Berichtsvorlage - M/17/6613
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresbericht der Erzieherischen Hilfen 2024
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Alexandra Guth
- Verantwortung:
- Frau Flöder-Kortz, Herr Roth, Herr Schmidt
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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14.05.2025
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Sachverhalt
1. Einleitung
Der vorliegende Jahresbericht ist ergänzend zu den bereits vorgestellten Quartalsberichten zu verstehen und stellt einen abschließenden Rückblick auf das Jahr 2024 dar. Im Folgenden werden die Transferleistungen und Fallzahlentwicklungen im Fachbereich 3-1-40 aufgezeigt und im Vergleich zu den Vorjahren ab 2022 dargestellt. Bei der Darstellung der Transferleistungen ist das Ergebnis des jeweiligen Betrachtungszeitraus gegenübergestellt.
Ebenso findet sich eine Grafik der Mittelerhöhung durch die überplanmäßige Leistung (ÜPL), die aufgrund des nicht auskömmlichen Gesamtjahresbudgets notwendig wurde.
Alle Daten sind dem Modul Wirtschaftliche Jugendhilfe des Fachverfahrens LogoData entnommen und wurden für den Jahresbericht 2024 am Stichtag 11.04.2025 erhoben.
Zur besseren Lesbarkeit sind detailliertere Darstellungen der Sachkonten dem Jahresbericht als Anhang beigefügt.
Wie in den Vorberichten ist auch hier darauf hinzuweisen, dass die Verzögerung von entstehenden Kosten (im eigentlichen Leistungsmonat) und dem tatsächlichen Rechnungseingang mit entsprechender Sollstellung, das Gesamtergebnis noch geringfügig verändern kann. Diese Verzögerungen können ebenfalls zur Folge haben, dass valide Zahlen für die Quartalsberichte verspätet vorliegen.
2. Übersichten
Die nachfolgenden Abbildungen stellen das Ist-Ergebnis der zugrundeliegenden Betrachtungszeiträume - zum oben genannten Stichtag- dar. Da das Fachverfahren LogoData monetären Aufwand bezogen auf seinen Leistungszeitraum verbucht, können sich diese Angaben noch ändern.
2.1 Erstes Halbjahr im Jahresvergleich
In der Grafik ist der Halbjahresvergleich der jeweiligen ersten Halbjahre visualisiert. Die Aufwendungen für die Erzieherischen Hilfen der ersten 6 Monaten des jeweiligen Jahres von 2022 bis 2023 sind um 10,17 % und von 2023 auf 2024 um weitere 16,30 % gestiegen.
2.2.1. Zweites Halbjahr im Jahresvergleich
Im Halbjahresvergleich der jeweiligen zweiten Halbjahre ist dargestellt, dass die Aufwendungen für die Erzieherischen Hilfen der letzten 6 Monaten des jeweiligen Jahres von 2022 bis 2023 um 10,01 % und von 2023 auf 2024 um weitere 16,55 % gestiegen sind.
2.3 Jahresvergleich
Der Jahresvergleich zeigt eine Steigerung zwischen den Jahren 2022 und 2023 von 10,09 %, die Erhöhung von 2023 auf 2024 beträgt 16,43 %. Der Zuwachs der Aufwendungen im Laufe von zwei Jahren (von 2022 auf 2024) fällt mit 28,18 % signifikant hoch aus.
In diesem Zusammenhang weist die GPA (Gemeindeprüfungsanstalt) auf eine hohe Falldichte und somit auf hohe einwohnerbezogene Aufwendungen hin. Im Vergleich hätten 25 % der untersuchten Vergleichsstädte noch höhere einwohnerbezogene Aufwendungen.
2.4 Haushaltsansatz vs. Jahresergebnis 2024
Der Darstellung ist zu entnehmen, dass das angemeldete Haushalts-Budget für die Leistungen Hilfe zur Erziehung nicht auskömmlich war. Der in Anspruch genommene Anteil der ÜPL für die HzE-Leistungen lag bei 6.883.169 EUR bzw. 72,49 %.
