Oberhausen.
Bei einem negativen Ergebnis (hier: Kein Kampfmittelfund) ist die Gemeinde für alle vor- und nachbereitenden Maßnahmen – auch Vermögensschäden der Bauherrin – gemäß Runderlass des Innenministeriums vom 09.11.2007 kostentragungspflichtig.