2.5 Haushaltsansatz vs. Jahresergebnis 2024
Dieses Schaubild verdeutlicht, dass der in Anspruch genommene Anteil für die UMA bei 2.598.975 EUR bzw. 27,51 % lag. Diese Ausgaben werden vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) nahezu vollumfänglich kompensiert.
3. Fallzahlentwicklung
Das Diagramm bildet die Entwicklung der Fallzahlen der Hilfen zur Erziehung für die jeweiligen Quartale der Jahre 2022 bis 2024 ab. Hierbei sind alle Hilfen berücksichtigt, für die Transferaufwendungen geleistet wurden.
Zur Veranschaulichung der Entwicklung im Ganzjahresvergleich sind hier die jeweiligen Quartalswerte zu Jahreswerten aggregiert.
4. Fazit und Ausblick
Der vorliegende Jahresbericht zeigt ergänzend zu den Quartalsberichten, dass das Gesamtjahresbudget nicht auskömmlich war. Der Gesamtaufwand lag 16,63 % über der Haushaltsanmeldung. Des Weiteren wurde herausgestellt, dass sich die Entwicklung der geleisteten Transferaufwendungen überproportional zur Entwicklung der Fallzahlen verhält.
Die angehängte detaillierte Aufstellung nach Sachkonten zeigt die höheren Aufwendungen im Einzelnen. Hierzu wurde bereits im letzten Quartalsbericht ausführlich Bezug genommen.
Die Kostensteigerung durch die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) wird in der Regel vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) nahezu vollumfänglich kompensiert.
Neben den bereits im letzten Quartalsbericht benannten Tarifsteigerungen der Jugendhilfeträger, wird derzeit ein besonderer Fokus auf die Analyse weiterer ursächlicher Parameter bezüglich der steigenden Aufwendungen in der Einzelfallhilfe gelegt. Hierbei spielen beispielsweise notwendige Prozessoptimierungen bei internen Prüfprozessen und Fallabgaben eine signifikante Rolle.
Bereits der Jahresbericht 2023 weist darauf hin, dass es aufgrund der bundesweit angespannten Angebotssituation bei den ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung (Stichwort Fachkräftemangel) herausfordernd für die Regionalteams und Fachstellen geworden ist, zielgerichtete und passgenaue Hilfen für Kinder und Familien zu installieren. Für 2024 zeigt sich insbesondere, dass die Bedarfe bei Erfordernis intensivpädagogischer Maßnahmen häufig mehrfache Zusatzleistungen benötigen, um ein möglichst passgenaues Jugendhilfeangebot vorhalten zu können.
Der Hinweis im letzten „Quartalsbericht" der Nachbesetzung der Jugendhilfeplanung für den Fachbereich 3-1-40 und der externen Organisationsuntersuchung der Firma INSO sollen eine stärkere Kongruenz von Angebot und Nachfrage bei den ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung, sowie eine Prozessoptimierung erfolgen, welche perspektivisch den enormen Zuwächsen bei den Aufwendungen im Produkt entgegenwirken sollen“ ist nach wie vor aktuell.
Hieraus resultierend ist der Auftrag für das Haushaltsjahr 2025 darin begründet, neben einer bedarfsgerechten Jugendhilfestruktur die internen Arbeitsprozesse mittel- und langfristig zu optimieren, um den bestehenden Herausforderungen gerecht zu werden.
Für die zukünftige Berichterstattung wird ein neues Format, welches die Bedarfe des Jugendhilfeausschusses besser berücksichtigt, entwickelt.
Anhang:
Gesamtübersicht und Aufstellung nach Sachkonten
Bedeutung der Paragrafen des SGB VIII
§ 17 Beratung Trennung / Scheidung
§ 18 Beratung Umgang
§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder
§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (bei gesundheitlichen Ausfällen der Erziehungsberechtigten)
§ 27.2 Hilfe zur Erziehung (ambulante flexible Hilfe)
§ 27.3 Hilfe zur Erziehung (therapeutische Hilfe)
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe
§ 33.1 Vollzeitpflege (Pflegefamilie)
§ 33.2 Vollzeitpflege (Erziehungsstelle)
§ 34 Heimerziehung (ebenfalls 5-Tagesgruppe sowie betreutes Wohnen)
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Anlagen
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(wie Dokument)
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